268 Schweden und Norwezen. (Januar 17.—Mai 25.)
XIII.
Schweden und Norwegen.
17. Januar. (Schweden.) Der Kronprinz eröffnet in Ver-
tretung des Königs den Reichstag. — Die Thronrede kündigt Mehr-
forderungen für militärische Zwecke an.
A. Januar. Der König übernimmt die Regierung wieder.
(Vgl. 1900 S. 263.)
Ende Januar. (Schweden.) Kosten der Militärvorlage
(1900 S. 263).
Die Vorlage bezweckt Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht.
Der Gesamtaufwand für die technische Durchführung der neuen Heerordnung
wird in runder Ziffer auf 22 300 000 Kronen angegeben; hievon entfallen
über 17000000 Kronen auf die Verteidigungsanlagen zu Lande, der Rest
mit etwas uber 5000000 Kronen auf die Flotte. Hiezu kommt noch eine
Summe von 1350000 Kronen für neuerliche Grundsteuerabschreibungen.
— Die Kosten sollen durch Erhöhung der Einkommensteuer, Branntwein-
steuer und Stempel= und Wertpapiersteuer und durch Einführung einer
Wehrsteuer und Malzsteuer gedeckt werden.
Durch die Armeereform hofft die Regierung ein Heer von 500000
Mann aufstellen zu können. — Im Reichstage wird vielfach als Aequi-
valent für die Opfer Erweiterung des Wahlrechts verlangt.
Januar. (Norwegen.) Die Bevölkerung beträgt nach der
Zählung vom 3. Dezember 1900 2231148 Seelen, gegen 1891 ein
Zuwachs von 230 231.
Januar. (Schweden.) Die Bevölkerung beträgt nach der
Zählung vom 31. Dezember 1900 5 136000 Seelen.
19. April. (Norwegen.) Der Ministerrat beschließt unter
dem Vorsitz des Königs, dem Storthing eine Regierungsvorlage
vorzulegen, in welcher außerordentliche Bewilligungen für die Ver-
teidigung der östlichen Einmarschlinie gefordert werden.
23. Mai. (Schweden.) Der Reichstag genehmigt nach
langen Debatten die modifizierte Militärvorlage, wonach das alte
System der nationalen Verteidigung nach sechs Jahren abläuft und
ein neues, auf der Dienstpflicht begründetes System eingeführt wird,
und zwar soll in Friedenszeiten die Dienstpflicht bei der Infanterie
und Train 240 Tage, bei der Artillerie und Kavallerie 365 und
bei der Marine 300 Tage betragen.
25. Mai. (Norwegen.) Kommunales Stimmrecht für
Frauen.
Das Lagthing und Odelsthing nehmen in gemeinsamer Sitzung das
Gesetz an, wonach das allgemeine kommunale Stimmrecht für Männer ein-
geführt wird, sowie für solche Frauen, die für eine jährliche Mindest-