Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechzehnter Jahrgang. 1900. (41)

Gelsien. (April 17.—August Auf.) 255 
ein Schloß in den Ardennen, die Farm in Ravenstein und die Jagdschlösser 
im Wald von Soigines. 
17. April. (Brüssel.) Zehn Kaufleute werden wegen der 
Kongogreuel unter Anklage wegen Massenmordes gestellt. 
29. April. (Brüssel.) 600000 Arbeiter demonstrieren für 
Einführung von Arbeiterpenfionen. 
1. Mai. Der Ministerrat beschließt die Demission des 
Ministeriums falls die Kammer die vom Ausschuß beantragte Ver- 
kürzung der Dienstzeit annimmt. 
9. Mai. Auflösung der Kammern. 
20. Mai. (Gent.) Bei den Ubungen von Bürgergarden 
finden Schlägereien und Insubordinationen statt, weil ein Teil 
der Garde anstatt des französischen ein vlämisches Kommando 
verlangt. 
27. Mai. Bei den Kammerwahlen erhalten die Kleri- 
kalen 85, die Sozialdemokraten 33, die Liberalen, Radikalen und 
christlichen Demokraten zusammen 34 Sitze. Die Mehrheit der 
Klerikalen betrug bisher 72, jetzt 18. 
3. Juni. (Senat.) In den Wahlen der Provinzialräte 
zum Senat werden 15 katholische und 11 sozialdemokratische und 
liberale Senatoren gewählt. Der Senat besteht jetzt aus 58 Kleri- 
kalen und 44 Liberalen und Sozialdemokraten. 
8. Juni. (Brüssel.) Eine internationale Kommission be- 
schließt Maßregeln, um die Einfuhr von Spirituosen nach Afrika 
einzuschränken. 
2. Juli. (Brüssel.) Deutschland und der Kongostaat be- 
schließen eine gemeinsame Vermessungsexpedition nach dem Kiwu-See. 
5. Juli. (Brüssel.) Der des Attentates auf den Prinzen 
von Wales angeklagte Sipido wird freigesprochen wegen Unzurech- 
nungsfähigkeit. — Er soll in eine Erziehungsanstalt überführt 
werden, entflieht aber vorher nach Frankreich. 
Anfang August. (Charleroi.) Ausstand der Glasarbeiter. 
Sie verlangen die Entlassung der ihrem Syndikat nicht angehörigen 
Arbeiter. 
Anfang August. Auf die Beschwerde der englischen Regie- 
rung wegen der Flucht Sipidos erwidert die belgische Regierung: 
Das belgische Gesetz bestimme, daß einem jungen Menschen, über 
welchen der Regierung das Verfügungsrecht durch gerichtliches Urteil zu- 
gesprochen wird und welcher seinen gesetzlichen Wohnsitz in Belgien hat, 
eine Frist von drei Tagen zur Einlegung der Nichtigkeitsbeschwerde zu 
Gebote steht. Da Sipido bei seinen Eltern wohnte, so hatte er einen „ge-
	        
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