Das Dentsthe Reit und seint einjelnen Slieder. (Februar 9.) 29
(hört! hört!) und betonte mit besonderem Nachdruck, daß es gerade darauf
ankomme, die unbilligsten Ungleichheiten aus der Lehrerbesoldung zu be-
seitigen. (Zuruf: Na jal) Den Wünschen dieses hohen Hauses habe ich
im Herbst 1905 Rechnung tragen zu müssen geglaubt. In Uebereinstim-
mung mit dem Herrn Finanzminister wurden in den Etat für 1906 rund
3 Millionen eingestellt, um insbesondere die ersten und alleinstehenden
Lehrer auf mindestens 1100 Grundgehalt und 120 +(M Alterszulage
provisorisch aufzubessern. Bei den Verhandlungen mit dem Finanzminister
wurde vereinbart, daß die Regierungen angewiesen werden sollten, bei allen
übrigen Gehaltsbeschlüssen der Gemeinden zu prüfen, ob etwa das Ziel der
Staatsregierung und des Landtags, die schweren Ungleichheiten in der
Lehrerbesoldung tunlichst auszugleichen, durch die bezüglichen Beschlüsse der
einzelnen Gemeinden gefährdet würde. Wenn solche Bedenken bei den Re-
gierungen in erheblichem Umfange bestehen, so soll nicht etwa die Ge-
nehmigung versagt werden, sondern es soll der Beschluß der Zentral-
regierung vorgetragen werden. Nach Maßgabe dieser Vereinbarung ist
dann der Erlaß vom 4. Mai 1906 ergangen. Man wirft ihm vor, daß
er in die Selbstverwaltung der Gemeinden unzulässig eingreift, daß er es
verhindern soll, die Lage der Lehrer besser zu gestalten. Diese Vorwürfe
lassen zunächst außer acht, daß selbstverständlich ohne eine gewisse Be-
schränkung der Freiheit der Gemeinden die preußische Volsschule, die eine
Veranstaltung des Staates ist, als eine einheitliche Organisation nicht ver-
waltet werden kann. Als Beleg hierfür diene folgender Vorgang. Bei
Ausführung des Erlasses vom 4. Mai 1906 haben über 200 Gemeinden
die von der Regierung auf Grund des Beschlusses des Abgeordnetenhauses
verlangte Erhöhung des Grundgehaltes und der Alterszulagen abgelehnt,
obwohl ihnen gleichzeitig zur Deckung der erforderlichen Mehrkosten aus
Staatsmitteln erhebliche Beiträge, zum großen Teil in Höhe der gesamten
Mehrausgaben, geboten wurden. Die Gemeinden lehnten die Erhöhung
ab, weil sie das für gänzlich überflüssig hielten. Ich frage die Herren
Interpellanten, ob sie in diesem Falle es als eine unzulässige Beschränkung
der Selbstverwaltung ansehen wollen, daß die Bezirksregierungen dann
schließlich im Zwangswege vorgehen mußten. Die Frage ist zweifellos zu
verneinen. Sie selbst also fordern die Staatsregierung auf, behufs einer
angemessenen, tunlichst gleichmäßigen Regelung der Lehrergehälter in die
Freiheit der Gemeinden einzugreifen. Daraus folgt auch selbstverständlich,
daß unter Umständen auch gegen eine beschlossene Erhöhung ein Veto ein-
gelegt werden kann. Denn wie soll denn sonst eine angemessene Gleich-
mäßigkeit der Lehrergehälter, die Einheit der Volksschule und des Lehrer-
standes aufrecht erhalten werden, wenn in den unteren Gehaltslagen der
Staat auf seine Kosten die Lehrer aufbessert, in den oberen aber die großen
Gemeinden immer wieder eine Erhöhung eintreten lassen! Es führt dies
schließlich zu dem Ergebnis, daß die großen Gemeinden beschließen, und
der Staat zu bezahlen hat, ohne jede Rücksicht auf die finanziellen Folgen,
die das für ihn hat, und ohne jede Rücksicht auf die gesamte Lage der
Volksschule. Die Schulaufsichtsbehörde hat mit Zustimmung der Parteien,
welche die Interpellanten vertreten, zu allen Zeiten Gehaltserhöhungen,
die von einzelnen Gemeinden beschlossen waren, abgelehnt, wenn die vorher
dargelegten Rücksichten es verlangten. Bei der Ausführung des Lehrer-
besoldungsgesetzes sind die Gemeinden in die beschlossenen Teuerungsgruppen
eingereiht worden, ob sie wollten oder nicht. Es sind hier fortgesetzt Einzel-
beschwerden darüber zur Sprache gekommen, daß hier und da eine be-
schlossene Gehaltserhöhung nicht genehmigt war. Der Erlaß bietet daher
nicht im mindesten etwas Neues, wenn er die Regierungen zu einer Prü-