Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zehnter Jahrgang. 1894. (35)

Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 17. -- April Anf.) 99 
Handelsvertrag eingetreten war und ihn unter anderem mit Sedan ver- 
glichen hatte, antwortet darauf in der „Westfäl. Volksztg.“ Der Streit 
zwischen dem agrarischen Flügel des Zentrums unter Führung der Frhrn. 
v. Schorlemer und Los und dem demokratischen Liebers zieht sich noch 
lange hin. 
17. März. (Preußen.) Beleidigung des Finanzministers. 
Die antisemit. Schriftsteller Plack und Schweinhagen, die die unge- 
heuerlichsten Beschuldigungen gegen den Finanzminister Miquel erhoben 
hatten, werden zu längeren Gefängnisstrafen verurteilt. 
17. März. (Württemberg.) Die Kammer genehmigt mit 50 
gegen 35 Stimmen das Gesetz betr. Pensionierung der Gemeinde- 
beamten. 
20. März. Der Kaiser nach Abbazia. 
20. März. Ratifikation des russischen Handelsver- 
trags, der sofort in Kraft tritt. (Text s. „Staats-Archiv“ 
Bd. 56.) 
21. März. (Württemberg.) Der württembergische Ge- 
sandte in Berlin v. Moser tritt in den Ruhestand. 
26. März. (Baden.) Der 4. badische Arbeitertag tadelt 
heftig die ungeschickte Haltung seiner parlamentarischen Vertreter 
im Landtage. 
27. März. (Bayern.) Parteitag der bayerischen Konser- 
vativen in Nürnberg. 
Der Reichtagsabg. Lutz führt die Notlage der Landwirtschaft auf 
die Handelspolitik der Reichsregierung zurück und weist der konservativen 
Partei die Aufgabe zu, die Auswüchse des Kapitalismus zu bekämpfen. 
28. März. Deutsch-russisches Abkommen. 
Der „Reichs-Anzeiger“ veröffentlicht das zwischen Deutschland und 
Rußland am 10. Februar geschlossene Abkommen, betreffend die Verpflich- 
tung zur Wiederübernahme von auf dem Gebiet des andern Teils lebenden 
Reichsangehorigen. Das Abkommen tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung 
in Kraft. 
29./31. März. Versammlung deutscher Historiker in Leipzig 
(bgl. Histor. Ztschr. N. F. Bd. 37). 
Anf. April. (Handelspolitik.) 
Die Resultate der deutschen Handelspolitik stellt die „Allg. Ztg.“ 
zusammen: Seit dem 20. März d. J. genießen die Provenienzen folgender 
Staaten bei ihrer Einfuhr in das deutsche Zollgebiet volle Meistbegünstigung: 
Argentinische Republik, Belgien, Chile, Costarica, Dänemark, Dominikanische 
Republik, Ecuador, Aegypten, Frankreich (einschließlich der Kolonien und 
des Fürstentums Monaco), Griechenland, Großbritannien (einschließlich der 
Kolonien), Guatemala, Hawaii, Honduras, Italien (einschließlich San 
Marino), Korea, Liberia, Madagaskar, Marokko, Mexiko, die Niederlande 
(einschließlich der Kolonien), Oesterreich-Ungarn (einschließlich Bosnien, 
Herzegowina und Liechtenstein), Paraguay, Persien, Rumänien, San Sal- 
vador, Schweden und Norwegen, die Schweiz, Serbien, Transvaal, Türkei, 
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