Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1912. (53)

Das Druisqe Rtiq und sriur rinteluen Gli (Februar 19.) 
anlagen sind Erstimmungen getroffen, um schädliche Stauanlagen zu be- 
seitigen, zu beschränken oder deren Umgestaltung herbeizuführen. Auch be- 
Auglich der Flußläufe schafft der Entwurf neues Recht. Bisher waren die 
Anlieger zur Unterhaltung der Flußlönse verpflichtet, künftig soll der Eigen- 
mmer nur bei den Strömen Keiter und dritter Ordnung diese Verpilichtung 
daben. Der Entwurf schreibt vor, die Unterhaltungspflicht auf die Wasser- 
genossenschaften zu übertragen, Ie. über den Kreis der Finelurn Gemeinde 
binausgehen. Diesen Wassergenossenschaften gehören nicht allein die 
licger an, sondern es können dazu auch alle diejenigen herangezogen werden, 
die irgendeinen. Verrelt von den Flußläufen haben, so z. B. Fabriken und 
Bergwerke. Die Frage der Beitragsleistung soll geregelt werden nach der 
Hohe des orteils, den der einzelne an dem Wasserlauf hot. Soweit es 
lich um Widerwillige handelt, die sich weigern, einer Genossenschaft bei- 
zutreten, kann der eteitwe eintreten. Den örtlichen Verhältnissen 
ist insoiern Rechnung zu tragen, als da, wo bisher die Gemeinden die 
Umierhollung hauen, die Möglichkeit besteht, es dabei zu belassen. Der 
häufig heroortretenden Klage, daß die Rechie an Wasser ni ## genügend 
ieĩtgeitellt eien, sucht der Entwurf dadurch zu begegnen, daß er die Ein- 
richtung beionderer Wasserbücher vorsieht. Die Wagerbuchrr. sollen bei Wasser- 
läujen erster Ordnung vom Regierungeprösidenten und bei jolchen zweiter 
und dritter Ordnung vom Landrat geführt werden. Was. hit Organisation 
der Behorden aubetrifft, so ist vorgesehen, daß die bisherige Strombauver- 
waltung bestehen bleibt, es treten dazu er, Negierungsbräsident, der Land- 
  
rat, die Gemeindebehörden usw. Außerdem ist die Errichtung von Strom · 
bauausschüssen und von asserbaurãten vorgeiehen- Wenn ich nach meinen 
kurzen Ausführungen die einung vert daß in dieiem Emwurf die 
landwirkschaftlichen * ausrichen weraher sind, so möchte ich dorauf 
binweisen, daß das gleiche auch bezüglich des Handels und der DI#dsteie 
der Fall ist. d40 darf kurz binwezen auf die Bestimmungen, welche di 
Sonderrechte des Bergwerkseigentümers aufrechterhallen, welche sich auf de 
Anlage neuer Wasierstraßen beziehen, auf die Erleichterung der böglichkeit 
zur Ausnutzung der Wasserkraft für Betriebszwecke, besonders für Elrurinitane 
zwecke, auf die Erleichterungen bei der Einleitung von Abwässern, auf d 
weitergehende Benuyung der Woasserläufe seitens der Industric. Mir #ar 
einige Rejolutionen des wasserwirtschastlichen Verbandes zugegangen, die 
eine Reihe von Wünschen enthalten, über welche eine Veritchigung bei 
den weiteren Beralungen nicht ganz aussichtslos ericheint. Aber d 
iomtbeurteilung, welche in dieser Druckichrift ausgesprochen ist, aen mir 
die Hoffnung, daß dieler Selhem-un in den Kreisen der Interessenten i 
allgemeinen eine wohlwollende Aufnahme gefunden hat. 
NAach einer die ko0ln Kodifikation im ganzen anerkennenden Di 
kujiion wird der Entwurf, der 365 Paragraphen enthölt, einer Kom- 
mission von 28 Mitgliedern überwiesen. 
19. Februar. (Reichstag.) Fortsetzung der ersten Beratung 
des Etals. Streit über die Finangpolitik, besonders die Erbschafte- 
steuerfrage. 
Abg. Bansn Edler u Putliz K.): Ich bin von meiner Fraktion 
beauftragt zu erklären, oaobnn wir auf der Ablehnung der Erbanjallsteuer 
mit bragt da #nl d% (Beifall r.) Die Sozialdemokratie hat bei 
den letzen Wahlen 4¼ Millionen Stimmen ausgebraucht. Die Gefahr 
liegt nicht in den 4¼ Millionen, sondern darin, daß die Führer der 
Sozialdemokratie zielbewußt auf ihr Ziel lossteuern, und einen Teil dieser
	        
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