Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 1.) 3
in alle Zukunft umschließt. Mögen dann nach dem Willen der Vorsehung
auch neue Stürme über das Vaterland hinbrausen und seinen Söhnen
abermals das Schwert in die Hand drücken: an Meinem tapferen Heere
werden sie sich brechen, es wird sein und bleiben, was es war und ist, ein
Fels, auf dem Deutschlands Macht und Größe ruht. Das walte Gott!
Berlin, den 1. Januar 1900. Wilhelm.
1. Januar. (Berlin.) Kaiserliche Erlasse an den Kriegs-
minister über die Erneuerung der Fahnen- und Standartentücher
sowie an das Staatsministerium über die Ersetzung des Allgemeinen
Ehrenzeichens in Gold.
Der Erlaß an den Kriegsminister lautet:
Ich will an denjenigen Fahnen und Standarten Meines Heeres,
deren Tücher durch die ruhmvoll bestandenen Feldzüge und den Zeitablauf
vollständig zerstört sind oder sich in einem ihre Wiederherstellung aus-
schließenden Zustande befinden, die Tücher erneuern. Sie haben das hier-
nach Erforderliche nach Meinen Ihnen dieserhalb erteilten besonderen Be-
fehlen und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel zu veranlassen.
Der Erlaß an das Staatsministerium lautet:
Ich habe beschlossen, an Stelle des Allgemeinen Ehrenzeichens in
Gold ein nach Maßgabe des von dem Präses der General-Ordens-Kommis-
sion im Jahre 1897 dem Staatsministerium vorgelegten und hierneben
wieder zurückfolgenden Musters auszuprägendes silbernes Kreuz mit goldenem
Mittelschilde am Bande des Großkreuzes des Roten Adlerordens als erste
Klasse des Allgemeinen Ehrenzeichens einzuführen, und sehe der Einreichung
eines entsprechenden Statutenentwurfes durch das Staatsministerium entgegen.
Berlin Schloß, den 1. Januar 1900. Wilhelm R.
Am 27. Januar werden die Statuten über die Stiftung des Kreuzes
des Allgemeinen Ehrenzeichens veröffentlicht.
1. Januar. (Bayern.) Der Prinz-Regent richtet anläßlich
der Jahrhundertwende folgenden Erlaß an das bayerische Heer:
Am Schlusse des Jahrhunderts, in welchem mit der wiedererrungenen
Einigung des Deutschen Reiches das Band der Zusammengehörigkeit um
alle deutschen Kontingente geschlungen wurde, drängt es Mich, Meiner be-
sonders dankbaren Gesinnung für die hervorragenden Leistungen der Armee
Ausdruck zu geben, durch welche diese an dem Einigungswerk beteiligt
war. In Erinnerung an die demselben vorausgegangenen opfervollen
Kämpfe und an den rühmlichen Anteil der bayerischen Truppen hieran
verleihe Ich den sämtlichen Fahnen und Standarten der Armee Fahnen-
bänder mit Spangen, wie letztere Meine hohen Verbündeten nach gemein-
samem Beschlusse auch den Feldzeichen ihrer Truppen verleihen werden.
Möge diese Auszeichnung Anlaß sein zur Erneuerung des Gelübdes, es
immerdar den Vätern an Heldenmut und Treue gleichzutun.
1. Januar. (Sachsen.) Der König erläßt folgenden Armee-
befehl:
Ich verleihe in Übereinstimmung mit der von Sr. Majestät dem
Deutschen Kaiser und König von Preußen für die königlich preußische Armee
gefaßten Entschließung auch den Fahnen Meiner Armee zum 1. Januar 1900
Spangen als Erinnerungszeichen an die glorreichen Waffentaten in der
Vergangenheit, zum ehrenden Gedächtnis an die ruhmreiche Mitwirkung
bei Wiederbegründung des Deutschen Reiches und als sichtbares Mahnzeichen,
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