290 Kaßland. (Juli 5. —28.)
5. Juli. Rüstungen zur See.
Es werden alle noch nicht einberufenen Marinereservisten der Gou-
vernements des europäischen Rußlands mit Ausnahme Orenburgs und
Finnlands zum aktiven Dienst einberufen. Ferner werden für die Bedürf-
nisse von Sewastopol die Reservisten der Don-Gebietsbezirke Taganrog
und Rostow und von vier Kreisen des Gouvernements Cherson einberufen.
18. Juli. (Agdschakent.) Der Vizegouverneur von Jelissa-
wetpol, Andrejew, wird ermordet.
20./22. Juli. Konflikt mit England wegen Beschlagnahme
der „Malacca"“.
Der englische Botschafter protestiert gegen die Beschlagnahme des
Dampfers „Malacca“ durch den Dampfer „Petersburg“"“ von der Frei-
willigen Flotte und verlangt die sofortige Freigabe des Schiffes, da der
„Petersburg“ sich in einer rechtlich unhaltbaren Lage befinde; die an Bord
der „Malacca“ befindlich gewesene Munition sei Eigentum der britischen Re-
gierung und für das britische Geschwader in den chinesischen Gewässern
bestimmt gewesen; alle Kisten seien mit einem großen Pfeil bezeichnet ge-
wesen, der als die amtliche Marke der Regierung Englands bekannt sei. —
Am 22. antwortet die russische Regierung, daß die „Malacca“ nicht vor ein
Prisengericht gebracht werden soll, und verspricht, daß ähnliche Vorfälle
nicht wieder sich ereignen sollen. Der Form wegen soll die Ladung der
„Malacca“ in einem Mittelmeerhafen in Anwesenheit des britischen Konsuls
untersucht werden.
24. Juli. Der Dampfer „Scandia“ der Hamburg-Amerika-
Linie wird im Roten Meere von den Russen festgenommen, aber
auf den Protest der deutschen Regierung sofort wieder freigegeben.
25. Juli. (Finnland.) Ruffifizierung der Münze.
Die „Finnland Gaseta“ meldet amtlich: Die Maßnahmen zur Ver-
einheitlichung des Münzsystems des Reiches und Finnlands haben am
9. Juni die Bestätigung des Kaisers erhalten. Die russische Goldmünze
in Rubeln bildet neben der finnländischen Goldmünze in Mark das gesetz-
mäßige Zahlungsmittel in Finnland und ist bei Zahlungen in unbeschränkter
Höhe entgegenzunehmen, während Zahlungen in russischem Silber nur bis
zu 3 Rubeln 75 Kopeken angenommen zu werden brauchen. Bei Zah-
lungen an die Eisenbahnen, Zollämter u. s. w. sind auch russische Kredit-
billetts und Kupfermünzen zulässig. Der russische Rubel wird zwei finn-
ländischen Mark und 66⅝ Penni gleichgestellt. Die Angabe des Termines
für die Einführung der Neuordnung erfolgt durch den Finanzminister.
26. Juli. Förderung des Schiffsbaus.
In der Hauptverwaltung der Seehandelsschiffahrt und der Häfen
wird ein besonderer Fonds gebildet zur Erteilung von Darlehen zum An-
kaufe von aus russischem Material neuerbauten oder im Bau begriffenen
Seehandelsschiffen aus Holz oder Metall. Die Darlehen sollen mit 3,8 Pro-
zent jährlich verzinst und auf nicht länger als 20 Jahre hingegeben werden.
Für 1904 weist die Staatskasse zu dem genannten Zwecke 100 000 Rubel an.
28. Juli. (Petersburg.) Minister des Innern v. Plehwe
wird auf der Fahrt nach dem Warschauer Bahnhof von einem
Anarchisten mittels einer Sprengbombe getötet.