Kap.
Tit.
Ausgabe.
Betrag
für 1. April
1895/96.
Mark.
2)
3470 Uebertrag
400 Mark bis 800 Mark und 76 nebenamtlich beschäftigt
gegen 36 Mark bis 350 Mark
4881 905,50 Mark.
Hiervon ab diejenien 1740
welche für 2 Förster im Regierungsbezirk
Osnabrück-Aurich als Besoldungstheil
in ihrer Eigenschaft als
Moorvögte aus den desfallsigen Besoldungsmitteln
der Domänenverwaltung
erstattet und von der Ausgabe
der Forstverwaltung abgesetzt werden.
3470 bleiben:
Die Förster erhalten außerdem freie Dienstwohnung
und freies Feuerungsmaterial oder Geldvergütung dafür.
Der Werth des freien Feuerungsmaterials wird zu
75 Mark als pensionsfähiges Diensteinkommen berechnet.
Die Waldwärter erhalten freies Feuerungsmaterial
oder Geldvergütung dafür und freie Dienstwohnung,
wo solche vorhanden ist. Von dem Emolument des
freien Feuerungsmaterials steht denselben eine Pensionsberechtigung
nicht zu.
3 verwaltende Beamte bei den Nebenbetriebs-Anstalten mit
(1500 Mark bis 3000 Mark) 6000 Mark; 23 Torf-,
Wiesen-, Wege-, Flöß= 2c. Meister, sowie 2 Thiergartenförster
mit (1100 Mark bis 1500 Mark) 32050 Mark;
25 Torf-, Wiesen= 2c. Wärter und 1 Holzaufseher zusammen
11 756 Mark Einzelgehälter, davon 15 voll besoldet
mit 400 Mark bis 800 Mark und 11 nebenamtlich
beschäftigt mit 36 Mark bis 350 Mark
Außerdem erhalten freie Dienstwohnung und freies
Feuerungsmaterial oder Geldvergütung dafür: die 3 verwaltenden
Beamten mit einem pensionsfähigen Werthe
des freien Feuerungsmaterials von 105 Mark, die
Meister wie die Förster, die Wärter wie die Waldwärter.
L
Summa Tit. 1 bis 4
Zu Wohnungsgeldzuschüssen für die Beamten.
Summoa Tit. 5 für sich.
3 386 710,—
4880 165,50
8816 681,50
J06840,—