Full text : Kriegsamtliche Mitteilungen und Nachrichten. Nr. 29-39 (3)

Nur  bei  allseitiger  und  genauer  Beachlung  dieser  Verkehrsforderungen
  kann  ein  reibungsloser  Verkehr  sichergestellt
  und  können  Eingriffe  vermieden  werden.

Klagen  der  Antragsteller  über  die  Abfertigung  ihrer
Anträge  sind  in  erster  Linie  an  den  Vorfland  der  Kriegsamtstelle
  (Nebenstelle)  und  in  zweiter  Instanz  an  den  Stab
des  Kriegsamtes,  Gruppe  M  8  d,  Berlin  W.  9,  Leipziger
Platz  13,  zu  richten.

IV.  Wagenanforderung.

A.  Militärgut  und  Militärpribatgnt,  das
an  militärische  Stellen  gerichtet  ist:

Der  Versender  richtet  seinen  Antrag  unter  Beigabe  der
nach  11  vorbereiteton  Unterlagen  somie  gegebenenfalls  auch
der  von  der  Kriegsamtstelle  (Nebenstelle)  übersandten
Dringlichkeitsbescheinigung  (siehe  unter  1I1)  an  die  für  die
Versandstation  zuständige  Linienkommandantur.

Die  Linienkommandantur  erteilt  dem  Versender
  eine  Bescheinigung  darüber,  daß  die  bevorzugte
Wagengestellung  von  ihr  genehmigt  ist.  Diese  Bescheinigung
ist  bei  der  Wagen  bestellung  (siehe  unter  V)  der
Gülerobsertigung  auszuhändigen.

Lehnt  die  Linienkommandantur  die  Genohmigung  zur
bevorzugten  Wagengestellung  ab,  so  ist  eine  etwaige  Beschwerde
  an  die  Abteilung  für  kriegswirtschaflliche  Transporte
  beim  Chef  des  Feldeisenbahmvesens,  Berlin  NW.  40,
Moltkestraße  8,  zu  richten.  Dabei  ist  anzugeben:

Genaue  Bezeischnung  des  Gutes;  erforderliche  Wagen;

Versand-  und  Bestimmungsstation;  Gründe,  die  nach

Ansicht  des  Beschwerdeführers  eine  bevorzugte  Wagengestellung

  gerechtfertigt  erscheinen  kassen;  bisher  unternommene

  Schritte.

B.  Mittelbares  Heeres  gut  und  Militärprivatgut,
  das  an  eine  nichtmilitärische
Stelle  gerichtet  ist.

Der  Absender  richtet  seinen  Antrag  unter  Beigabe  der
nach  II  vorbereiteten  Unterlagen  sowie  gegebenenfalls  auch
der  von  der  Kriegsamtstelle  (Nebenstelle)  übersandten
Dringlichkeitsbescheinigung  (s.  unter  III)  an  das  Wagenbüro
  der  Eisenbahndirektion,  in  deren  Beczirk
bie  Versandstation  liegt.

Werden  durch  die  nicht  erteilte  Genehmigung  zur
Wagengestellung  wichtige  militärische  Interessen  gefährdet,
so  ist  die  für  die  Versandstation  zuständige  Linenkommandantur
  um  Vermiltlung  anzurufen.  Erst  wenn  dies  zu
keiner  Abhilfe  geführt  haben  sollte,  ist  an  die  Abteilung  für
kriegswirtschaftliche  Transporte  beim  Chef  des  Feldeisenbahnwesens
  unter  Angabe  des  bereits  bis  dahin  Veranlaßten
(vergl.  unter  IV  A)  heranznutreten.

Für  den  Kohlenver  sand  bedarf  es  keiner  besonderen
  Anträge  der  Versender  auf  Genehmigung  der  bevorzugten
  Wagengestellung.

V.  Wagengestellung.

Nachdem  die  Linienkommandantur  ober  das  Wagenbüro
  die  bevorzugte  Wagengestellung  genehmigt  hat,  sind
die  Wagen  in  der  üblichen  Weise,  wie  sonst  im  öffentlichen
Verkehr,  für  einen  bestimmten  Tag  bei  der  Güterabfertigung
der  Versandstation  zu  bestellen.  Die  Gestellung
der  Wagen  erfolgt  nach  Maßgabe  des  vorhandenen
Wagenmaterials.

Für  die  Zuführung  der  Wagen  sind
lediglich  die  Eisenbahnverwaltungen  verantwortlich
  Beschwerden  über  Nichtgestellung  bereits

genehmigter  Wagen  sind  daher  an  die  zuständige  Eisenbahndirektion
  und  in  2.  Instanz  an  deren  vorgesetzte  Stelle
zu  richten.

VI.  Stockungen  in  der  Zufuhr.

Auch  für  die  Durchführung  der  Transporte  sind  nur  die
Eisenbahnverwaltungen  verantwortlich.

Sind  Sendungen  für  eine  Fabrik  der  Rüstungsindustrie
  oder  ein  anderes  im  Heeresinteresse  arbeitendes
Unternehmen  von  der  Versandstation  abgegangen,  aber
nicht  auf  der  Bestimmungöstation  eingetroffen,  oder  stellen
sich  der  Transportdurchführung  irgendwelche  Hindernisse
entgegen  und  werden  durch  diese  Verzögerungen  usw.  wichtige
  militärische  Interessen  verletzt,  so
kann  die  Linienkommandantur  der  Versandstation  um
Vermittlung  angegangen  werden.  Als  zweite  Inskanz  ist
die  Abteilung  für  kriegswirtichaftliche  Transporte  beim
Chef  des  Feldeiienbahnwesens  anzurufen.  Ist  bekannt,  auf
weschem  VBahnhofe  die  Sendungen  stehen  geblieben  sind,  so
muß  sich  der  Versender  oder  Empfänger  zunächst  an  die  für
den  Bahnhof  zuständige  Eisenbahnverwaltung
wenden.

VII.  Verzeichnis  der  Kriegsamtstellen  und  -Nebenstellen.
A.  KricegLamtsiellen.

In  den  Marken,  Berlin  W.  10,  Victoriastr.  24.  Verkehrs-Abtlg.,
  Potödamer  Str.  126  III.

Köntgsberg  i.  Pr.,  Tranheimer  Kirchenstr.  45.

Sktektin,  Kronprinzenstr.  30.

Magdeburg,  Jürst-Leopold-Straße.
lung  Augustastr.  30.

Posen,  Pattlikirchstr.  10.

Breslau,  HGartenstr.  106.

Münster,  Grevener  Str.  20.

Coblenz,  Gasthof  Anker,  Rheinzollstra#.

Düsseldorf,  Hotel  Römischer  Kaiser.

Altona,  Goibelstr.  1.

Hannover,  Goeorgstr.  19/20  (Haus  Continen.

Cassel,  Bahnhofstr.  1.

Karlsruhe,  Kronenstr.  40.

Straßburg,  Mantenffelstr.  49.

Danzig,  Krebsmarkt  5/6.  ·

FrankfuktaM»VIERHEDUIprIatz27

Allenstein,  Kaiserstr.  21.  #

Saarbrücken,  Graf-Johann--Str.  2.

Metz,  Guisestr.  10.

Brüssel,  Leuwensche  Weg  9.
Warschau,  Dluga  7.  **5½
Wien,  Sitz  Wien  I,.  k.  u.  k.  Kriegsministeri''

München,  Hirtenstr.  9.
Würzburga,  Schönbornstr.  8.
Nürnberg,  Bahnbhofstr.  13.

——.—

Verkehrs  Ablei-Dresden,

  N.  15,  Bismarckplatz  1.
Leizig,  Döllnitzer  Str.  1—3.

Kal.  Württembg.  Kriegsministerium,  Stuttgart,
  Olgastr.  18.
B.  Kriegsamtnebenstellen.
Diedenhofen,  Wallstr.  1.
Ludwigshafen,  Kaiser-Wilhelm-Str.  12.
Siegen,  Bahnhofstr.  22,  Hotel  Monopol.
Mannheim,  M  VI  16.

—
—..-4

Mülhausen,  Hartweiler  Str.  2,

Druck:  Linden--Druckerei  u.  Verlags-Ges.  m.  b.  H.,  Berlin  NW.  6.