Das Penisqe Reiq und seine einjelnen Glieder. (April 21. 22.) 141
in Burgsteinfurt wird Fabrikbesitzer Cohaus (Ztr.) mit sämtlichen
341 abgegebenen Stimmen gewählt.
21. April. Die „Deutsche Tageszeitung“ erörtert in einem
langen Leitartikel, daß auch eine Erbanfallsteuer auf Kinder
und Ehegatten für die Agrarier schlechthin unannehmbar sei.
Im großen und ganzen habe die gestrige Rede des Fürsten Bülow
bekundet und bewiesen, daß die Wege der Agrarier und der Regierung
in der Erbschaftsbesteuerung auseinander gingen, daß eine Verständigung
nunmehr unmöglich erscheine. Trotz aller Taten des Kanzlers für die
Landwirtschaft sei sein jetziges Verhalten unverständlich.
21. April. (Reichstag.)
Auf Antrag der Petitionskommission wird über die Petition, den
Termin zur Auphebung der städtischen Verbrauchsabgaben, der nach l 13
des Zolltarifgesetzes auf den 1. April 1910 festgesetzt ist, bis zum 1. April
1917 hinauszuschieben, zur Tagesordnung übergegangen.
Der polnische Antrag wegen der Freiheit des Grundeigentums
wird in dritter Lesung ohne Debatte angenommen. Dafür stimmten die
Polen, das Zentrum, die Freisinnigen und die Sozialdemokraten.
Einstimmig angenommen wird der Antrag der Wirtschaftlichen Ber-
einigung auf eine Reform des Patentgesetzes in der Richtung, daß das
Erfinderrecht der Angestellten und Arbeiter in geistiger und materieller
Hinsicht mehr geschützt werde.
22. April. (Reichstag.) Die Resolution Ablaß (frs. Vp.),
die Geltungsfrist der Einfuhrscheine für Getreide auf drei
Monate herabzusetzen und auf die Warengattung zu beschränken,
für die bei der Ausfuhr der Schein erteilt worden ist, wird der
Budgetkommission überwiesen.
22. April. Zur Reichsfinanzreform.
Die konservative Fraktion hält eine mehrstündige Sitzung ab, in
der sich nur zehn Mitglieder für die Erbanfallsteuer erklären. Die Ab-
geordneten Roesicke und Graf Westarp legen einen Antrag vor, im Namen
der konservativen Partei an Stelle der Vorlagen über die Nachlaßsteuer
und das Erbrecht des Staates oder einer neuen etwa geplanten Erbanfall-
steuer eine Besteuerung des Wertzuwachses bei Immobilien und
Wertpapieren vorzuschlagen.
Dieser im Namen der Konservativen in der Finanzkommission ein-
gebrachte Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Kommission wolle beschließen, die verbündeten Regierungen
zu ersuchen:
I. An Stelle der Vorlagen über die Nachlaßsteuer, das Erbrecht des
Staates bezw. den als Ersatz für den an Stelle der beiden vor-
genannten Steuervorlagen von der Regierung etwa vorgelegten Ent-
wurf einer Erbanfallsteuer eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche
zum Gegenstand hat eine Besteuerung des Wertzuwachses bei Im-
mobilien und Wertpapieren mit folgenden Maßgaben:
1. Die Steuer wird fällig beim Verkauf und wird berechnet nach
demjenigen Wertzuwachs, welcher seit dem letzten, nicht mehr als
25 Jahre zurückliegenden Verkauf entstanden ist. Verträge über