Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreizehnter Jahrgang. 1897. (38)

308 Tũrkei. (Oktober 26. — Dezember 4.) 
wo die Mächte die in den letzten zwei Absätzen des Art. II enthaltenen Be- 
dingungen als erfüllt anerkannt haben und der Zeitraum für die Ausgabe 
der griechischen Kriegsentschädigungsanleihe vom internationalen Ausschusse 
im Einklang mit den im besagten Artikel erwähnten Anordnungen bestimmt 
sein wird. Das Räumungsverfahren und die Wiedereinsetzung der griechi- 
schen Behörden in den geräumten Orten wird durch die Abgesandten der 
beteiligten Parteien unter Mitwirkung der Vertreter der Großmächte ent- 
schieden werden. Art. VIII. Bis zur Aufnahme des regelmäßigen Konsular- 
dienstes in beiden Ländern werden in den alten Konsularresidenzen proviso- 
rische Agenten bestellt werden, welche ihre Funktionen unter dem Schutze 
und der Ueberwachung der Großmächte ausüben werden, die es auf sich 
genommen haben, die Interessen der griechischen Unterthanen während des 
Krieges zu schützen. Art IX. Im Falle von Differenzen während des Ver- 
laufes der Verhandlungen zwischen der Türkei und Griechenland sollen 
fragliche Punkte zwischen der einen oder der anderen interessierten Partei 
einem Schiedsgericht von Repräsentanten der Großmächte unterworfen werden; 
dessen Entscheidung wird bindend sein. Dieses Schiedsgericht wird kollektiv 
oder durch Spezialdelegierte der interessierten Staaten seine Funktionen 
ausüben und zwar direkt oder durch Vermittelung der Spezialdelegierten. 
Art. X. Die Hohe Pforte behält sich vor, die Großmächte zu einer Pro- 
position über die Regelung der Fermane einzuladen, ausgehend von den 
Bestimmungen der Konvention vom 24. Mai 1881, welche so lange in 
Kraft bleiben, als sie nicht durch den gegenwärtigen Akt modifiziert er- 
scheinen. (Vgl. Uebersicht.) 
26. Oktober. Die kretische Nationalversammlung tritt zu- 
sammen. 
30. Oktober. Bulgarien und die Pforte. 
Die bulgarische Regierung fordert in einem Ultimatum die Errich- 
tung von 5 bulgarischen Bischofssitzen in Mazedonien. Die Pforte gesteht 
die Forderung zu, betont aber, daß dieses Zugeständnis nicht durch eine 
drohende Sprache der bulgarischen Regierung erzwungen sei. Ueber die 
Beziehungen zwischen Türkei und Bulgarien bringt die europäische Presse 
mancherlei Gerüchte, das türkische Hofblatt „Mulsumat“ bemerkt dazu: 
„Dieses dem Fürstentum geschenkte Wohlwollen darf jedoch den Fürsten 
Ferdinand nicht vergessen lassen, daß er staatsrechtlich nur der Statthalter 
des Sultans in Bulgarien ist, das einen dauernden Bestandteil des türki- 
schen Reiches bildet. Damit erledigt sich auch die in europäischen Blättern 
gebrachte Meldung, daß zwischen der Hohen Pforte und der fürstlichen 
Regierung Verhandlungen betreffs eines Schutz= und Trutzbündnisses schweben; 
denn zwischen einem Souverän und seinem Vasallen kann ein solches Bünd- 
nis niemals abgeschlossen werden.“ 
November. Beleidigungen österreichischer Unterthanen und 
der österreichisch-ungarischen Flagge in Mersina durch türkische 
Polizeibeamte veranlassen einen Notenwechsel zwischen Osterreich= 
Ungarn und der Pforte. Die Pforte leistet volle Genugthuung 
(18. November). 
20. November. Die russische Regierung erinnert die Pforte 
an die rückständige Kriegsentschädigung. 
4. Dezember. (Konstantinopel.) Unterzeichnung des defi- 
nitiven Friedens zwischen Griechenland und Türkei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.