646 Hulsarien. (Februar 28. — April 5.)
Die Regierung erklärt, daß sie im Vertrauen auf den hohen Ge-
rechtigkeitssinn der Großmächte deren Vorschlag, sich bezüglich der Lösung
des rumänisch-bulgarischen Streitfalles der Entscheidung der sechs Mächte
zu fügen, annehme, falls ihn auch Rumänien akzeptiere.
28. Februar. Die Regierung hat die russische Regierung er-
sucht, die Verhandlungen über den rumänisch-bulgarischen Streit
in Petersburg führen zu lassen.
14. März. Die Antwort der Verbündeten auf den Mediations-
versuch der Großmächte.
In ihr wird erklärt: Die verbündeten Balkanstaaten nehmen die
Mediation unter den folgenden Bedingungen an:
1. Als Grundlage für die Verhandlungen zur territorialen Ab-
renzung zwischen der Türkei und den verbündeten Staaten wird die Linie
Rodosto—Kap Malatra mit Ausschluß der Halbinsel Gallipoli, die der
Türkei verbleiben wird, angenommen. Alle westlich dieser Linie gelegenen
Gebiete, Adrianopel und Skutari einbegriffen, müssen von der Türkei an
die Verbündeten abgetreten werden.
2. Die Türkei wird die Inseln im Aegäischen Meer abtreten.
3. Sie wird bezüglich Kreta ihr vollständiges Desinteressement zu
erklären haben.
4. Die Pforte wird im Prinzip der Zahlung einer Kriegsentschädi-
gung an die Verbündeten, deren Höhe bei dem endgültigen Abschluß des
Friedens festgesetzt wird, sowie der Zahlung einer besonderen Entschädigung
für die Schäden zuzustimmen haben, deren Ursache in die Zeit vor dem
Kriege fällt. Die verbündeten Staaten werden an den Beratungen über
die Entschädigungen teilnehmen.
5. Die verbündeten Balkanstaaten behalten sich vor, in dem end-
gültigen Friedensvertrage die Behandlung der Staatsangehörigen und der
Kaufmannschaft in dem ottomanischen Reiche, sowie die Nationalitätenfrage,
die Garantie bezüglich der Privilegien der orthodoxen Kirchen und die
staatsrechtliche Stellung ihrer nationalen, ottomanischen Staatsangehörigen
zu regeln.
6. Die Kriegsoperationen werden nicht unterbrochen.
22. März. Die Friedensbedingungen der Mächte.
Die Vertreter der Großmächte überreichten einzeln dem Ministerpräsi-
denten eine Note, in der erklärt wird: Die Mächte können sich dem Verlangen
einer Kriegsentschädigung nicht günstig zeigen, werden aber den Verbündeten
gestatten, an den Verhandlungen der internationalen Kommission in Paris
teilzunehmen behufs billiger Festsetzung der ottomanischen Staatsschuld und
der finanziellen Lasten der Gebiete, die ihnen zugesprochen werden. Die
Türkei wird eingeladen werden, an den Arbeiten der Kommission teil-
zunehmen. Die Großmächte erklären gleichzeitig, daß von der Annahme
dieser Grundlagen an die Feindseligkeiten aufhören müssen.
25. März. (Adrianopel.) Bei einem Generalsturm wird der
Ostsektor der Festung erobert.
5. April. Die den Vertretern der Mächte überreichte Antwort
der Verbündeten hat folgenden Wortlaut:
„Die Verbündeten sprechen den Mächten für ihre Bemühungen, den
Friedensschluß herbeizuführen, ihren Dank aus und nehmen in dem auf-