Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreizehnter Jahrgang. 1897. (38)

Das Dentsqhe Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 18.) 43 
fiziere pensioniert wurden, bis 1894/95 wurden durchschnittlich 458 Offiziere 
jährlich pensioniert, 1895/96 424 und im laufenden Etatsjahr 381. In 
Frankreich wurden 1894 712, 1895 597 Offiziere pensioniert. Die Steige- 
rung der Pensionierung von 1888 bis jetzt betrug bei den Beamten 9166, 
bei den Mannschaften 166,6 und bei den Offizieren 67 Prozent. Also die 
Steigerung der Pensionsausgaben ist nicht allein auf die Offiziere zurück- 
zuführen. In anderen Staaten find die Pensionen sehr viel höher bemessen. 
Ein Teil der penfionierten Offiziere findet übrigens in der Militärverwal- 
tung noch weiter Beschäftigung. In der Presse spielt die Frage der Ver- 
jüngung eine große Rolle. Eine solche Verjüngung ist in dem letzten 
Jahre nicht eingetreten. Die pensionierten kommandierenden Generale haben 
ein Durchschnittsalter von 63, ein Dienstalter von 44 Jahren; die Divi- 
sionskommandeure 59 bezw. 44, die Brigadekommandeure 55 bezw. 40, die 
Regimentskommandeure 53 bezw. 36 Jahre. Die pensionierten Generale 
find zweifellos vollständig felddienstunfähig. Der Dienst erfordert große 
Anstrengungen und derjenige, der seine Lieutenants= und Hauptmannsjahre 
hinter sich hat, muß schon eine starke Konstitution haben, wenn er darüber 
hinaus noch aushält. Was in der Presse von der Majorsecke gesagt wird, 
ist eine den Thatsachen nicht entsprechende Redensart. Die Stellen müssen 
so besetzt werden, daß die Inhaber für Krieg und Frieden kräftig 
genug sind. 
Württemb. Kriegsminister Schott v. Schottenstein: Die Ab- 
machung zwischen Preußen und Württemberg sei geschlossen im Interesse 
des württembergischen Armeekorps, weil ein kleines Kontingent nicht in 
sich das Avancement abschließen kann, weil es an vakanten Stellen fehlt. 
Es war ein Akt der Hochherzigkeit Sr. Majestät des Kaisers, daß diese 
Abmachungen getroffen wurden. Abg. Lieber (3.) dankt für die Mit- 
teilungen und lehnt den Antrag ab, da der Reichstag nicht das verfassungs- 
mäßige Recht habe, die darin geäußerten Wünsche auszusprechen. — Der 
Antrag wird am 20. Februar gegen die Stimmen der Linken abgelehnt, 
dagegen folgender Antrag Gröber (93.) fast einstimmig angenommen: 
„Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daß die vom 
Bundesrat festzustellenden allgemeinen Grundsätze über die Besetzung der 
Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden, sowie bei 
den aus Mitteln der Gemeinden unterhaltenen Instituten mit Militär- 
anwärtern (§ 77 des Militärpensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 nach der 
Novelle vom 22. Mai 1893) unbeschadet der Erreichung des gesetzlichen 
Zweckes einer ausreichenden Versorgung der Militäranwärter eine Fassung 
erhalten, welche eine wesentliche Einschränkung des Selbstverwaltungsrechts 
der Gemeinden vermeidet und die Verschiedenheit der Verhältnisse in den 
einzelnen deutschen Bundesstaaten thunlichst berücksichtigt". 
18. Februar. (Reichstag.) Interpellation über die Reform 
der Gewerbeordnung. 
Nachdem die Konversionsvorlage in zweiter Lesung angenommen 
worden ist, bringt Abg. v. Levetzow (kons.) folgende Interpellation ein: 
„An den Herrn Reichskanzler erlauben wir uns die Anfrage zu richten, 
wie weit die Beratung des von der königlich preußischen Staasregierung 
an den Bundesrat gebrachten, am 3. August 1896 im „Deutschen Reichs- 
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger"“ publizierten Ent- 
wurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung (Or- 
ganisation des Handwerks) gediehen ist, bezw. welche Hindernisse einer 
schleunigen Vorlage des lange verheißenen Entwurfes an den Reichstag 
entgegenstehen?“ Staatssekretär Dr. v. Bötticher: Die verbündeten Re-
	        
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