132 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (September 27. 29.)
vom 12. November 1897 und in dem Antrag vom 20. Januar 1898 dargelegt
wurden, zur richterlichen, alle Beteiligten bindenden Entscheidung
zu bringen seien. Das Staatsministerium ersucht den Landtag, durch einen
Beschluß diesem Antrage beizutreten. Dieser Vorlage ist eine weitere Vorlage
beigefügt, wonach das Regentschaftsgesetz vom 24. April 1895 eine
Ergänzung erhält, durch die im Falle des Ablebens des Fürsten Alexander
die Regentschaft von dem Grafen Leopold bis zur endgültigen Entscheidung
über die erneuten Thronstreitigkeiten fortgeführt werden soll. („Allg. Ztg.")
Die Vorlagen werden an eine Kommission verwiesen.
Am 7. Oktober beansprucht Graf Georg zur Lippe-Biesterfeld-Weißenfeld
in einem Schreiben an den Bundesrat die Nachfolge vor der Schaumburger
Linie. „Sollte aus irgend welchem Grunde die Linie Lippe-Biesterfeld
als unebenbürtig der Thronfolge und Regentschaft für verlustig erklärt
werden, so würde nach den Grundsätzen der Primogeniturordnung nicht
das fürstliche Haus Schaumburg-Lippe, sondern meine eigene Linie zur
Nachfolge im Fürstentum berufen sein. Der ältere Zweig der Linie Lippe-Biesterfeld-Weißenfeld
erfüllt hinsichtlich der Ebenbürtigkeit alle Erfordernisse,
die der Dresdener Schiedsspruch als dem Rechte des Hauses Lippe
entsprechend festgestellt hat.“
Am 10. Oktober richtet Reichskanzler Graf Bülow folgendes
Schreiben an den Vizepräsidenten des lippeschen Landtags, Kommerzienrat
Hoffmann: Geehrter Herr Kommerzienrat! Sie haben mich heute
mündlich um eine authentische Interpretation des Telegramms Seiner
Majestät des Kaisers und Königs vom 26. v. M. gebeten. Ich bin gern
bereit, Ihnen meine Antwort schriftlich zu bestätigen, und ermächtige Sie,
unter Berufung auf mich öffentlich zu erklären, daß Seine Majestät der
Kaiser mit diesem Telegramm lediglich bezweckt hat, die vorläufige Nichtvereidigung
der Truppen für den Regenten und den Grund derselben mitzuteilen.
Mit der Auffassung des Bundesrates, daß die Rechtslage noch
ungeklärt sei, konnte Seine Majestät sich nicht in Widerspruch setzen. Jeder
Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte des Fürstentums hat Seiner
Majestät dem Kaiser selbstverständlich fern gelegen und insbesondere liegt
es außerhalb Allerhöchstseiner Absicht, der derzeitigen Ausübung der Regentschaft
im Fürstentum durch den Herren Grafen Leopold zur Lippe irgendwelches
Hindernis zu bereiten. Wie stets im Reiche wird auch im vorliegenden
Falle der Rechtsboden nicht verlassen werden und die lippesche
Frage wird ihre Erledigung ausschließlich nach Rechtsgrundsätzen finden.
Ich hoffe, daß es unter den Auspizien des Bundesrats bald gelingen wird,
auf schiedsrichterlichem Wege zum Wohle des lippeschen Landes zu einer
endgültigen Lösung der Frage zu gelangen und werde das Meinige tun,
um dieses Ziel in möglichst kurzer Frist zu erreichen. In vorzühglicher
Hochachtung Graf v. Bülow, Reichskanzler.
27. September. (Homburg v. d. H.) Der italienische Ministerpräsident
Giolitti besucht den Reichskanzler.
27. September. (Frankfurt a. M.) Der christlich-soziale
Parteitag billigt das Schulkompromiß im preußischen Landtag
(S. 88) und beschließt die Ausarbeitung eines christlich-sozialen
Kommunalprogramms.
29. September. (Heidelberg.) Der preußische Minister der
öffentlichen Arbeiten v. Budde berät mit Vertretern der süddeutschen