Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwanzigster Jahrgang. 1904. (45)

Großbritannien. (März 15.—April 8.) 221 
landsmacht und zum Nachbarn einer anderen großen Militärmacht zu 
machen. Wir müssen diese Tatsache bei der Aufstellung des Militär-Etats 
erwägen. Keiner Regierung würde gestattet sein, die Heeresstärke über 
einen gewissen Punkt hinaus zu verringern. 
15. März. Das Unterhaus genehmigt einen von den Iren 
beantragten Abstrich am Unterrichtsbudget mit 141 gegen 131 
Stimmen. Die Liberalen fordern deshalb den Rücktritt des Kabi- 
netts. Die Niederlage der Regierung war durch schwache Besetzung 
des Hauses ermöglicht worden. 
17. März. (London.) Der Herzog von Cambridge, geboren 
26. März 1819, bis 1901 Oberbefehlshaber der Armee, k. 
18. März. Der Deutsche Kaiser besucht Gibraltar. 
19. März. Bei der Insel Wight versinkt das 200 Tonnen 
große Unterseeboot A 1. Die Besatzung von 11 Mann ertrinkt. 
21. März. (Parlament.) In beiden Häusern wird über 
die Einführung chinesischer Arbeiter in Transvaal debattiert. An- 
träge, die sich gegen die Einführung richten, werden abgelehnt. 
27. März. (London.) Auf dem Hydepark findet eine Massen- 
demonstration von über 50000 Menschen gegen die Einführung 
von Chinesen in Transvaal statt. 
8. April. (London.) England und Frankreich schließen ein 
Abkommen über Schlichtung mehrerer kolonialer Streitfragen. 
(Staats-Archiv Bd. 71.) 
Das Abkommen besteht aus drei Erklärungen: 1. über Egypten und 
Marokko, 2. über die Neufundländer Fischereifrage und afrikanische Be- 
sitzungen, 3. über Siam, Madagaskar und die Neuen Hebriden. — Eng- 
laud verspricht an dem bestehenden Zustande in Egypten nichts zu ändern, 
Frankreich verspricht keinen Räumungstermin zu fordern. Frankreich ver- 
spricht den politischen Zustand in Marokko nicht zu ändern; England er- 
kennt an, daß Frankreich als Nachbarstaat Marokkos das Recht habe, die 
Ruhe dort zu erhalten und dem Sultan im Notfalle bei seinen Verwal- 
tungsreformen militärische und finanzielle Hilfe zu leisten. Die vertrags- 
mäßigen Rechte beider Mächte sollen in Egypten und Marokko gewahrt 
bleiben. Für die nächsten 30 Jahre sollen beide Mächte in Egypten und 
Marokko kommerziell gleich behandelt werden; nach Ablauf der 30 Jahre 
kann der Vertrag mit einjähriger Frist gekündigt werden; wird er nicht 
gekündigt, läuft er stillschweigend weiter von 5 zu 5 Jahren. England 
garantiert durch Beitritt zur Konvention vom 29. Oktober 1888 die freie 
Schiffahrt auf dem Suezkanal. Zur Sicherung der freien Schiffahrt in 
der Meerenge von Gibraltar darf die marokkanische Küste zwischen Melilla 
und den Höhen auf dem rechten Ufer des Sebou nicht befestigt werden. 
Frankreich wird eine Verständigung mit Spanien über Marokko an- 
streben. — Für die Neufundländer Fischerei verzichtet Frankreich auf 
die ihm im Artikel XIII des Utrechter Friedens gewährten Privilegien. 
In Senegambien wird eine Grenzberichtigung zu Gunsten Frankreichs 
stattfinden, sodaß Frankreich Barboutenda erhält. Die Inselgruppe Los 
 
	        
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