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des Königlichen Regierungspräsidenten
resp. der Königlichen Regierung.
102) Namens des Provinzialrats der Provinz
Pommern hat der Herr Vorsitzende die Aufhebung
des auf den 25. März d. Is. in Daber anstehenden
Rindviehmarktes genehmigt.
Stettin, den 22. Februar 1915.
Der Regierungspräsident.
103) Bekanntmachung.
Die Sell'sche Kronenapotheke in Gollnow ist,
nachdem der bisherige Inhaber auf die Konzession
verzichtet hat, geschlossen worden.
Stettin, den 24. Februar 1915.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertretung:
von Seebach.
der Königlichen Oberzoll-Direktion
für die Provinz Pommern.
104) Bekanntmachung.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die
Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung des
Bundesratsbeschlusses vom 15. Februar 1915, betreffend
Einschränkung der Malzverwendung in den
Bierbrauereien, erlassen sind und bei den Amtsstellen
zur Einsicht ausliegen.
Stettin, den 25. Februar 1915.
Königliche Oberzolldirektion.
105) Bekanntmachung.
Mit Beziehung auf § 11 des Vereinszollgesetzes
vom 1. Juli 1869 wird zur öffentlichen
Kenntnis gebracht, daß der Bundesrat in der Sitzung
vom 14. Januar d. Is. Anderungen und Ergänzungen
der Anleitung für die Zollabfertigung,
Teil III 10, betreffend Verzollung der zu Zuchtzwecken
einzuführenden Pferde und Bullen von
Höhenvieh zu ermäßigten Zollsätzen beschlossen hat.
Die Vorschriften in dem neuen Wortlaute sind
in der Beilage zu Nr. 5 des Nachrichtenblatts für
die Zollstellen vom 15. v. Mts. veröffentlicht worden
und liegen auch bei den Zollstellen zur Einsicht aus.
Stettin, den 1. März 1915.
Königliche Oberzolldirektion.
anderer Behörden.
106) Aufforderung.
Durch letztwillige Verfügung des am 18. August
1868 verstorbenen Lehrers a. D. Johann Heinrich
v. Massow ist bestimmt worden, daß dessen Nachlaß
einen immer bleibenden Fonds unter dem Namen
der Johann Heinrich v. Massowschen Stiftung
bilden soll.
Die Zinsen davon sollen diejenigen beziehen,
welche in der Provinz Pommern wohnen und den
Namen v. Massow führen. insofern sie hilfs-
bedürftig sind. Vorzüglich sollen diejenigen Personen
mit dem Namen v. Massow bedacht werden,
welche Witwen und Waisen und weibliche Personen
im vorgerückten Alter sind.
Die Unterstützung darf den Betrag von 30 MA
monatlich nicht übersteigen. Die in Pommern wohnhaften
Mitglieder der v. Massowschen Familie,
welche hilfsbedürftig sind und einen Anspruch auf
die Revenüen aus dem Stiftungsvermögen zu haben
glauben, werden aufgefordert, sich binnen 3 Monaten
vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei
dem unterzeichneten Mitkurator der Stiftung, dem
Bürgermeister Marx zu Rummelsburg i. Pom.,
zu melden und beglaubigte Bescheinigungen über
ihre Hilfsbedürftigkeit beizufügen.
Rummelsburg i. Pom, den 9. Februar 1915.
Die Kuratoren
der Johann Heinrich Massowschen Stiftung.
arx,
Bürgermeister in Rummelsburg i. Pom.
Wiener,
Bürgermeister in Zanow.
v. Massow,
Rittergutsbesitzer in Groß Volz.
Bekanntmachung
für Seefahrer.
In der Königlichen Navigationsschule zu Stetti,
wird am 24. März d. JIs., vormittags 8 Uhr, eine
Prüfung für Schiffer auf großer Fahrt beginnen.
Im Anschluß an diese Prüfung wird eine Prüfung
in der Schiffsdampfmaschinenkunde abgehalten
werden.
Anmeldungen zu diesen Prüfungen nimmt bis
zum 19. März d. JIs. der Königliche Navigations--lehrer
Birr in Siettin-Grabow entgegen.
Danzig, den 25. Februar 1915.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission für
Seeschiffer.
108) Pyritzer Kreisbahnen.
Die Züge 1 und 2 der Strecke Prritz
Kl. Schönfeld ändern sich ab Montag den 8. d. Mts.
wie folgt:
Zug 1 Poritz ab 532 (bisher 522), Kl. Schönfeld
an 644 (bisher 620), Zug 2 Kl. Schönfeld
ab 704 (bisher 640), Pyritz an 815 (bisher 800).
Die auf der Strecke Pyritz—Plönzig verkehrenden
Züge 9 (Pyritz ab 1015, Plönzig an 1125)
und 10 (Plönzig ab 1215, Pyritz an 125) verkehren
nur noch Mittwochs, Sonnabends, Sonn= und
Festtags.
Stettin, den 1. März 1915.
Kleinbahn-Abteilung
des Provinzialverbandes von Pommern.
107)
Schriftlettung im Bureau der Königlichen Regierung in Stettin. Druck von F. Lessenland G. m. v. V in Siettin.
blerbei der „Offentliche Anzeiger“ und „Sonderbeilage zum Offentlichen Anzeiger des Regierungs-Amtsblatts“.