298 Belzien. (Mitte Juni —2. Dezember.)
den Unterricht auf allen Stufen vervollkommnen; sie will auch die Ent-
wicklung von Kunst und Wissenschaft fördern, was die Schaffung eines
besonderen Ministeriums nötig macht. Die Regierung beabsichtigt, dem
Lande den Vorschlag der Wiederübernahme der afrikanischen Kolonie zu
machen; dann werden sich die Kammern aussprechen können über den
Punkt, ob das Interesse der Nation auf eine Annexion hinweist. Redner
lobt sodann die Wirksamkeit des vorigen Kabinetts und verteidigt sich
egen die Anschuldigung, einen Staatsstreich gemacht zu haben. Es habe
feite Beleidigung des Parlaments stattgefunden, der König habe das
Recht, einen Gesetzentwurf zurückzuziehen, auch wenn er von der Kammer
angenommen sei, darin liege nichts Verfassungswidriges.
Mitte Juni. (Antwerpen.) 105 Vertreter deutscher Städte,
Handelskammern und anderer wirtschaftlicher Vereinigungen be-
suchen Antwerpen zur Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen
zwischen Antwerpen und seinem deutschen Hinterlande. Sie werden
am 19. vom König in Brüssel empfangen.
23. Juli. In Brügge wird unter Teilnahme des Königs
ein neuer Hafen feierlich eingeweiht.
2. August. Die Kammer genehmigt mit 59 gegen 23 Stim-
men die Mittel für die Anlage der zweiten Verteidigungslinie von
Antwerpen.
26. September. (Antwerpen.) Schluß eines mehrwöchigen
großen Hafenarbeiterstreiks. Niederlage der Arbeiter. Während
des Streiks sind Holz= und Baumwollenvorräte angezündet worden,
wiederholt hat Polizei und Bürgergarde einschreiten müssen.
20. Oktober. Bei den Kommunalwahlen behaupten die Kleri-
kalen im allgemeinen ihre Stellung gegen das Kartell der Libe-
ralen und Sozialisten.
4. November. (Brüssel.) Eine holländisch-belgische Kom-
mission tritt unter Beernaerts Vorsitz zusammen, um die Be-
ziehungen zwischen beiden Staaten zu verdichten. Versuche der
französischen Presse, den Verhandlungen eine Spitze gegen Deutsch-
land zu geben, werden in Holland und Belgien abgewiesen.
29. November. (Brüssel.) Bevollmächtigte Belgiens und
des Kongostaates unterzeichnen einen Vertrag über Übernahme des
Kongostaates durch Belgien. Es heißt, daß der König als Sou-
verän des Kongostaates die Unterzeichnung verweigere.
2. Dezember. Belgien und der Kongostaat schließen einen
Vertrag betreffs übernahme des Kongostaates durch Belgien.
Aus einem dem Vertrag beigefügten Bericht geht hervor, daß die
in der Kolonie engagierten Kapitalien sich auf 170 Millionen Frank be-
laufen, und daß der Gesamthandel im Jahre 1906 die Ziffer 106 483 059
erreicht hat, wovon 76 781 359 auf die Ausfuhr und 29701 700 auf die