26 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 19—20.)
niedriger veranschlagt sind, der Ueberschuß doch nur 15,108,740 M., d. h.
um 2,650,422 M. weniger als im laufenden Jahre beträgt.
Der Etat der Staatsschuldenverwaltung weist eine Einnahme von
298,700 M., eine Ausgabe von 282,309,810 M. (+ 2,870,760) auf, der
Zinsenzuwachs, welcher bei der dreiprozentigen Anleihe hinzukommt, be-
läuft sich auf 4,2 Millionen. Zur Verzinsung der bis zum Schlusse des
Jahres 1894/95 noch auszugebenden Staatsschuldverschreibungen ist eine
Summe 1,9 Millionen oder 1,5 Millionen weniger als im Vorjahre ein-
gestellt. Die gesamte Staatsschuld wird sich für das Etatsjahr auf
6,371,504,353,83 M. belaufen. Die Gesamtausgabe für dieselbe (Ver-
zinsung, Tilgung- Renten (Verwaltungskosten u. s. w.) beläuft sich auf
282,309, 810 M. (+ 2,870,760).
Der Etat der allgemeinen Finanzverwaltung beläuft sich in der
Einnahme auf 335,252,575 M. (+ 23,463,583). Die Summe der Ausgaben
beziffert sich auf 354,820,758 M. (+ 38,577,820).
Die Gesamteinnahmen der Eisenbahnen sind auf 963,751,676, d. h.
25,019,595 M. höher als im laufenden Etat, die dauernden Ausgaben auf
868,431,355 M., d. h. um 4,455,646 M. niedriger als pro 1893/94 ver-
anschlagt.
Bei der allgemeinen Finanzverwaltung ist eine Mehreinnahme von
11,063,583 M. eine Mehrausgabe von 38,577,820, bei den eigentlichen Staats-
verwaltungen eine Mehreinnahme von 4,949,340 M. eine Mehrausgabe von
11,151,606 M. veranschlagt. (Vgl. 11. April.)
Finanzmin. Miquel sagt am Schluß seiner Etatsrede: Indem ich
Ihnen nunmehr den Etat übergebe, glaube ich nicht, daß, selbst wenn die
Beschlüsse des Reichstages eine Verbesserung des finanziellen Verhältnisses
mit sich brächten, diese Beschlüsse schon auf den vorliegenden Etat ein-
wirken könnten. Verschiedene der dort vorgeschlagenen Steuern werden eine
Wirkung auf das folgende Etatsjahr gar nicht haben. Soweit aber auch
eine günstige Wirkung eintreten könnte, wird es immer noch möglich sein,
sie am Schlusse unserer Beratungen im Anleihegesetz zu berücksichtigen.
Wir haben uns bei unserem Etat an den letzten Reichsetat gehalten. Wir
wollen hoffen, daß die Folgerungen aus den Beschlüssen des Reichstages
für uns recht günstige Folgen haben.
Hierauf legt der Landwirtschaftsmin, v. Heyden den Gesetz-
entwurf über die Einführung der Landwirtschaftskam-
mern vor.
Es soll in der Regel je eine Kammer für die Provinz errichtet
werden; ihre Aufgabe ist die Beratung der Regierung in landwirtschaft-
lichen Dingen und Mitwirkung bei der Verwaltung der Märkte und Pro-
duktenbörse. Ferner kann sie Beiträge bis zu 1 pCt. des Grundsteuerrein-
ertrages ausschreiben. Ihre Mitglieder werden durch indirekte Wahl von
den Grundbesitzern gewählt; das Wahlrecht richtet sich nach dem Grund-
steuerreinertrage des Wählers oder Wahlmannes.
19./20. Januar. (Reichstag.) Fortsetzung der Debatte
vom 18. über die Weinsteuer, gegen die sich fast alle Redner erklären.
Abg. Payer (Vp.) behauptet, bei den Vorverhandlungen über
Württembergs Beitritt zum Deutschen Reiche im Nov. 1870 sei erklärt
worden, das Reich werde von seiner Befugnis den Wein zu besteuern mit
Rücksicht auf die Weinländer keinen Gebrauch machen. Hierauf antwortet
Württembg. Ministerpräsident v. Mittnacht: Der Herr Vorredner hat
eben vorhin eines Umstandes Erwähnung gethan, der schon bei der Kon-