Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreizehnter Jahrgang. 1897. (38)

284 Schweiz. (Dezember 12.) — Felgien. (Januar 10.—Juni 13.) 
die Einführung der obligatorischen Unfallversicherung der unselb- 
ständigen erwerbsthätigen Personen. 
15. Dezember. (Bern.) Die vereinigte Bundesversammlung 
wählt Ruffy-Waadt (radikal) zum Bundespräsidenten für 1898. 
X. 
Belgien. 
10. Januar. (Charleroi.) Ein außerordentlicher Berg- 
mannstag beschließt, die Arbeitgeber unter Darlegung der günstigen 
Verhältnisse auf dem Kohlenmarkte zu einer Erhöhung des Arbeits- 
lohnes aufzufordern. 
2. Januar. Die Kammer beschließt nach mehrtägiger De- 
batte eine Geschäftsordnung, wonach die zeitweilige Ausschließung 
eines Deputierten, der die Ruhe stört, gestattet ist. 
5. Februar. (Senat.) Gesetz über die vlämische Sprache. 
Vgl. 1896 S. 255. 
In der Beratung des von der Kammer beschlossenen Gesetzes über 
die Gleichstellung der vlämischen Sprache wird Artikel 1, welcher besagt, 
daß der Wortlaut eines Gesetzes zugleich auch in vlämischer Sprache zur 
Abstimmung im Parlamente vorgelegt werden soll, durch einen Unterantrag 
Lejeune dahin abgeändert, daß die Gesetze wie bisher in franzöfischer Sprache 
zur Abstimmung gelangen sollen, daß aber eine amtliche Uebertragung ihres 
Wortlautes in das Vlämische zu geschehen habe. Der so abgeänderte Artikel- 
wird mit 50 gegen 47 Stimmen angenommen. Infolge dieses Amendements 
werden die bisherigen Anhänger dieses Gesetzes Gegner desselben, während 
die Gegner der ursprünglichen Fassung für den abgeänderten Text eintreten. 
Das ganze Gesetz wird darauf mit 51 gegen 23 Stimmen bei 23 Stimm- 
enthaltungen angenommen. 
1. März. (Brüssel.) De Burlet, früherer Ministerpräsi- 
dent, 1. 
28. März. (Lüttich.) Es bildet sich eine Liga zum Schutze 
der Rechte der Wallonen. 
16. Mai. (Brüssel.) Sozialdemokratische Straßenkund- 
gebung für Einführung der obligatorischen Invaliden- und Alters- 
versicherung. 
13. Juni. (Brüssel.) Mehrere tausend ehemaliger An- 
gehöriger des Heeres demonstrieren für die allgemeine Wehrpflicht.
	        
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