308 Tũrkei. (Oktober 26. — Dezember 4.)
wo die Mächte die in den letzten zwei Absätzen des Art. II enthaltenen Be-
dingungen als erfüllt anerkannt haben und der Zeitraum für die Ausgabe
der griechischen Kriegsentschädigungsanleihe vom internationalen Ausschusse
im Einklang mit den im besagten Artikel erwähnten Anordnungen bestimmt
sein wird. Das Räumungsverfahren und die Wiedereinsetzung der griechi-
schen Behörden in den geräumten Orten wird durch die Abgesandten der
beteiligten Parteien unter Mitwirkung der Vertreter der Großmächte ent-
schieden werden. Art. VIII. Bis zur Aufnahme des regelmäßigen Konsular-
dienstes in beiden Ländern werden in den alten Konsularresidenzen proviso-
rische Agenten bestellt werden, welche ihre Funktionen unter dem Schutze
und der Ueberwachung der Großmächte ausüben werden, die es auf sich
genommen haben, die Interessen der griechischen Unterthanen während des
Krieges zu schützen. Art IX. Im Falle von Differenzen während des Ver-
laufes der Verhandlungen zwischen der Türkei und Griechenland sollen
fragliche Punkte zwischen der einen oder der anderen interessierten Partei
einem Schiedsgericht von Repräsentanten der Großmächte unterworfen werden;
dessen Entscheidung wird bindend sein. Dieses Schiedsgericht wird kollektiv
oder durch Spezialdelegierte der interessierten Staaten seine Funktionen
ausüben und zwar direkt oder durch Vermittelung der Spezialdelegierten.
Art. X. Die Hohe Pforte behält sich vor, die Großmächte zu einer Pro-
position über die Regelung der Fermane einzuladen, ausgehend von den
Bestimmungen der Konvention vom 24. Mai 1881, welche so lange in
Kraft bleiben, als sie nicht durch den gegenwärtigen Akt modifiziert er-
scheinen. (Vgl. Uebersicht.)
26. Oktober. Die kretische Nationalversammlung tritt zu-
sammen.
30. Oktober. Bulgarien und die Pforte.
Die bulgarische Regierung fordert in einem Ultimatum die Errich-
tung von 5 bulgarischen Bischofssitzen in Mazedonien. Die Pforte gesteht
die Forderung zu, betont aber, daß dieses Zugeständnis nicht durch eine
drohende Sprache der bulgarischen Regierung erzwungen sei. Ueber die
Beziehungen zwischen Türkei und Bulgarien bringt die europäische Presse
mancherlei Gerüchte, das türkische Hofblatt „Mulsumat“ bemerkt dazu:
„Dieses dem Fürstentum geschenkte Wohlwollen darf jedoch den Fürsten
Ferdinand nicht vergessen lassen, daß er staatsrechtlich nur der Statthalter
des Sultans in Bulgarien ist, das einen dauernden Bestandteil des türki-
schen Reiches bildet. Damit erledigt sich auch die in europäischen Blättern
gebrachte Meldung, daß zwischen der Hohen Pforte und der fürstlichen
Regierung Verhandlungen betreffs eines Schutz= und Trutzbündnisses schweben;
denn zwischen einem Souverän und seinem Vasallen kann ein solches Bünd-
nis niemals abgeschlossen werden.“
November. Beleidigungen österreichischer Unterthanen und
der österreichisch-ungarischen Flagge in Mersina durch türkische
Polizeibeamte veranlassen einen Notenwechsel zwischen Osterreich=
Ungarn und der Pforte. Die Pforte leistet volle Genugthuung
(18. November).
20. November. Die russische Regierung erinnert die Pforte
an die rückständige Kriegsentschädigung.
4. Dezember. (Konstantinopel.) Unterzeichnung des defi-
nitiven Friedens zwischen Griechenland und Türkei.