180 37. Tod der Königin Viktoria. — 38. Kriegsinvalidenpensionen.
Diese Pflicht kann ich nur erfüllen, wenn ich Ihre vertrauensvolle Unterstützung
finde. Ich bin gewiß, daß diese Unterstützung mir nicht fehlen
wird, denn ich weiß, daß die Wohlfahrt der gesamten Volksgemeinschaft,
daß das Wohl der ganzen Monarchie Ihr wic unser Leitstern ist.
(Lebhaftes Bravo.)
37. Tod der Königin Viktoria von England.
Sitzung des Reichstages vom 23. Jannar 1901.
Am 22. Jannar 1901 starb im Schlosse von Windsor die Königin Viktoria von
Großbritannien und Irland, Kaiserin von Indien, kurz vor Vollendung des 82. Lebensjahres,
nachdem sie seit dem 20. Juni 1837 fast 64 Jahre hindurch den englischen
Thron innegehabt hatte.
In der Reichstagssitzung vom 23. Januar erteilte vor Eintritt in die Tagesordnung
der Präsident Graf Ballestrem das Wort dem
Reichskanzler Grafen von Bülow:
Meine Herren, nach 63 jähriger Regierung ist Ihre Majestät die
Königin von England
(der Reichstag erhebt sich)
im 82. Lebensjahr zur ewigen Ruhe eingegangen. Während ihrer langen
Regierungszeit ist Königin Viktoria immer bestrebt gewesen, ein friedliches
und freundschaftliches Verhältnis zwischen England und Deutschland zu
pflegen. Nicht nur die nahen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen
unserem Kaiserhaus und dem englischen Königshaus, sondern auch die
mannigfachen wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Interessen, welche
Deutschland und England verbinden, lassen uns aufrichtigen Anteil nehmen
an der Traner des britischen Volkes um seine ehrwürdige Herrscherin.
Ich bin gewiß, daß ich mich mit den Empfindungen dieses hohen Hauses
begegne, wenn ich dieser Teilnahme hier Ausdruck verleihe.
Danach richtete der Präsident folgende Worte an den Reichstag:
„Im Anschluß an die Trauerbotschaft, die uns soeben der Herr Reichskanzler
mitgeteilt hat, nehmen auch wir vollen Anteil an dieser tieferschütternden
Trauerkunde. Ich konstatiere, daß der Reichstag das Gedenken der erhabenen
1) Sten. Ber. d. R.-T., 10. Leg.-Per., II. Session, 31. Sitzung, S. 821.