Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1909. (50)

28 Das Denisqhe Reiq und seine einzelnen Glieder. (Januar 21.) 
etwa 100 Fälle vorgekommen sind, in denen die Polizeibehörden ein- 
geschritten sind. Von diesen scheiden 33 Fälle aus, weil die Betroffenen 
gar keinen Einspruch erhoben, 13, weil die Beschwerdeinstanz ihnen recht 
gegeben hat. An die höheren Instanzen sind von den 100 Fällen über- 
haupt nur 3 gekommen. Es lag also für den Reichskanzler gar keine Ver- 
anlassung vor, eine Revision der Tätigkeit der einzelstaatlichen Verwal- 
tungen eintreten zu lassen. 
21. Januar. (Reichstag.) In der Finanz= und Steuer- 
kommission wird das Branntweinmonopol abgelehnt. Es wird 
eine Subkommission von sieben Mitgliedern gewählt zur Ausarbei- 
tung eines anderen Gesetzentwurfes. 
Durch den Gesetzentwurf soll unter Aufhebung der Maischbottich- 
steuer, der Materialsteuer und der Brennsteuer und unter gleichzeitiger 
entsprechender Erhöhung der Verbrauchsabgabe ein höheres finanzielles Er- 
trägnis aus der Branntweinbesteuerung sichergestellt werden unter geeigneter 
Berücksichtigung der nach Lage, Art und Größe der Brennereien verschie- 
denen Produktionskosten, sowie unter Wahrung der den süddeutschen Staaten 
zugestandenen Reservatrechte; eine wesentliche Herabsetzung der Kontingents- 
spannung von 20 Mark ist in Erwägung zu ziehen. 
21. Januar. (Preußisches Abgeordnetenhaus.) Die ver- 
stärkte Budgetkommission beendet die zweite Lesung der Steuergesetze. 
Angenommen wurde zunächst ein Antrag des Zentrums, der dem 
8 11 Abs. 1 des Ergänzungssteuergesetzes folgende Fassung gibt: „Bei der 
Einschätzung von Grundstücken, die dauernd land= oder forstwirtschaftlichen 
Zwecken zu dienen bestimmt sind, einschließlich der dazu gehörenden, den- 
selben Zwecken dienenden Gebäude und des Zubehörs, wird der Ertrags- 
wert zugrunde gelegt. Als Ertragswert gilt das Fünfundzwanzigfache des 
Reinertrags, den die Grundstücke als solche nach ihrer wirtschaftlichen Be- 
stimmung bei gemeinüblicher Bewirtschaftung im Durchschnitt nachhaltig 
gewähren können.“ 
Ein Antrag der Konservativen, die in erster Lesung gestrichene Er- 
ebung von Zuschlägen zur Einkommensteuer rückwirkend für 1908 wieder- 
erzustellen, wurde abgelehnt. Dagegen wurde ein konservativer Antrag 
angenommen, der die Huschläge zur Einkommensteuer auf Grund angenom- 
mener Zusatzanträge wie folgt regelt: Vom 1. April 1909 wird von allen 
Einkommensteuerpflichtigen und von allen Ergänzungssteuerpflichtigen ein 
Steuerzuschlag erhoben, der beträgt bei der Einkommensteuer: a) für die 
physischen Personen sowie diejenigen eingetragenen Genossenschaften, deren 
Geschäftsbetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht, und die Ver- 
eine, einschließlich der eingetragenen Genossenschaften zum gemeinsamen 
Einkauf von Lebens-= oder hauswirtschaftlichen Bedürfnissen im großen und 
Ablaß im kleinen, auch wenn der Geschäftsbetrieb nicht über den Kreis 
ihrer Mitglieder hinausgeht: in den Einkommenstufen von mehr als 1200 
bis 3000 Mark 5 Prozent, 3000 bis 10500 Mark 10 Prozent, 10 500 bis 
20500 Mark 15 Prozent, 20500 bis 30500 Mark 20 Prozent, 30 500 bis 
. 25 Prozent; b) für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf 
Aktien, Bergwerksgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung 
in den Einkommenstufen von mehr als 1200 bis 3000 Mark 10 Prozent, 
3000 bis 10 500 Mark 20 Prozent, 10500 bis 20500 Mark 30 Prozent, 
20500 bis 30 500 Mark 40 Prozent, 30 500 bis 50 Prozent; bei der 
Ergänzungssteuer 25 Prozent der zu entrichtenden Steuer. Die bei den
	        
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