304 Täürkei. (März 9.—April 18.)
9. März. (Kreta.) Admiral Canevaro, der Kommandeur
der internationalen Streitkräfte, fordert den griechischen Vizekonsul
und alle griechischen Unterthanen auf, Kreta zu verlassen.
18. März. (Kreta.) Die Admirale proklamieren die Au-
tonomie Kretas unter der Souveränität des Sultans.
21. März. Die Insel Kreta wird von den Großmächten
als im Blockadezustand befindlich erklärt.
25. März. (Kreta.) Kampf zwischen Aufständischen und
Türken bei Kanea. Die europäischen Schiffe beschießen kurze Zeit
die Insurgenten. "
10. April. Edhem Pascha, der Kommandeur der türkischen
Truppen an der thessalischen Grenze, erhält den Befehl, die
Grenze zu überschreiten, sobald reguläre griechische Truppen das
türkische Gebiet betreten.
17. April. Die Griechen besetzen Arta.
18. April. Kriegserklärung der Türkei an Griechenland.
Ausweisung der Griechen aus der Türkei.
Die türkische Regierung erläßt folgende Bekanntmachung: Seine
Exzellenz der Marschall Edhem Pascha, der Generalissimus der Armee in
Elassona, meldet uns telegraphisch, daß beträchtliche reguläre griechische
Truppen unsere Grenze an verschiedenen Punkten überschritten und den
Kampf begonnen haben. Dieser Kampf dauert fort, wobei die Griechen
sich vornehmlich der Artillerie bedienen. In Betracht ziehend, daß die
kaiserliche Regierung nicht aufgehört hat, die zur Erhaltung des Friedens
notwendigen Maßregeln zu ergreifen, und daß trotzdem die hellenische Re-
gierung entgegen dem Bölkerrecht Truppen nach Kreta expediert, sich in
Kriegszustand gesetzt und die Feindseligkeiten an der Grenze begonnen hat,
sehen wir uns gezwungen, um die Integrität unseres Kaiserreichs zu
wahren, die Kriegsoperationen beginnen zu lassen. Alle Verantwortung
fällt auf Griechenland. Wir vertrauen der Hilfe Gottes.
Der türkische Gesandte in Athen überreicht der griechischen Regierung
folgende Note: „Herr Minister, ich teile Ihnen ergebenst mit, daß, da
infolge der von Griechenland eröffneten Feindseligkeiten gegen die kaiser-
lich ottomanische Regierung die diplomatischen Beziehungen beider Länder
abgebrochen sind, die Gesandtschaft Seiner Majestät des Königs Georg in
Konstantinopel, sowie die griechischen Konsulate im Reiche aufgefordert
worden sind, in die Heimat zurückzukehren. Ebenso sind die Keiserlich
ottomanische Gesandschaft in Athen und die ottomanischen Konsuln in
Griechenland ermächtigt worden, nach Konstantinopel zurückzukehren. Da
in Gemäßheit obiger Entscheidung alle Kaufleute und hellenischen Unter-
thanen, welche in der Türkei wohnen, das ottomanische Gebiet innerhalb
14 Tagen verlassen müssen, so sind die ottomanischen Unterthanen, die in
Griechenland wohnen, ebenfalls ermächtigt worden, das Gebiet des König-
reichs in der gleichen Frist zu verlaffen.“ ·
Der griechische Gesandte Fürst Maurokordato verläßt Konstantinopel
am 20. April. Die türkischen Unterthanen in Griechenland vertritt Deutsch-
land, die griechischen bei der Pforte Frankreich.