Schneden und Rerwegen. (April 9. —Oktober 15.) 279
Uebereinkunft gerecht zu werden, bestimmt der Beschluß die Einberufung
eines interskandinavischen Schiedsgerichts, zu welchem jedes Unionsreich
wei Mitglieder designiert, worauf die Kommission entweder durch gemein-
same Wahl einen fünften Teilnehmer als Leiter der Verhandlungen beruft
oder aber, falls man hinsichtlich des Präsidiums in der Schiedskommission
zu keinem bindenden Resultate gelangen sollte, der Krone anheimstellt,
einem fremden Staatschef die Würde eines Ehrenschiedsrichters in der
ganzen Streitfrage anzutragen. — Ende April genehmigen beide Kammern
des Reichstags den Vorschlag über die Verweisung der Streitfrage an ein
Schiedsgericht, verwerfen aber den Vorschlag über die eventuelle Inanspruch-
nahme eines fremden Staatsoberhauptes. Es wird beschlossen, daß, wenn
die vier Mitglieder über das fünfte sich nicht einigen könnten, die Erledi-
gung der Streitfrage vorläufig fallen gelassen werden solle.
9. April. (Schweden.) Der Reichstag genehmigt die Ein-
führung der fakultativen Zivilehe, auch für den Fall, daß beide
Teile der Staatskirche angehören.
20. April. Schweden und Portugal schließen einen Meist-
begünstigungsvertrag.
Mai. (Schweden.) Wahlreform.
Die Verfassungskommission erstattet am 11. Mai ihren Bericht über
den Regierungsentwurf betreffend die Erweiterung des Stimmrechts bei
den Wahlen zur Zweiten Kammer des Reichstages. Die Kommission schlägt
die Einführung des allgemeinen Stimmrechts bei Proportionalwahlen vor.
Bedingung für die Ausübung des Wahlrechts ist ein Alter von 25 Jahren
und die Bezahlung von Staats= und Kommunalsteuern. Die Anzahl der
Abgeordneten der Zweiten Kammer wird auf 170 vom Lande und 60 von
Städten festgesetzt. — Am 18. Mai lehnen beide Kammern die Kommissions-
vorschläge ab.
14. Juli. (Norwegen.) Der Deutsche Kaiser besucht Aale-
sund, wo er mit großen Ehren empfangen wird.
12. Oktober. (Norwegen.) Bei der Eröffnung des Stor-
things kündigt die Thronrede einen neuen Zolltarif mit höheren
Schutzzöllen an, der 1 300 000 Kronen mehr ergeben soll.
15. Oktober. (Norwegen.) Das Storthing beschließt die
Veröffentlichung des neuen Zolltarifs.
Danach wird für Hafer, der jetzt zollfrei ist, ein Zoll von 60 Oere
per 100 Kilogramm vorgeschlagen, für Hafergrütze ein Zoll von 130 Oere
(jetzt 60 Oere), für Buchweizen ein solcher von 60 Oere (sjetzt 50 Oere),
für Buchweizenmehl und Roggenmehl ein solcher von 40 Oere (jetzt 30 Oere),
für Hafermehl 100 Oere (jetzt 60 Oere), für Kleie 40 Oere (jetzt 30 Oere),
für Aepfel und Birnen 15 Oere per Kilogramm Gest 12 Oere), für Gras-
samen 15 Oere per Kilogramm (jetzt 80 Oere) und für Kleesamen 30 Oere
(jetzt 20 Oere). Der Handschuhzoll soll von 8 auf 10 Kronen per Kilo-
gramm erhöht werden, der Maschinenzoll 5 Prozent des Wertes betragen.
Der Zoll auf Flügel soll nach dem Entwurf von 150 auf 180 Kronen
per Stück und der Zoll für tafelförmige und aufrechtstehende Pianos von
90 auf 120 Kronen erhöht werden.