Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1911. (52)

604 Auhans I. 
Spaniern im französischen Einflußgebiete. — Art. 13 bestimmt die gemeinsamen 
Maßregeln gegen den Waffen= und Pulverschmuggel. — Art. 14 behält eine 
30 Kilometer breite Küstenstrecke südöstlich von Melilla vor, auf der im Sinne 
des Art. 7 des französisch-englischen Vertrages über Marokko und Egupten 
Gibraltar gegenüber keine Befestigung ausgeführt werden darf. — Art. 15 
und 16 sehen Ausführungsbestimmungen vor. 
Aus diesem Geheimvertrage geht hervor, daß Spanien allerdings 
berechtigt ist, Larrasch und Alkassar als in seinem Einflußgebiet liegend 
anzusehen. Die einzige Bestimmung, gegen die Spanien sich vergangen zu 
haben scheint, ist die, daß es Frankreich von seinem militärischen Unter- 
nehmen gegen Alkassar und Larrasch nicht vorher verständigte. Doch kann 
es sich darauf berufen, daß es durch Frankreichs Kriegszug gegen Fez dieser 
Vertragspflicht enthoben worden ist. Die zum Vertrage gehörige Karte 
wird vom „Temps“ veröffentlicht. 
10. November. (Paris.) Der spanisch-französische Geheim- 
vertrag von 1902. (Siehe S. 591 Anhang I: Allgemeines. Kon- 
gresse. Enthüllungen 11. Mai.) 
Der „Figaro“ veröffentlicht den Wortlaut des geheimen französisch- 
spanischen Vertragsentwurfs von 1902. Durch diesen ohne Wissen und 
gegen die Interessen Englands abgefaßten Entwurf sollte Spanien nicht 
bloß Tanger, Larrasch, Elksar und Tetuan erhalten, sondern auch die Gegend 
von Fez selbst. Ministerpräsident Silvela habe diesen unter seinem Vor- 
gänger Grafen Sagasta vereinbarten Vertragsentwurf im Hinblick auf Eng- 
land für so bedenklich gehalten, daß er das Schriftstück der Londoner 
Regierung übermittelt habe. Durch diesen Schritt sei das Zustandekommen 
des Vertrages vereitelt worden. Darauf sei die Tatsache zurückzuführen, 
daß England in das zwei Jahre später mit Frankreich abgeschlossene Ab- 
kommen eine Klausel aufgenommen habe, worin die Verständigung mit 
Spanien als wesentliches Element des Abkommens gefordert wurde. 
10. November. (Madrid.) Ein dritter spanisch-französischer 
Geheimvertrag vom 1. September 1905. 
„Correnspondencia de Espana“ veröffentlicht einen französisch- 
spanischen Geheimvertrag von 4 Artikeln, durch den Frankreich und Spanien 
verschiedenen Artikeln des im Jahr zuvor unterzeichneten Vertrages eine 
genaue Auslegung geben und ihre gegenseitige Haltung namentlich bezüglich 
der öffentlichen Arbeiten, des Handels, der Schulen, des Geldes, der Er- 
richtung der marokkanischen Bank, des Zolldienstes usw. festlegen. Die 
beiden Regierungen verpflichten sich in diesem Vertrage, sich gegenseitig 
Unterstütung zu leihen hinsichtlich dieser Dienste, bester Ausführung der 
öffentlichen Arbeiten, Organisation der Eingeborenenpolizei und bezüglich 
anderer Fragen, die in Algeciras erörtert werden sollten und bezüglich 
deren Diskussion Frankreich und Spanien sich das gegenseitige Versprechen 
geben, vollständig im Einklang miteinander vorzugehen. 
17. November. Enthüllung über die Haltung des engl. Kabinetts 
während der Marokkokrise. (Nach dem „Berl. Lokalang.“) 
Bei einem Festessen in Andover bespricht der konservative Parla- 
mentarier Hauptmann W. V. Faber die Ereignisse des Hochsommers 
und behauptet, daß England einen Ueberfall auf Deutschland plante, um dem 
verbündeten Frankreich zu helfen. Wenn es nicht dazu kam, so ist das 
hauptsächlich der Unbereitschaft der englischen Flotte und der Armee zu 
danken — immer vorausgesetzt, daß Kapitän Faber recht hat. Möglich ist
	        
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