Rußland. (Februar 8.—23.) 293
und der Besetzung der strategisch wichtigsten Punkte durch die Landungs-
truppen derselben die Mächte sich ohne Rücksicht auf England verständigen.
„Ohne Zustimmug Englands kann man schon deshalb auskommen, weil
dieses selbst durch das Bombardement von Alexandria im Jahre 1882,
welches erfolgte, ohne daß Europas Zustimmung eingeholt worden wäre,
einen Präzedenzfall geschaffen hat. Eine solche Demonstration wird besser
als Palliativmittel zur Beruhigung der Insel beitragen, welche schon so
viele Jahre in der europäischen Diplomatie die Rolle eines enfant terribdle
spielt, und zugleich wird das die beredteste Antwort auf die im englischen
Unterhause Frankreich und Rußland hingeworfene Herausforderung sein.“
„Moskauer Zeitung": „Da England von seinen diplomatischen Nieder-
lagen nichts gelernt hat, mag es wohl sein, daß es den Bemühungen der
Mächte, mit welchen es verbunden ist, geheimen Widerstand entgegensetzen
wird, und aller Wahrscheinlichkeit nach hat man die Wiederkehr der Un-
ordnungen auf Kreta, sowie die kriegerische Gesinnung Griechenlands Eng-
lands Intriguen zuzuschreiben. Doch die Mächte werden auch gegen Eng-
lands Willen ihr Ziel zu erreichen wissen."
8. Februar. (Finnland.) Ein keaiserlicher Ukas verfügt,
daß im Großfürstentum Finnland in Zukunft bei allen Gelegen-
heiten nur die russische weiß-blau-rote Nationalflagge verwendet
werden soll.
19. Februar. Die Gesetzsammlung veröffentlicht folgenden
kaiserlichen Befehl über die Emission von Kreditbillets:
Die Ausgaben für die Tilgung desjenigen Teils der unverzinslichen
Schuld der Staatsrentei, welche laut kaiserlicher Erlasse vom 8. Juli 1888
und vom 23. Februar 1896 mit der Einziehung der Kreditbillete der tem-
porären Emission in Verbindung stehen, sind auf die Rechnung der 100
Millionen Rubel in Gold zu übertragen, welche nach dem kaiserlichen Erlaß
vom 8. Juli 1896 die Bestimmung haben, zur Tilgung dieses Teiles der
unverzinslichen Schuld der Staatsrentei für die Emission von Kreditbilleten
zu dienen. — Gleichzeitig veröffentlicht die Gesetzsammlung eine Verfügung
des Finanzministers über die Einziehung der Kreditbillets temporärer Emission
in Höhe von 37½ Millionen Rubel und die Rückzahlung der seinerzeit
deponierten gleichen Summe in Gold an die Umwechselungsfonds der
Staatsbank.
23. Februar. Veröffentlichung des Abkommens zwischen Ruß-
land und Japan über Korea.
Das Abkommen ist am 28. Mai 1896 zwischen Fürst Lobancw und
Marschall Yamagata abgeschlossen worden. Es ist durch die Lage in Korea
nach dem chinesisch-japanischen Kriege veranlaßt worden und berührt die
Unabhängigkeit Koreas in keiner Weise, weder nach außen noch im Innern.
RNußland und Japan erklären sich in dieser Uebereinkunft bereit, den König
von Korea bei der Herstellung der Ordnung und bei der Einführung einer
einheimischen Heeres= und Polizeiorganisation zu unterstützen und ihm zu
helfen, die Etats der Ausgaben und Einnahmen mit einander in Einklang
zu bringen. Beide Staaten sind bereit, nötigenfalls ausländische Anleihen
zu garantieren, um die Bildung einer Armee und Polizei zu ermöglichen,
damit zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Innern nicht die Hilfe des
Auslandes notwendig wird. Ein beigefügtes, bereits am 14. Mai 1896
vom russischen Generalkonsul Wäber und dem japanischen diplomatischen