Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1913. (54)

70 Das Veenische Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 14. 15.) 
der Form angenommen, daß die Uebertragungsbefugnis des Bundesrats 
an Dritte gestrichen, aber die Uebertragung an eine Aktiengesellschaft er- 
möglicht wurde. Es heißt jetzt: Sofern das Reich die im Absatz 1 be- 
zeichneten Befugnisse nicht selbst ausübt, können sie durch den Bundesrat 
an eine Aktiengesellschaft (Vertriebsgesellschaft) gemäß den Vorschriften dieses 
Gesetzes Übertragen werden. So wurde der § 1 mit den Stimmen aller 
Parteien gegen das Zentrum, von dem der Abgeordnete Zehnter mit der 
Mehrheit stimmte, angenommen und mit derselben Mehrheit auch der § 2 
mit der Aenderung, daß die Konzessionsdauer statt auf 30 auf 20 Jahre 
festgesetzt wird und eine Konzessionsverlängerung nur mit Zustimmung des 
Reichstags gestattet wird. 
14. Februar. (Leipzig.) Das Reichsgericht verurteilt den 
Danziger Handlungsgehilfen Paul Clemens Neumann wegen ver- 
suchten Verrats militärischer Geheimnisse zu zwei Jahren Zucht- 
haus und fünf Jahren Ehrverlust. 
14. Februar. (Bremen.) Entwurf des Staatshaushaltsetats 
für 1913. 
Er weist einen Fehlbetrag von 4188000 Mark, also 1623000 Mark 
mehr auf als im Vorjahr, obwohl aus der Einkommensteuer bei gleich- 
bleibendem Satze anderthalb Millionen mehr als 1912 erwartet werden. 
15. Februar. Die neuen Wehrforderungen. 
Die Korrespondenz „Heer und Politik“ meldet darüber: In erster 
Linie wird denjenigen Infanterieregimentern, denen die dritten 
Bataillone noch fehlen, das dritte Bataillon gegeben. Ferner sollen 
bei 80 Infanterieregimentern zum 1. Oktober die Maschinengewehr- 
kompagnien aufgestellt werden, endlich wird der niedrige Etat bei 73 Ba- 
taillonen auf den mittleren Etat erhöht werden. Es werden dann vom 
1. Oktober ab 466 Bataillone den mittleren Etat und 185 Bataillone den 
hohen Etat haben. Für die Kavallerie sieht die Wehrvorlage folgende 
Maßnahmen vor: Die 16. Division (Trier) erhält die beiden fehlenden 
Kavallerieregimenter, deren eines bereits im vorigen Jahr bewilligt worden 
ist. Es handelt sich hierbei um die Jägerregimenter zu Pferde Nr. 7 und 8. 
Ferner erhalten das 2., 4., 5., 7. und 8. bayerische Chevauleger-Regiment 
die bisher fehlenden 5. Eskadrons. Wichtig ist die für die Feldartillerie 
vorgesehene Verstärkung. Es sollen nämlich sämtliche Batterien der Feld- 
artillerie, die noch nicht im hohen oder mittleren Etat bespannt waren, die 
Bespannung für das 5. und 6. Geschütz erhalten. Bei einer Reihe reitender 
Abteilungen von Feldartillerieregimentern tritt eine Umwandlung ein. Es 
sind dies das 1. Garde-Feldartillerie-Regiment, die Feldartillerie-Regimenter 
Nr. 1, 3, 5, 8, 10, 15, 35 und das bayerische Feldartillerie-Regiment Nr. ö. 
Diese Regimenter hatten bisher je zwei reitende Batterien von je sechs 
Geschützen, nunmehr erhalten sie je drei Batterien von je vier Geschützen. 
Die neuformierten Abteilungen werden den aufzustellenden Kavallerie- 
divisionen zuerteilt werden. Sämtliche übrigen reitenden Batterien werden 
umgewandelt in fahrende Batterien mit je sechs Geschützen. Damit ver- 
schwinden aus dem Heere die noch immer zahlreichen Batterien mit nur 
vier beipannten Geschützen. Unser Heer wird durch die neue Militärvorlage 
eine Friedenspräsenzstärke von 649000 Mann erhalten, einschließlich 
der Unteroffiziere und Einjährig-Freiwilligen. Diese Zahl setzt sich zu- 
sammen aus der für 1913 fesigelegten Stärke von 530999 Mann und dem 
Plus für 1916.17, das 118000 Mann beträgt. Anfang des Jahres 1917
	        
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