224 Großbritannien. (Juni 2. 9.)
1885 seitens Englands gemachten Vorbehalts niemals in Kraft getreten.
Wir haben jetzt unsere Annahme der Konvention wieder bestätigt und die
Bedeutung unseres Vorbehalts klar gemacht. Wir haben die Zustimmung
Frankreichs zu unserer Behauptung erhalten, daß wir den 1885 übernom-
menen Verpflichtungen treu bleiben. Wenn wir fortfahren, gemäß den
von uns aufgestellten Grundsätzen zu handeln, ist kein Grund vorhanden,
anzunehmen, daß andere Mächte sich weigern werden, unsere Loyalität be-
züglich dieser Verpflichtungen anzuerkennen, wie es Frankreich getan hat.
Der Wunsch beider Parteien während der ganzen Unterhandlungen war
nicht, zu sehen, wie wenig sie einander zugestehen, sondern wie weit sie sich
in ihren gegenseitigen Ansichten entgegenkommen könnten. Was Egypten
und Marokko anbetrifft, so haben wir nichts aufgegeben, im Gegenteil, in
Marokko, wo wir bedeutende Opfer zu bringen scheinen, erzielen wir tat-
sächlich einen bedeutenden Gewinn. Unsere politischen einzigen Interessen
in Marokko sind strategischer Natur, und diese Interessen werden durch die
Konvention noch mehr gesichert. In Egypten hat Frankreich viel auf-
gegeben, und kein Grund berechtigt zu der Annahme, daß andere Mächte
Schwierigkeiten erheben werden. Die Regierung hat dem Haufe die Kon-
vention nicht als Tauschhandel, sondern als eine internationale Urkunde
vorgelegt, welche denjenigen staatspolitischen Zweck erreichen wird, den die
Führer beider Parteien Englands zu erreichen wünschen. Die Konvention
ist ein großer Schritt nach der Richtung, in der nach dem Wunsche aller
England gehen soll. Die einzige sichere und vorsichtige Politik, die wir
in Zukunft verfolgen können, ist eine solche der Konzentration und Kon-
solidierung der Verwaltung. Es ist ein Sieg der Diplomatie, daß die
Schwierigkeiten so glatt erledigt wurden, und ich hoffe, daß die Zeit vor-
über ist, wo ein Erfolg einer Nation als notwendigerweise nachteilig für
eine andere Nation erachtet wurde. Ich hoffe auch, daß die Konvention
ein Muster zur Erledigung der Schwierigkeiten zwischen England und
anderen Nationen sein wird.
2. Juni. Unterhaus.) Der Kriegsminister lehnt auf eine
Anfrage die Vorschläge der Heereskommission zur Einführung der
allgemeinen Wehrpflicht ab.
9. Juni. (Unterhaus.) Debatte über den Kongostaat.
Beschwerden Englands. (Vgl. 1903.)
Einige Abgeordnete besprechen die im Kongostaate vorgekommenen
Grausamkeiten und die Verletzung der internationalen Rechte. Eine inter-
nationale Konferenz müsse darüber beraten. Unterstaatssekretär Earl Perch:
Die englische Regierung stimme dem Hause durchaus zu. Ueber die Schritte
der Regierung teilt er mit: In erster Linie hat die Regierung die Tat-
sachen auf ihren Wert hin geprüft und festgestellt in der Annahme, daß
die Kongoregierung im eigenen Interesse anerkennen würde, daß sie einen
zwingenden Grund für eine erschöpfende Untersuchung bilden. In dieser
Voraussetzung haben wir uns getäuscht; denn die Kongoregierung ließ sich
sogar hinreißen, Beweggründe kommerzieller Eifersucht denen unterzu-
schieben, welche die Klagen vorbrachten, und nannte die vorgebrachten
Klagen einen Verleumdungsfeldzug. Demjenigen, der auch nur die ge-
ringste Kenntnis von der englischen Politik hat, muß der Gedanke, daß wir
durch solche Beweggründe in unserem Handeln bestimmt werden, einfach
lächerlich erscheinen. Wir haben nur mit der Ueberzeugung gehandelt, daß
die Unterzeichnung einer internationalen Konvention die Unterzeichner ver-
pflichtet, nach gewissen, festgelegten Grundsätzen zu handeln, und sowohl