Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1915. (105)

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des  Königlichen  Regierungspräsidenten
resp.  der  Königlichen  Regierung.

102)  Namens  des  Provinzialrats  der  Provinz
Pommern  hat  der  Herr  Vorsitzende  die  Aufhebung
des  auf  den  25.  März  d.  Is.  in  Daber  anstehenden
  Rindviehmarktes  genehmigt.

Stettin,  den  22.  Februar  1915.

Der  Regierungspräsident.

103)  Bekanntmachung.

Die  Sell'sche  Kronenapotheke  in  Gollnow  ist,
nachdem  der  bisherige  Inhaber  auf  die  Konzession
verzichtet  hat,  geschlossen  worden.

Stettin,  den  24.  Februar  1915.

Der  Regierungs-Präsident.
In  Vertretung:
von  Seebach.

der  Königlichen  Oberzoll-Direktion

für  die  Provinz  Pommern.
104)  Bekanntmachung.

Es  wird  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  die
Ausführungsbestimmungen  zu  der  Verordnung  des
Bundesratsbeschlusses  vom  15.  Februar  1915,  betreffend
  Einschränkung  der  Malzverwendung  in  den
Bierbrauereien,  erlassen  sind  und  bei  den  Amtsstellen
  zur  Einsicht  ausliegen.

Stettin,  den  25.  Februar  1915.

Königliche  Oberzolldirektion.
105)  Bekanntmachung.

Mit  Beziehung  auf  §  11  des  Vereinszollgesetzes
  vom  1.  Juli  1869  wird  zur  öffentlichen
Kenntnis  gebracht,  daß  der  Bundesrat  in  der  Sitzung
vom  14.  Januar  d.  Is.  Anderungen  und  Ergänzungen
  der  Anleitung  für  die  Zollabfertigung,
Teil  III  10,  betreffend  Verzollung  der  zu  Zuchtzwecken
  einzuführenden  Pferde  und  Bullen  von
Höhenvieh  zu  ermäßigten  Zollsätzen  beschlossen  hat.

Die  Vorschriften  in  dem  neuen  Wortlaute  sind
in  der  Beilage  zu  Nr.  5  des  Nachrichtenblatts  für
die  Zollstellen  vom  15.  v.  Mts.  veröffentlicht  worden
und  liegen  auch  bei  den  Zollstellen  zur  Einsicht  aus.

Stettin,  den  1.  März  1915.

Königliche  Oberzolldirektion.

anderer  Behörden.

106)  Aufforderung.

Durch  letztwillige  Verfügung  des  am  18.  August
1868  verstorbenen  Lehrers  a.  D.  Johann  Heinrich
v.  Massow  ist  bestimmt  worden,  daß  dessen  Nachlaß
  einen  immer  bleibenden  Fonds  unter  dem  Namen
der  Johann  Heinrich  v.  Massowschen  Stiftung
bilden  soll.

Die  Zinsen  davon  sollen  diejenigen  beziehen,
welche  in  der  Provinz  Pommern  wohnen  und  den
Namen  v.  Massow  führen.  insofern  sie  hilfs- 



bedürftig  sind.  Vorzüglich  sollen  diejenigen  Personen
mit  dem  Namen  v.  Massow  bedacht  werden,
welche  Witwen  und  Waisen  und  weibliche  Personen
im  vorgerückten  Alter  sind.

Die  Unterstützung  darf  den  Betrag  von  30  MA
monatlich  nicht  übersteigen.  Die  in  Pommern  wohnhaften
  Mitglieder  der  v.  Massowschen  Familie,
welche  hilfsbedürftig  sind  und  einen  Anspruch  auf
die  Revenüen  aus  dem  Stiftungsvermögen  zu  haben
glauben,  werden  aufgefordert,  sich  binnen  3  Monaten
vom  Tage  dieser  Bekanntmachung  an  gerechnet,  bei
dem  unterzeichneten  Mitkurator  der  Stiftung,  dem
Bürgermeister  Marx  zu  Rummelsburg  i.  Pom.,
zu  melden  und  beglaubigte  Bescheinigungen  über
ihre  Hilfsbedürftigkeit  beizufügen.

Rummelsburg  i.  Pom,  den  9.  Februar  1915.

Die  Kuratoren
der  Johann  Heinrich  Massowschen  Stiftung.

arx,
Bürgermeister  in  Rummelsburg  i.  Pom.
Wiener,
Bürgermeister  in  Zanow.
v.  Massow,
Rittergutsbesitzer  in  Groß  Volz.

Bekanntmachung
für  Seefahrer.

In  der  Königlichen  Navigationsschule  zu  Stetti,
wird  am  24.  März  d.  JIs.,  vormittags  8  Uhr,  eine
Prüfung  für  Schiffer  auf  großer  Fahrt  beginnen.
Im  Anschluß  an  diese  Prüfung  wird  eine  Prüfung
in  der  Schiffsdampfmaschinenkunde  abgehalten
werden.

Anmeldungen  zu  diesen  Prüfungen  nimmt  bis
zum  19.  März  d.  JIs.  der  Königliche  Navigations--lehrer
  Birr  in  Siettin-Grabow  entgegen.

Danzig,  den  25.  Februar  1915.

Der  Vorsitzende  der  Prüfungskommission  für
Seeschiffer.

108)  Pyritzer  Kreisbahnen.

Die  Züge  1  und  2  der  Strecke  Prritz
Kl.  Schönfeld  ändern  sich  ab  Montag  den  8.  d.  Mts.
wie  folgt:

Zug  1  Poritz  ab  532  (bisher  522),  Kl.  Schönfeld
  an  644  (bisher  620),  Zug  2  Kl.  Schönfeld
ab  704  (bisher  640),  Pyritz  an  815  (bisher  800).

Die  auf  der  Strecke  Pyritz—Plönzig  verkehrenden
  Züge  9  (Pyritz  ab  1015,  Plönzig  an  1125)
und  10  (Plönzig  ab  1215,  Pyritz  an  125)  verkehren
nur  noch  Mittwochs,  Sonnabends,  Sonn=  und
Festtags.

Stettin,  den  1.  März  1915.

Kleinbahn-Abteilung
des  Provinzialverbandes  von  Pommern.

107)

 

 

Schriftlettung  im  Bureau  der  Königlichen  Regierung  in  Stettin.  Druck  von  F.  Lessenland  G.  m.  v.  V  in  Siettin.
blerbei  der  „Offentliche  Anzeiger“  und  „Sonderbeilage  zum  Offentlichen  Anzeiger  des  Regierungs-Amtsblatts“.