Chemnitz. 179
seitig zur Bedingung gemacht. Um andernfalls sich ergebende Schwierig—
keiten zu beseitigen und den auf Einverleibung hinzielenden Wünschen jener
Vororte zu entsprechen, entschloß man sich zur Eingemeindung. Hinsichtlich
der Gemeinde Hilbersdorf ging die Anregung zur Einbezirkung von den
dortigen Ortsangesessenen aus. Doch war auch die Stadt außer aus den
erwähnten allgemeinen Gründen insofern daran interessiert, als sie in Hilbers-
dorf bedeutende Grundflächen besitzt und die inzwischen verwirklichte Absicht
hatte, dort eine Nervenheilanstalt und Epidemiebaracken zu errichten, und
weiter als unmittelbar an der Grenze, und zwar nur durch Hilbersdorfer
Gebiet zugänglich, die städtische Fleischzersetzungsanstalt gelegen ist. Für die
allernächste Zeit kommt voraussichtlich noch die Einverleibung einer kleinen
Landgemeinde und für später die zweier weiterer Orte in Frage, die zum
Teil von der Stadtflur umschlossen sind. Die übrigen benachbarten Land-
gemeinden haben nicht so enge Beziehungen zur Stadt wie die einverleibten
Orte, so daß das Bedürfnis nach einer weiteren Hinausrückung der Stadt-
grenzen für die nächste Zeit befriedigt sein dürfte.
Die Zahl der in Chemnitz beschäftigten Arbeiter, die in den noch nicht
einverleibten Nachbargemeinden ihren Wohnsitz haben, ist nicht allzu groß.
Die Stadtverwaltung hat deshalb fürs erste keine Veranlassung, auf weitere
Verbesserung der im ganzen als gut zu bezeichnenden Eisen= und Straßen-
bahnverbindungen hinzuwirken. Die einbezirkten Vororte besitzen zum Teile
eigene Eisenbahnhaltestellen; sie sind auch sämtlich mit dem Stadtinnern
durch Straßenbahnlinien verbunden.