Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreizehnter Jahrgang. 1897. (38)

IV. 
Spanien. 
Anf. Januar. Durch die europäische Presse geht die Nach- 
richt, daß in Barcelona in Progzessen gegen Anarchisten viele Justiz- 
verbrechen begangen worden seien. Die Angeklagten sollen gefol- 
tert worden sein, um ihnen Aussagen zu erpressen, die den Richtern 
genehm seien. 
4. Februgr. (Madrid.) Die Königin unterzeichnet ein 
Dekret, das die Reformen für Kuba enthält. Es wird am 6. Fe- 
bruar publiziert. 
Der unter dem Namen „Verwaltungsrat“ zu konstituierenden kuba- 
nischen 35 köpfigen Versammlung, welche teils vom Volke, teils von den 
verschiedenen Körperschaften gewählt wird, gehören an: die Rektoren der 
Universitäten, die Präsidenten der Handelskammern, der wirtschaftlichen 
Gesellschaft der Friedensfreunde, der Vereinigung der Tabakfabrikanten, 
der Gesellschaft der Grundbesitzer, sodann die Bertreter der Künste und Ge- 
werbe, sowie der Steuerpflichtigen. Der Gouverneur führt den Ehrenvorit 
ohne beratende Stimme. DTer Verwaltungsrat wird unter anderem au 
die Befugnis haben, die Entscheidungen der Gemeinderäte aufzuheben und 
die Mitglieder derselben zu bestrafen. Zur Wählbarkeit bedürfen die Mit- 
glieder des Verwaltungsrates derselben Oualifikation wie gegenwärtig die 
Deputierten und Senatoren. Der Verwaltungsrat wird alljährlich die not- 
wendigen Steuern für das durch die Cortes votierte Ausgaben-Budget fest- 
stellen, eine Befugnis indes, auf welche der Verwaltungsrat auch verzichten 
kann. Das kubanische Budget wird die Summen für die Kosten des der 
Insel zugehörigen Personals und Materials enthalten. Jede die obliga- 
torische Gebarung des Lokalbudgets berührende Reform kann durch den 
Verwaltungsrat vorgenommen werden; acceptiert der Generalgouverneur 
dieselbe nicht, dann wird sie der Genehmigung des Kolonienministers vor- 
gelegt. In Uebereinstimmung mit dem Ministerrate und nach Bericht des 
Ministers der auswärtigen Angelegenheiten wird der Verwaltungsrat den 
Maximal-Schutzzolltarif für die nationalen Produkte feststellen. Die solcher- 
maßen festgestellten Tarifsätze können, ausgenommen durch besondere Cortes- 
beschlüsse, in den nächsten zehn Jahren nicht abgeändert werden. Für die 
Ernennung der Beamten und Funktionäre sind die in Spanien in Kraft 
stehenden Bestimmungen giltig. Der Generalgouverneur kann in verschie- 
denen Städten mit seiner Gewalt ausgestattete Delegierte ernennen, welche
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.