Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreizehnter Jahrgang. 1897. (38)

64  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  17.)

für  Auswanderungslustige.  —  Der  Entwurf,  gegen  den  sich  nur  Vertreter
der  freisinnigen  Vereinigung  aussprechen,  wird  an  eine  Kommission  verwiesen.
  (Vgl.  W.  Weber,  „Preuß.  Jahrb.“  Bd.  88.)

17.  März.  (Reichstag.)  Antrag  auf  Abänderung  der
Bäckereiverordnung  (vgl.  1896  S.  42,  102).

Die  Abgg.  v.  Kardorff  und  v.  Stumm  (RP.)  beantragen  die  Abänderung
  der  Bäckereiverordnung,  die  den  Bäckerstand  schädige.  Staatssekretär
  des  Innern  v.  Bötticher:  Die  Berichte  der  einzelnen  Bundesstaaten
  lägen  jetzt  vollständig  vor;  das  Urteil  über  die  Wirkungen  der
Verordnung  laute  aber  sehr  verschieden.  Einig  seien  die  Regierungen  indessen
  darin,  daß  ein  sicheres  und  definitives  Urteil  nach  so  kurzer  Zeit
noch  gar  nicht  möglich  sei.  Namentlich  werde  dies  von  den  Regierungen
der  größeren  Bundesstaaten,  so  von  Preußen,  Bayern  und  Württemberg
betont.  Eine  schwere  Schädigung  des  Bäckereigewerbes  werde  nur  von
wenigen  Staaten  bezw.  Bezirken  konstatiert.  Die  Schädigung  werde  dadurch
  herbeigeführt,  daß  die  Bäckermeister  mit  der  gegebenen  Zeit  ohne
Verstärkung  des  Arbeitspersonals  nicht  ausreichen,  der  eine  Zunahme  der
Einnahmen  nicht  gegenüberstehe.  Von  verschiedenen  Regierungen  würden
die  Klagen  der  Bäckermeister  als  übertrieben  bezeichnet.  Von  den  34  Regierungspräsidenten
  in  Preußen  konstatierten  17,  daß  die  Durchführung  der
Verordnung  nicht  mit  schweren  wirtschaftlichen  Schädigungen  verknüpft  gewesen
  sei;  die  Mehrzahl  dieser  Regierungspräsidenten  bekunde  sogar,  daß
die  Ausführung  der  Verordnung  nicht  einmal  nennenswerte  Unbequemlichkeiten
  im  Gefolge  gehabt  habe.  Eine  Verschlechterung  des  Verhältnisses
zwischen  Meister  und  Gesellen  durch  die  Verordnung  werde  nur  vereinzelt
gemeldelt.  Ebenso  vereinzelt  werde  auch  ein  Steigen  des  Einflusses  der
Sozialdemokratie  auf  die  Verordnung  zurückgeführt,  während  eine  Reihe
preußischer  Regierungspräsidenten  bemerkte,  durch  die  Verordnung  sei  der
Sozialdemokratie  ein  wirksames  Kampfmittel  entzogen  worden.  Eine  Zusammenstellung
  der  Einzelberichte  sei  bereits  vorgenommen;  sie  werde  den
einzelnen  Regierungen  zugehen,  damit  sie  sich  ein  Urteil  darüber  bilden
könnten,  in  welcher  Richtung  eine  Abänderung  der  Verordnung  etwa  notwendig
  wird.  Seiner  persönlichen  Ansicht  könne  ein  solcher  vielleicht  in
Bezug  auf  die  Dauer  der  Arbeitszeit  vor  Sonn=  und  Feiertagen  eintreten.
Auf  keinen  Fall  aber  könne  er  in  Aussicht  stellen,  daß  die  verbündeten
Regierungen  die  Verordnung  ohne  weiteres  aufheben  würden.

Nach  langer  Debatte,  in  der  sich  Zentrum  und  Linke  freundlich  für
die  Verordnung  aussprechen,  während  die  übrigen  Parteien  sie  bekämpfen,
wird  ein  Antrag  Pichler  (Z.)  „in  Erwägung,  daß  die  vom  Bundesrate
veranlaßten  Erhebungen  einer  Prüfung  noch  nicht  unterzogen  werden  konnten,
dieselben  auch  dem  Reichstag  nicht  mitgeteilt  sind,  sich  mithin  noch  nicht
beurteilen  lassen“,  zur  Tagesordnung  über  den  Antrag  Kardorff-Stumm
überzugehen,  mit  148  gegen  104  Stimmen  angenommen.

17.  März.  (Württemberg.)  Erklärung  der  Fraktionen
über  die  Reform  des  Wahlsystems.

Die  Fraktionen  überreichen  dem  Ministerpräsidenten  ihre  Meinung
über  das  einzuführende  Landtags-Wahlverfahren.  1.  Die  Volkspartei  (31
Mitglieder)  hält  einen  Ersatz  der  ausscheidenden  Privilegierten  für  geboten,
die  einfache  Listenwahl  aber  nicht  für  empfehlenswert;  sie  tritt  demnach
einstimmig  ein  für  eine  Berufung  des  Ersatzes  durch  die  Proportionalwahl
mit  dem  Vorbehalt  möglichst  einfacher  Gestaltung  des  Verfahrens.  2.  Das
Zentrum  (20  Mitglieder)  hält  die  Verhältniswahl  ebenfalls  für  ein  ge-