Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwanzigster Jahrgang. 1904. (45)

66 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (April 11.) 
Alters- und Invalidenversicherung für selbständige Handwerker; 5. Ver- 
besserung und Vermehrung der Fachschulen mit besonderer Berücksichtigung 
von im Handwerk ausgebildeten Lehrern; 6. Umänderung der Vorschriften 
das Submissionswesen betreffend; 7. Befähigungsnachweis für die Ver- 
fertiger handwerksmäßig herzustellenden Waren, ohne die individuelle Frei- 
heit des Produzenten in der Erwerbstätigkeit zu beschränken; 8. Beseitigung 
der Staatskonkurrenz durch Verbot der Zuchthausarbeit, Einschränkung der 
Militär- und anderen Staatswerkstätten. — In politischer Beziehung wird 
der Bund keiner Partei sich angliedern. Er will bei allen Wahlen für 
diejenigen Kandidaten stimmen, welche die Forderungen des Bundes an- 
erkennen. 
11. April. (Preußen.) Dem Landtag gehen fünf wasser- 
wirtschaftliche Vorlagen zu. 
Durch den ersten Gesetzentwurf „betreffend die Verminderung von 
Hochwassergefahren und die Verbesserung der Vorflut in der unteren Oder, 
Havel und Spree“ wird die Staatsregierung ermächtigt, zur Beteiligung 
des Staates nachfolgende Beiträge zu verwenden: 1. Zur Verbesserung der 
Vorflut in der unteren Oder bis zu 41865800   Mark, 2. zur Verbesserung 
der Vorflut- und Schiffahrtsverhältnisse in der unteren Havel bis zu 
9835000 Mark, 3. zum Ausbau der Spree bis zu 9119200  Mark; zu- 
sammen bis zu 60820000   Mark. 
Der zweite Gesetzentwurf betrifft „Maßnahmen zur Verhütung von 
Hochwassergefahren in der Provinz Brandenburg und im Havelgebiete der 
Provinz Sachsen“. Es werden dafür Staatsmittel bis  1864000 Mark 
gefordert. 
Die dritte Vorlage „betreffend Maßnahmen zur Regelung der Hoch- 
wasser-, Deich- und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder" 
berechnet die Kosten im Maximum auf 60 Millionen Mark, wozu die Pro- 
vinzen ein Fünftel beisteuern sollen. 
Die vierte Vorlage betrifft die Freihaltung des Ueberschwemmungs- 
gebietes der Wasserläufe. Sie enthält Bestimmungen zur Freihaltung aller 
dem Hochwasserabfluß schädlichen Veranstaltungen aus den Ueberschwem- 
mungsgebieten der Wasserläufe und aus den Wasserläufen selbst und stellt 
sich as eine notwendige und unentbehrliche Ergänzung der ersten drei Ent- 
würfe dar. 
Die fünfte Vorlage besteht in einem Gesetzentwurf „betreffend die 
Herstellung und den Ausbau von Wasserstraßen". Der § 1 hat folgenden 
Wortlaut: „Die Staatsregierung wird ermächtigt, für die nachstehend be- 
zeichneten Bauausführungen die folgenden Beträge nach Maßgabe der von 
den zuständigen Ministern festzustellenden Pläne zu verwenden: 1. für Her- 
stellung eines Schiffahrtkanals vom Rhein nach Hannover und zwar für 
a) einen Schiffahrtkanal vom Rhein in der Gegend von Ruhrort bis zum 
Dortmund-Ems-Kanal in der Gegend von Herne (Dortmund-Rhein-Kanal), 
einschließlich eines Lippe-Seitenkanals von Datteln nach Hamm 70500000  
Mark, b) verschiedene Ergänzungsbauten am Dortmund-Ems-Kanal in der 
Strecke von Dortmund bis Bevergern 6150000  Mark, c) einen Schiffahrt- 
kanal vom Dortmund-Ems-Kanal in der Gegend von Bevergern nach 
Hannover mit Zweigkanälen nach Osnabrück, Minden und Linden, ein- 
schließlich der Kanalisierung der Weser von Minden bis Hameln oder der 
Herstellung von Staubecken an Stelle dieser Kanalisierung 120500000 Mark, 
zusammen für den Kanal vom Rhein nach Hannover 197150000  Mark; 
2. für Herstellung eines Großschiffahrtweges Berlin-Stettin (Wasserstraße 
Berlin-Hohensaathen) 43000000  Mark; 3. für Verbesserung der Wasser-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.