Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreizehnter Jahrgang. 1897. (38)

304 Täürkei. (März 9.—April 18.) 
9. März. (Kreta.) Admiral Canevaro, der Kommandeur 
der internationalen Streitkräfte, fordert den griechischen Vizekonsul 
und alle griechischen Unterthanen auf, Kreta zu verlassen. 
18. März. (Kreta.) Die Admirale proklamieren die Au- 
tonomie Kretas unter der Souveränität des Sultans. 
21. März. Die Insel Kreta wird von den Großmächten 
als im Blockadezustand befindlich erklärt. 
25. März. (Kreta.) Kampf zwischen Aufständischen und 
Türken bei Kanea. Die europäischen Schiffe beschießen kurze Zeit 
die Insurgenten. " 
10. April. Edhem Pascha, der Kommandeur der türkischen 
Truppen an der thessalischen Grenze, erhält den Befehl, die 
Grenze zu überschreiten, sobald reguläre griechische Truppen das 
türkische Gebiet betreten. 
17. April. Die Griechen besetzen Arta. 
18. April. Kriegserklärung der Türkei an Griechenland. 
Ausweisung der Griechen aus der Türkei. 
Die türkische Regierung erläßt folgende Bekanntmachung: Seine 
Exzellenz der Marschall Edhem Pascha, der Generalissimus der Armee in 
Elassona, meldet uns telegraphisch, daß beträchtliche reguläre griechische 
Truppen unsere Grenze an verschiedenen Punkten überschritten und den 
Kampf begonnen haben. Dieser Kampf dauert fort, wobei die Griechen 
sich vornehmlich der Artillerie bedienen. In Betracht ziehend, daß die 
kaiserliche Regierung nicht aufgehört hat, die zur Erhaltung des Friedens 
notwendigen Maßregeln zu ergreifen, und daß trotzdem die hellenische Re- 
gierung entgegen dem Bölkerrecht Truppen nach Kreta expediert, sich in 
Kriegszustand gesetzt und die Feindseligkeiten an der Grenze begonnen hat, 
sehen wir uns gezwungen, um die Integrität unseres Kaiserreichs zu 
wahren, die Kriegsoperationen beginnen zu lassen. Alle Verantwortung 
fällt auf Griechenland. Wir vertrauen der Hilfe Gottes. 
Der türkische Gesandte in Athen überreicht der griechischen Regierung 
folgende Note: „Herr Minister, ich teile Ihnen ergebenst mit, daß, da 
infolge der von Griechenland eröffneten Feindseligkeiten gegen die kaiser- 
lich ottomanische Regierung die diplomatischen Beziehungen beider Länder 
abgebrochen sind, die Gesandtschaft Seiner Majestät des Königs Georg in 
Konstantinopel, sowie die griechischen Konsulate im Reiche aufgefordert 
worden sind, in die Heimat zurückzukehren. Ebenso sind die Keiserlich 
ottomanische Gesandschaft in Athen und die ottomanischen Konsuln in 
Griechenland ermächtigt worden, nach Konstantinopel zurückzukehren. Da 
in Gemäßheit obiger Entscheidung alle Kaufleute und hellenischen Unter- 
thanen, welche in der Türkei wohnen, das ottomanische Gebiet innerhalb 
14 Tagen verlassen müssen, so sind die ottomanischen Unterthanen, die in 
Griechenland wohnen, ebenfalls ermächtigt worden, das Gebiet des König- 
reichs in der gleichen Frist zu verlaffen.“ · 
Der griechische Gesandte Fürst Maurokordato verläßt Konstantinopel 
am 20. April. Die türkischen Unterthanen in Griechenland vertritt Deutsch- 
land, die griechischen bei der Pforte Frankreich.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.