III.
Portugal.
2. Januar. (Lissabon.) Der König eröffnet die Cortes
und erklärt in einer Thronrede, die Nation werde die afrikanischen
Besitzungen erhalten und verteidigen.
4. Januar. (Senat.) Erklärungen über die Haltung der
Regierung im südafrikanischen Kriege.
Der Minister des Auswärtigen erklärt in der Beantwortung einer
Anfrage im Senat betreffend den Krieg in Südafrika, die Linie, auf der
sich Portugal bewegt habe, sei gewesen, zu sehen, daß keiner der beiden
Kriegführenden Hilfe oder Unterstützung in Lourengo Marques finde. Der
Minister habe keine Mitteilung über eine Durchfuhr von Mannschaft oder
Kriegsmaterial erhalten und jede Instruktionsübertretung eines Beamten
würde geahndet werden. Portugal habe keinen Grund, an der Loyalität
und korrekten Haltung Englands zu zweifeln. Es sei nur möglich gewesen,
zwei Haltungen gegenüber dem Konflikt der beiden Bewaffneten anzunehmen:
man habe sich entweder an ihm beteiligen oder ihm fernbleiben können.
Portugal habe sich nicht an ihm beteiligt, habe aber auch im Einklange
mit Präcedenzfällen seine Neutralität nicht eigens erklärt. Der deutsch-
englische Vertrag sei ausschließlich von diesen zwei fremden Nationen ab-
geschlossen worden. Portugal habe, wie das bereits in den Cortes mit-
geteilt worden sei, von beiden Nationen ganz kategorische Zusicherungen
hinsichtlich der Wahrung seiner Souveränität erhalten. Portugal könne
überhaupt keinen Vertrag abschließen, ohne daß die Cortes davon Kennt-
nis erhalten.
30. März. (Kammer.) Der Minister des Auswärtigen
verliest das Berner Delagoa-Urteil und erklärt, die Regierung werde
die Entschädigung, zu welcher Portugal verurteilt ist, binnen kurzem
ohne Zuhilfenahme einer inneren oder äußeren Anleihe zahlen.
(Vgl. Schweiz.)
3. April. (Kammer.) Der Minister des Auswärtigen er-
klärt über die Neutralität im südafrikanischen Kriege:
Die Beförderung von englischen Soldaten und Kriegsmaterial mit
der Eisenbahn auf portugiesischem Gebiet zwischen Beira und Rhodesia sei
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