Veränderungen und Ergänzungen zu den Vorschriften etc. 95
5. (Erl. d. Chefs d. Milit - Med. - Wesens v. 10. Mai 1856 an d, Intendantur dag
1. Armee-Korpa.) Chirurgische Bestecke. Das Königl. Milit. - Oekon.-Depart.
mich mittelst Verfügung vom 8. Mai 1856 angewiesen. der Königl. Intundantur 18 cbi-'
rurgische Bestecke für die im Fall einer Mobilmachung der Armee sur Wahrnehmung
oberärztlicher Stellen bei den Truppentheilen des I. Armeekorps zu berufenden Assisteng-Aerzte
der Linie und Landwehr zu übersenden. Ein jedes dieser Bestecke enthält in
einem verschliessbaren Etui:
1. Ein zweischneidiges Amputationsmesser,
2. Ein einschneidiges Amputationsmesser,
3. Ein Amputationsmesser nach Langenbeck,
4. Ein Zwischenknochenmesser,
%. Eine Amputationssäga nach Charriöre mit 2 Blättern — eins ale Phalangensiüge,
6 Zwei grössere Skalpells,
7. Eine kleine Säge nach Langenbeck,
8. Eine Unterbindungs-Pincette von Neunilber,
Eine Hakenpincette,
10. Eine Knochenzange,
ll. Eine anstomische Pincette,
12. Eine Unterbindungsnad»l,
13. Ein Tourniquet nach Petit-Morel,
14. Eine Kugelzange,
15. Ein silberner Ränglicher Katheter,
16. Drei elastische Kathete
17. Ein Repoussoir,
Sechs Heftnadeln.
Die Königl. Intendantur ersuche ich ergebenst, das König]. Train-Depot, welchem diese
Bestecke, zufolge der obenerwähnten Verfügung den Königl. Milit.-Oekon.-Departements
zur Aufbewahrung überwiesen werden sollen, gefälligst zu veranlassen, mir über den
richtigen Empfang derselben Quittung zu ertheilen.
6. (Cirkular an die Generallirzte vom 6. Janusr 1857.) Euer Hochwohl eboren
benachrichtige ich ergebenst, dass des Königs Majestät, mittelst
2. August 1855 die nöthigen Geldmittel zur Beschaffuug von chirurgischen Instrumenten
für die im Falle einer Mobilmachung der Armee zur Wahrnehmung oberärztlicher Btellen
bei den Truppen zu berufenden Assistenzärzte der Linie und Landwehr zu bewilligen
gerulit baben, und dass, iu Gemässheit dessen und in Folge der Verfügung des Königl.
Militiir-Oekonomie-Departements v. 6. August 1855, 160 chirurgische Bestecke beschafft
worden sind. wovon jedes in eivem verschliessbaren Etui folgende Instrumente enthält
(Inhalts-Verzeichniss s. ad 3.) — Von diesen Bestecken sind 81 für die Stellvertreter
der zu den Feldlasarethen abkommandirten Oberstabsärzte und Stabsärzte, 34 für die
Stabsärzte der Laudwehr-Kavallerie-Regimenter, 9 für die Stebsürzte bei der Artillerie-Reserve
und 4 für die Oberärzte bei den zweiten Bataillonen der Linien - Infanterie-Regimenter
bestimmt, und hat, in Folge der Verfügung des Königl. Milit.-Oakon -Depart.
v. 8. Mai 1356, die Vertheilung der Bestecke in der Art stattgefunden, dass der Intendantur
des Gardekorps 17 Stück, der Intendantur des 8. Armeskorps 20 Stück und jeder
der übrigen Intendantoren 18 Stück derselben zur weiteren Ueberweisung an die betr.
Traindepots übersandt worden sind.
7. «wErl. d. Milit.-Ookon.-Depart. v. 8, April 1861.) Nachdem 2 Landw.-Karallerie-Regimenter
des (l. Armee-) Korps aufgelöst und für die zweiten Bataillone der älteren
4 Linien-Iufanterie-Regimenter Stabsärzte zum Etat gebracht sind, ist im Einverständnisse
mit dom General - Stabsarzte der Armes eine andere Vertheilung der dem Train-Bataillon
des Korps nach der Verfügung vom 3. Mai 1956 überwiesenen 18 Btück
Amputations - Bestecke, unter Zuhülfenahme eines Bestecke aus dem Traindepot des
7. Armeekorps, beschlossen worden und sind hiernach bei eintretender Mobilmachung
bestimmt: a) für die Stellvertreter der zu den Feldlazaretben abkommandirten Oberstabs-
und Stabsarzte 10 Stück; b) für die Stabsärzte der noch bestehenden beiden
Landwehr-Kavallerie- -Regimenter 2 Stück; c) für den Stabsarzt der Reserve - Artillerie
1 Stück; d) für die 3 leichten Feldlazarethe j je Fi also 6 Stück — in Summe 19 Stück,
i& (Erl. d. Milit-Oekon.-Depart. v. 22. August 1863.) Der Königl. Intendautur
wird hierdurch eröffnet, dass im nrerständnies "air den Herrn, Goneral-Btabsarzte der
Armee von den in der Verfügung vom 8. April 1861 gedachten Amputations-Bestecken
nicht 10, aondern 13 Stück für die Stellvertreter der bei einer Mobilmachung zu den
Feldlazarethen abkommandirten Oberstabs- und Stabsärzte, und dagegen nicht 6, sondern
nur 3 Stück für die 3 Divisions- (leichten Feld-) Lazarethe bestimmt sind. _
Letztere sind in den Etat über chirurgische Instrumente etc. für die Divisionslazaretbe,
Beilage No. 23, pos. 31 des neuen Roglements über den Dienst der Krankenpflege im
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