144 Hos Neutsce Reich und seine eintelnen Slieder. (April 23.)
so gelangt jährlich ein Zuwachs von mindestens 830 Millionen Mark zur
Versteuerung. Dieser Wertzuwachs ergibt, ebenso wie bei den Immobilien
mit 6 v. H. versteuert, einen Ertrag von jährlich 49,8 Millionen Mark.
Bei dem Satz von 6 v. H., der gegenüber den bisher eingeführten städtischen
Wertzuwachssteuern als niedrig zu bezeichnen ist, würde die Wertzuwachs-
steuer also ergeben:
von Immobilien 43,8 Millionen
von Wertpapieren .49,8 „
zusammen 93,6 Millionen.
e) Die unter II als eventueller Ersatz vorgeschlagene Umsatzsteuer
von Immobilien würde bei dem oben unter a) errechneten Umsatz von
jährlich 5,6 Milliarden für das Reich und bei einem Steuersatz von
½ v. H. = 28 Millionen betragen. Es kann nicht verkannt werden, daß
die Einführung einer Reichsumsatzsteuer für Immobilien deshalb eine be-
sondere Härte bedeutet, weil diese Umsätze bereits in den Einzelstaaten
und in vielen Kommunen mit hohen Abgaben belastet sind. Sie kann
daher nur dann ertragen werden, wenn gleichzeitig der Umsatz des mobilen
Kapitals in annähernd entsprechender Weise herangezogen wird.
d) Der Umsatzstempel von Wertpapieren kann dem Durchschnitt der
letzten fünf Jahre nach auf etwa 14 Millionen geschätzt werden. Um aus
diesem Stempel einen Betrag von 70 Millionen zu gewinnen, würde der
Steuersatz, der jetzt 0,3 vom Tausend beträgt, um das Fünffache, also auf
1,5 vom Tausend, erhöht werden müssen. Mag diese Erhöhung im Ver-
hältnis zur jetzigen Besteuerung auch als beträchtlich erscheinen, so bleibt
der vorgeschlagene Satz doch noch weit hinter dem für Immobilien in
Aussicht genommenen Satze von ½ v. H., also 5 vom Tausend, zurück.
Es scheint daher eine derartige Heranziehung des mobilen Kapitals um so
weniger bedenklich, als der Umsatz der Wertpapiere weder von den Einzel-
staaten, noch von den Kommunen in irgend einer Weise besteuert wird.
Hiernach würde die Umsatzsteuer ergeben:
bei Immobilien 28 Millionen
bei Wertpapieren . 70 „
zusammen 98 Millionen.
e) Eine Verbindung der unter I vorgeschlagenen Wertzuwachssteuer
mit der unter II vorgeschlagenen Umsatzsteuer würde, da beide Steuern
bei derselben Gelegenheit des Verkaufs erhoben werden, technisch unschwer
durchzuführen sein und naturgemäß eine erhebliche Herabminderung der
einzelnen in Aussicht genommenen Sätze ermöglichen.
B. April. (Preußisches Abgeordnetenhaus.) Univer-
sitätsfragen.
In der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses wies bei Be-
ratung des Etats der Universitäten ein Konservativer auf die große
Bevorzugung der Berliner Universität hin gegenüber den Provinzial-
universitäten, namentlich in Bezug auf die Ausstattung mit Museen. Ein
Freisinniger bemängelte die Unübersichtlichkeit des Etats; außerdem besprach
er die Stellung der Kuratoren, die schon der verstorbene Ministerialdirektor
Althoff als überflüssig bezeichnet habe. Im Zeitalter der Sparsamkeit sei
es besonders angezeigt, darauf hinzuweisen, daß es heute noch an vier
Universitäten hauptamtliche Kuratoren gebe, die ein Gehalt von 9000 Mark
erhielten. Wenn die nebenamtliche Verwaltung an andern Universitäten
möglich sei, müsse man doch die Frage erwägen, ob es nicht angezeigt
erscheine, diese Stellungen nach und nach einzuziehen. Desgleichen wies.