Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1910 (87)

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.Inhaber  tritt  mit  Zuweisung  zur  Ersatzreserve

zum  Beurlaubtenstand  und  in  die  Kontrole
des  (Hauptmeldeamts,  Meldeamts,  Kompagniebezirks)



des  Bezirkskommandos

Er  ist  verpflichtet,  sich  innerhalb  8  Tage  nach
Aushändigung  dieses  Passes  bei  der  genannten
Kontrolstelle  anzumelden.

den  ten  18.

bezirkekommando

Stempel  des
Bezlrks.

kommandos.