Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwanzigster Jahrgang. 1904. (45)

132  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  27.  29.)

vom  12.  November  1897  und  in  dem  Antrag  vom  20.  Januar  1898  dargelegt
  wurden,  zur  richterlichen,  alle  Beteiligten  bindenden  Entscheidung
zu  bringen  seien.  Das  Staatsministerium  ersucht  den  Landtag,  durch  einen

Beschluß  diesem  Antrage  beizutreten.  Dieser  Vorlage  ist  eine  weitere  Vorlage
  beigefügt,  wonach  das  Regentschaftsgesetz  vom  24.  April  1895  eine
Ergänzung  erhält,  durch  die  im  Falle  des  Ablebens  des  Fürsten  Alexander
die  Regentschaft  von  dem  Grafen  Leopold  bis  zur  endgültigen  Entscheidung
über  die  erneuten  Thronstreitigkeiten  fortgeführt  werden  soll.  („Allg.  Ztg.")
Die  Vorlagen  werden  an  eine  Kommission  verwiesen.

Am  7.  Oktober  beansprucht  Graf  Georg  zur  Lippe-Biesterfeld-Weißenfeld
  in  einem  Schreiben  an  den  Bundesrat  die  Nachfolge  vor  der  Schaumburger
  Linie.  „Sollte  aus  irgend  welchem  Grunde  die  Linie  Lippe-Biesterfeld
  als  unebenbürtig  der  Thronfolge  und  Regentschaft  für  verlustig  erklärt
werden,  so  würde  nach  den  Grundsätzen  der  Primogeniturordnung  nicht
das  fürstliche  Haus  Schaumburg-Lippe,  sondern  meine  eigene  Linie  zur
Nachfolge  im  Fürstentum  berufen  sein.  Der  ältere  Zweig  der  Linie  Lippe-Biesterfeld-Weißenfeld
  erfüllt  hinsichtlich  der  Ebenbürtigkeit  alle  Erfordernisse,
  die  der  Dresdener  Schiedsspruch  als  dem  Rechte  des  Hauses  Lippe
entsprechend  festgestellt  hat.“

Am  10.  Oktober  richtet  Reichskanzler  Graf  Bülow  folgendes
Schreiben  an  den  Vizepräsidenten  des  lippeschen  Landtags,  Kommerzienrat
  Hoffmann:  Geehrter  Herr  Kommerzienrat!  Sie  haben  mich  heute
mündlich  um  eine  authentische  Interpretation  des  Telegramms  Seiner
Majestät  des  Kaisers  und  Königs  vom  26.  v.  M.  gebeten.  Ich  bin  gern
bereit,  Ihnen  meine  Antwort  schriftlich  zu  bestätigen,  und  ermächtige  Sie,
unter  Berufung  auf  mich  öffentlich  zu  erklären,  daß  Seine  Majestät  der
Kaiser  mit  diesem  Telegramm  lediglich  bezweckt  hat,  die  vorläufige  Nichtvereidigung
  der  Truppen  für  den  Regenten  und  den  Grund  derselben  mitzuteilen.
  Mit  der  Auffassung  des  Bundesrates,  daß  die  Rechtslage  noch
ungeklärt  sei,  konnte  Seine  Majestät  sich  nicht  in  Widerspruch  setzen.  Jeder
Eingriff  in  die  verfassungsmäßigen  Rechte  des  Fürstentums  hat  Seiner
Majestät  dem  Kaiser  selbstverständlich  fern  gelegen  und  insbesondere  liegt
es  außerhalb  Allerhöchstseiner  Absicht,  der  derzeitigen  Ausübung  der  Regentschaft
  im  Fürstentum  durch  den  Herren  Grafen  Leopold  zur  Lippe  irgendwelches
  Hindernis  zu  bereiten.  Wie  stets  im  Reiche  wird  auch  im  vorliegenden
  Falle  der  Rechtsboden  nicht  verlassen  werden  und  die  lippesche
Frage  wird  ihre  Erledigung  ausschließlich  nach  Rechtsgrundsätzen  finden.
Ich  hoffe,  daß  es  unter  den  Auspizien  des  Bundesrats  bald  gelingen  wird,
auf  schiedsrichterlichem  Wege  zum  Wohle  des  lippeschen  Landes  zu  einer
endgültigen  Lösung  der  Frage  zu  gelangen  und  werde  das  Meinige  tun,
um  dieses  Ziel  in  möglichst  kurzer  Frist  zu  erreichen.  In  vorzühglicher
Hochachtung  Graf  v.  Bülow,  Reichskanzler.

27.  September.  (Homburg  v.  d.  H.)  Der  italienische  Ministerpräsident
  Giolitti  besucht  den  Reichskanzler.

27.  September.  (Frankfurt  a.  M.)  Der  christlich-soziale
Parteitag  billigt  das  Schulkompromiß  im  preußischen  Landtag
(S.  88)  und  beschließt  die  Ausarbeitung  eines  christlich-sozialen
Kommunalprogramms.

29.  September.  (Heidelberg.)  Der  preußische  Minister  der
öffentlichen  Arbeiten  v.  Budde  berät  mit  Vertretern  der  süddeutschen