Metadata : Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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neuesten  bahnbrechenden  Gesetzgebung  des  Reiches  auf  dem
Gebiete  öffentlich-rechtlicher  Fürsorge,  um  hierauf  den  theoretischen,
  diese  Arbeit  beherrschenden  Grundgedanken  an  die
Spitze  der  folgenden  Einzeldarstellungen  zu  stellen.

Nach  diesem  Abschnitt  I  wird  in  II  den  Rechtswirkungen
des  neuen  Vormundschaftsrechtes  insbesondere  hinsichtlich  der
Abgrenzung  der  privatrechtlichen  Dispositionsmacht  bei  Begründung
  des  vormundschaftlichen  Verhältnisses,  den  Aemtern  des
Vormundes  und  Obervormundes  nach  Inhalt  und  Natur  der
Begründungsakte  sowie  der  mit  der  Einleitung  der  Vormundschaft
  gegebenen  Verantwortungen  ein  Ueberblick  gewidmet.
Der  Stellung  im  Strafrecht  und  der  praktisch  für  die  Verantwortung
  des  Richters  hochbedeutsamen  Frage  der  „schuldhaften“
  Unterlassung  eines  Rechtsmittels  ist  hierbei  besonders
gedacht.

In  Abschnitt  III  ist  die  gleichfalls  praktisch  wichtige  und
nach  Lage  des  Einzelfalles  unter  Umständen  sehr  zweifelhafte
Frage  erörtert:

Wie  verhält  sich  der  Umfang  der  dem  Vormundschaftsrichter
  nach  neuestem  Reichs-  und  Landesrecht  verliehenen
Entscheidungs-  und  Vollziehungsgewalt  zu  der  Frage  des  Rechtsweges?


Hiermit  schliesst  der  erste  Teil  dieser  Abhandlung.

Als  zweiter  Teil  sollen  demnächst  erörtert  werden:

I.  Die  Stellung  des  Vormundes  bei  der  ihm  obliegenden
Aufgabe  der  Vermögensbeschaffung,  der  Realisierung  der
Erbrechte  seines  Pflegebefohlenen  im  Verhältnis  zur  privatrechtlichen
  Dispositionsmacht.  Hierbei  wird  insbesondere  der  nationalen
  Aufgabe  des  Erbrechtes,  der  Nachlasssicherung  und  Beschaffung
  nach  Reichs-  und  neuem  Landesrecht,  dem  Einflusse
des  Vormundschaftsrechts  auf  das  Eltern-,  Ehe-  und  eheliche
Güterrecht  auch  hinsichtlich  der  öffentlich-rechtlichen  Fragen  der
Uebergangszeit  gedacht,