300 NRiederlaude. (Februar 21. — 12. Oktober.)
21. Februar. (Hoek van Holland.) Der Dampfer „Ber-
lin“ der Great Eastern Railway Company strandet an der Mole.
129 Personen ertrinken. An den Rettungsarbeiten, die zwei Tage
dauern, beteiligt sich Prinz Heinrich.
22. Februar. Die Regierung macht bekannt, daß sie den
Zusammentritt der zweiten Friedenskonferenz am 1. Juni erwarte.
23. März. Die dreihundertjährige Wiederkehr des Geburts-
tags des Admirals de Ruyter wird als Nationalfest gefeiert.
30. März. Die Königin ersucht nach langen Verhandlungen
das Kabinett, im Amte zu bleiben, da alle Versuche, ein Kabinett
der Rechten zu bilden, fehlgeschlagen sind. Kriegsminister Staal
wird durch General van Rappard ersetzt.
15. Juni bis 18. Oktober. (Haag.) Tagung der zweiten
internationalen Friedenskonferenz. Sie wird eröffnet durch den
niederländischen Minister des Auswärtigen van Tets van Goudriaan,
den Vorsitz übernimmt der russische Bevollmächtigte Botschafter
Nelidow. (Vgl. ÜUbersicht.)
Juli. (Rotterdam.) Hafenstreik. — Er wird im November
ohne Erfolg für die Arbeiter beendet. Eine gemeinsame Kommission
zur Untersuchung der Lohnverhältnisse wird eingesetzt.
17. Juli. Die Erste Kammer genehmigt ein Gesetz über
den Arbeitsvertrag, wodurch die Beziehungen zwischen Arbeiter und
Arbeitgeber unter Staatskontrolle gestellt werden.
27. August. Holland und Deutschland schließen einen Ver-
trag über die Unfallversicherung. — Er wird von der beiderseitigen
Gesetzgebung angenommen und tritt am 1. Januar 1908 in Kraft.
11. Oktober. Die Zweite Kammer genehmigt mit 39 gegen
23 Stimmen die Vorlage betreffend eine Subvention von 3 Mil-
lionen Gulden an die niederländische Dampferlinie nach Argen-
tinien und Brasilien. Diese Linie soll konkurrieren mit der deut-
schen Linie nach dem La Plata.
12. Oktober. Vorlage über allgemeines Wahlrecht.
Die Regierung legt den Kammern einen Gesetzentwurf betreffend
Aenderung der Verfassung vor. Danach sollen die Beschränkungen des
Wahlrechts fortfallen, um das allgemeine Wahlrecht durchzuführen und
auch den Frauen das aktive und passive Wahlrecht zu gewähren. Die
Regierung schlägt nur einige Aenderungen des Vorprojekts der parlamen-
tarischen Kommission in den Kapiteln über die General= und Provinzial-
stände und über die Gemeinderäte vor. Entgegen dem Vorprojekt soll der
ersten Kammer das Amendementsrecht nicht verliehen werden.