176 Des Dentsqhe Reit und seine einelnen Slieder. (Mai 19. —22.)
3. Das auf Grund der vorhandenen Statistiken zu erwartende Mehr-
erträgnis aus der Gesetzesnovelle ist auf jährlich hundert Millionen Mark
Steuer zu normieren; soweit die Ausdehnung" der Erbschaftssteuer auf
Deszendenz und Ehegatten in unbeerbter Ehe bei entsprechender Gestaltung
der Steuersätze für diese jenen Betrag nicht zu erbringen vermag, sind die
in § 10 des bestehenden Erbschaftssteuergesetzes enthaltenen Steuerbeträge
entsprechend dergestalt zu erhöhen, daß das bei ihnen zurzeit bestehende
Verhältnis aufrechterhalten wird.
4. Bezüglich der zum Nachlaß gehörigen Mobilien usw. sind für
die unter 1 genannten Erben Bestimmungen aufzunehmen, die deren völlige
Steuerfreiheit normieren.
5. Die §§ 15 und 16 sind nach der in der jetzigen Kommissions-
beratung über das Gesetz wegen Aenderung des Erbschaftssteuergesetzes
vorgesehene Form beizubehalten; für Fälle, in welchen Grundstücke der in
diesem Paragraphen bezeichneten Art verpachtet oder vermietet sind, sind
der Ermittelung des Wertes des Grundbesitzes anstatt der Ertragswerte
die Pacht= und Mieterträgnisse zugrunde zu legen.
6. Für Schenkungen bei Lebzeiten an die unter 1 aufgeführten
Personen sind erleichternde Bestimmungen aufzunehmen.
7. Zur Vermeidung unnötigen Eindringens der Steuerbehörde in
das Familienleben bei Erbanfällen an Kinder und Ehegatten sind ent-
sprechende Vorschriften zu erlassen.
19. Mai. (Berlin.) Tagung der Mitteleuropäischen Wirt-
schaftskonferenz.
19. Mai. (Reichstag.) Finanzkommission.
Graf Westarp (kons.) begründet den Antrag auf eine Umsatz-
steuer für Wertpapiere, der sich an das französische loi de trans-
mission anlehnt und berechnet den Ertrag auf 80 bis 90 Millionen Mark.
Abg. Dr. Weber (ul.) erweist den Antrag Richthofen als eine wörtliche Ab-
schrift des Wertzuwachsgesetzes für die Stadt Köln von 1905.
19. Mai. (Frankfurt a. M.) Vor dem Kaiserpaar beginnt
der dritte Gesangswettstreit deutscher Männergesangvereine.
21. Mai. (Reichstag.) Finanzkommission.
Bei der zweiten Lesung der sogenannten Besitzsteuern wird das
Besitzsteuerkompromiß einstimmig abgelehnt. Der Antrag Richthofen über
erhöhte Stempelsätze für die Wertpapiere wird gegen die Stimmen der
Nationalliberalen und Freisinnigen, bei Stimmenthaltung der Sozial-
demokraten, angenommen. Der Antrag Richthofen über die Umsatz= und
Wertzuwachssteuer wird mit dem Amendement Böhme, Grundstücke mit
einem Wert bis zu 20000 Mark freizulassen, für höher bewertete aber
eine progressive Steigerung von je ½% Prozent eintreten zu lassen, mit
einer Mehrheit der Rechten und des Zentrums angenommen.
21. Mai. Der Bundesrat genehmigt den Gesetzentwurf
betreffs Aenderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Zivilprozeß-
ordnung usw. in der vom Reichstag beschlossenen Fassung.
22. Mai. Die Finanzkommission des Reichstags lehnt alle
Erbschaftssteueranträge ab.
Die nationalliberale Resolution wird einstweilen zurückgezogen. Der
Schatzsekretär Sydow erklärte, nach Pfingsten werde ein neuer Erbschafts-