Metadata : Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung. Siebenundzwanzigster Band. (27)

Kap.

Tit.

Ausgabe.

Betrag
für  1.  April
1895/96.

Mark.

2)

3470  Uebertrag
400  Mark  bis  800  Mark  und  76  nebenamtlich  beschäftigt
  gegen  36  Mark  bis  350  Mark

4881  905,50  Mark.

Hiervon  ab  diejenien  1740
welche  für  2  Förster  im  Regierungsbezirk
  Osnabrück-Aurich  als  Besoldungstheil
  in  ihrer  Eigenschaft  als
Moorvögte  aus  den  desfallsigen  Besoldungsmitteln
  der  Domänenverwaltung
  erstattet  und  von  der  Ausgabe
der  Forstverwaltung  abgesetzt  werden.

3470  bleiben:

Die  Förster  erhalten  außerdem  freie  Dienstwohnung
und  freies  Feuerungsmaterial  oder  Geldvergütung  dafür.

Der  Werth  des  freien  Feuerungsmaterials  wird  zu
75  Mark  als  pensionsfähiges  Diensteinkommen  berechnet.


Die  Waldwärter  erhalten  freies  Feuerungsmaterial
oder  Geldvergütung  dafür  und  freie  Dienstwohnung,
wo  solche  vorhanden  ist.  Von  dem  Emolument  des
freien  Feuerungsmaterials  steht  denselben  eine  Pensionsberechtigung
  nicht  zu.

3  verwaltende  Beamte  bei  den  Nebenbetriebs-Anstalten  mit
(1500  Mark  bis  3000  Mark)  6000  Mark;  23  Torf-,
Wiesen-,  Wege-,  Flöß=  2c.  Meister,  sowie  2  Thiergartenförster
  mit  (1100  Mark  bis  1500  Mark)  32050  Mark;
25  Torf-,  Wiesen=  2c.  Wärter  und  1  Holzaufseher  zusammen
  11  756  Mark  Einzelgehälter,  davon  15  voll  besoldet
  mit  400  Mark  bis  800  Mark  und  11  nebenamtlich
  beschäftigt  mit  36  Mark  bis  350  Mark

Außerdem  erhalten  freie  Dienstwohnung  und  freies
Feuerungsmaterial  oder  Geldvergütung  dafür:  die  3  verwaltenden
  Beamten  mit  einem  pensionsfähigen  Werthe
des  freien  Feuerungsmaterials  von  105  Mark,  die
Meister  wie  die  Förster,  die  Wärter  wie  die  Waldwärter.


L

Summa  Tit.  1  bis  4
Zu  Wohnungsgeldzuschüssen  für  die  Beamten.
Summoa  Tit.  5  für  sich.

3  386  710,—

4880  165,50

8816  681,50
J06840,—