Metadata: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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B. 56. 
Entschließung der k. Regierung, von Niederbayern, K. d. J., vom 
29. Oktober 1850, die Verhältnisse der praktischen Aerzte und 
deren Anstellung betr. 
(Intelligenzblatt von Niederbayern 1850, S. 786) 
Um den ältern praktischen Aerzten Gelegenheit zu geben, 
bei Erledigung von solchen ärztlichen Distrikten, welche nach 
der Zahl und den Verhältnissen der Bewohner ein besseres 
Einkommen versprechen, rechtzeitig sich zu bewerben, werden künf- 
tighin die Erledigungen ärztlicher Distrikte im Kreis-Int.-Bl. 
ausgeschrieben werden. Auch ist bei der unterfertigten Stelle 
ein Vormerkungsbuch über alle einkommenden Gesuche um Ver- 
leihung ärztlicher Distrikte angelegt worden, damit die prak- 
tischen Aerzte jederzeit um Versetzung auf andere Posten sich 
melden, und die Vormerkung nachsuchen können, um im Falle 
eintretender Erledigung auch ohne neues Gesuch für den be- 
stimmten Platz in Würdigung gezogen zu werden. 
Zugleich werden die praktischen Aerzte hiemit angewiesen, 
ihre Gesuche um Anstellung künftighin der vorgesetzten Distrikts- 
Polizeibehörde zu übergeben, welche dieselben sofort einzube- 
fördern hat. 
Landshut, den 29. Oktober 1850. 
XI. 
Die Verehelichungs-Gesuche der prabtischen Ae#zte. 
Nr. 9934. §. 57. 
Ministerial-Entschließung vom 12. Mai 1837, die Ansäßigmachung 
des praktischen Arztes Dr. N. zu N. und dessen Verehelichung mit 
Maria Kößler resp. die Nichtanwendbarkeit der Bestimmung Ziff. 20. 
lit. a. Tit. IX. der Ministerial-Entschließung vom 11. März 
1837, Verehelichungs-Gesuche praktischer Aerzte betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Dem Präsidium der k. Regierung des N. Kreises wird 
auf den Bericht obenbezeichneten Betreffes vom 20. v. Mtsb. 
erwiedert, was folgt: 
Die durch Stimmenmehrheit geschöpfte Ansicht des Re-
	        
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