Nur bei allseitiger und genauer Beachlung dieser Verkehrsforderungen
kann ein reibungsloser Verkehr sichergestellt
und können Eingriffe vermieden werden.
Klagen der Antragsteller über die Abfertigung ihrer
Anträge sind in erster Linie an den Vorfland der Kriegsamtstelle
(Nebenstelle) und in zweiter Instanz an den Stab
des Kriegsamtes, Gruppe M 8 d, Berlin W. 9, Leipziger
Platz 13, zu richten.
IV. Wagenanforderung.
A. Militärgut und Militärpribatgnt, das
an militärische Stellen gerichtet ist:
Der Versender richtet seinen Antrag unter Beigabe der
nach 11 vorbereiteton Unterlagen somie gegebenenfalls auch
der von der Kriegsamtstelle (Nebenstelle) übersandten
Dringlichkeitsbescheinigung (siehe unter 1I1) an die für die
Versandstation zuständige Linienkommandantur.
Die Linienkommandantur erteilt dem Versender
eine Bescheinigung darüber, daß die bevorzugte
Wagengestellung von ihr genehmigt ist. Diese Bescheinigung
ist bei der Wagen bestellung (siehe unter V) der
Gülerobsertigung auszuhändigen.
Lehnt die Linienkommandantur die Genohmigung zur
bevorzugten Wagengestellung ab, so ist eine etwaige Beschwerde
an die Abteilung für kriegswirtschaflliche Transporte
beim Chef des Feldeisenbahmvesens, Berlin NW. 40,
Moltkestraße 8, zu richten. Dabei ist anzugeben:
Genaue Bezeischnung des Gutes; erforderliche Wagen;
Versand- und Bestimmungsstation; Gründe, die nach
Ansicht des Beschwerdeführers eine bevorzugte Wagengestellung
gerechtfertigt erscheinen kassen; bisher unternommene
Schritte.
B. Mittelbares Heeres gut und Militärprivatgut,
das an eine nichtmilitärische
Stelle gerichtet ist.
Der Absender richtet seinen Antrag unter Beigabe der
nach II vorbereiteten Unterlagen sowie gegebenenfalls auch
der von der Kriegsamtstelle (Nebenstelle) übersandten
Dringlichkeitsbescheinigung (s. unter III) an das Wagenbüro
der Eisenbahndirektion, in deren Beczirk
bie Versandstation liegt.
Werden durch die nicht erteilte Genehmigung zur
Wagengestellung wichtige militärische Interessen gefährdet,
so ist die für die Versandstation zuständige Linenkommandantur
um Vermiltlung anzurufen. Erst wenn dies zu
keiner Abhilfe geführt haben sollte, ist an die Abteilung für
kriegswirtschaftliche Transporte beim Chef des Feldeisenbahnwesens
unter Angabe des bereits bis dahin Veranlaßten
(vergl. unter IV A) heranznutreten.
Für den Kohlenver sand bedarf es keiner besonderen
Anträge der Versender auf Genehmigung der bevorzugten
Wagengestellung.
V. Wagengestellung.
Nachdem die Linienkommandantur ober das Wagenbüro
die bevorzugte Wagengestellung genehmigt hat, sind
die Wagen in der üblichen Weise, wie sonst im öffentlichen
Verkehr, für einen bestimmten Tag bei der Güterabfertigung
der Versandstation zu bestellen. Die Gestellung
der Wagen erfolgt nach Maßgabe des vorhandenen
Wagenmaterials.
Für die Zuführung der Wagen sind
lediglich die Eisenbahnverwaltungen verantwortlich
Beschwerden über Nichtgestellung bereits
genehmigter Wagen sind daher an die zuständige Eisenbahndirektion
und in 2. Instanz an deren vorgesetzte Stelle
zu richten.
VI. Stockungen in der Zufuhr.
Auch für die Durchführung der Transporte sind nur die
Eisenbahnverwaltungen verantwortlich.
Sind Sendungen für eine Fabrik der Rüstungsindustrie
oder ein anderes im Heeresinteresse arbeitendes
Unternehmen von der Versandstation abgegangen, aber
nicht auf der Bestimmungöstation eingetroffen, oder stellen
sich der Transportdurchführung irgendwelche Hindernisse
entgegen und werden durch diese Verzögerungen usw. wichtige
militärische Interessen verletzt, so
kann die Linienkommandantur der Versandstation um
Vermittlung angegangen werden. Als zweite Inskanz ist
die Abteilung für kriegswirtichaftliche Transporte beim
Chef des Feldeiienbahnwesens anzurufen. Ist bekannt, auf
weschem VBahnhofe die Sendungen stehen geblieben sind, so
muß sich der Versender oder Empfänger zunächst an die für
den Bahnhof zuständige Eisenbahnverwaltung
wenden.
VII. Verzeichnis der Kriegsamtstellen und -Nebenstellen.
A. KricegLamtsiellen.
In den Marken, Berlin W. 10, Victoriastr. 24. Verkehrs-Abtlg.,
Potödamer Str. 126 III.
Köntgsberg i. Pr., Tranheimer Kirchenstr. 45.
Sktektin, Kronprinzenstr. 30.
Magdeburg, Jürst-Leopold-Straße.
lung Augustastr. 30.
Posen, Pattlikirchstr. 10.
Breslau, HGartenstr. 106.
Münster, Grevener Str. 20.
Coblenz, Gasthof Anker, Rheinzollstra#.
Düsseldorf, Hotel Römischer Kaiser.
Altona, Goibelstr. 1.
Hannover, Goeorgstr. 19/20 (Haus Continen.
Cassel, Bahnhofstr. 1.
Karlsruhe, Kronenstr. 40.
Straßburg, Mantenffelstr. 49.
Danzig, Krebsmarkt 5/6. ·
FrankfuktaM»VIERHEDUIprIatz27
Allenstein, Kaiserstr. 21. #
Saarbrücken, Graf-Johann--Str. 2.
Metz, Guisestr. 10.
Brüssel, Leuwensche Weg 9.
Warschau, Dluga 7. **5½
Wien, Sitz Wien I,. k. u. k. Kriegsministeri''
München, Hirtenstr. 9.
Würzburga, Schönbornstr. 8.
Nürnberg, Bahnbhofstr. 13.
——.—
Verkehrs Ablei-Dresden,
N. 15, Bismarckplatz 1.
Leizig, Döllnitzer Str. 1—3.
Kal. Württembg. Kriegsministerium, Stuttgart,
Olgastr. 18.
B. Kriegsamtnebenstellen.
Diedenhofen, Wallstr. 1.
Ludwigshafen, Kaiser-Wilhelm-Str. 12.
Siegen, Bahnhofstr. 22, Hotel Monopol.
Mannheim, M VI 16.
—
—..-4
Mülhausen, Hartweiler Str. 2,
Druck: Linden--Druckerei u. Verlags-Ges. m. b. H., Berlin NW. 6.