70 Das Veenische Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 14. 15.)
der Form angenommen, daß die Uebertragungsbefugnis des Bundesrats
an Dritte gestrichen, aber die Uebertragung an eine Aktiengesellschaft er-
möglicht wurde. Es heißt jetzt: Sofern das Reich die im Absatz 1 be-
zeichneten Befugnisse nicht selbst ausübt, können sie durch den Bundesrat
an eine Aktiengesellschaft (Vertriebsgesellschaft) gemäß den Vorschriften dieses
Gesetzes Übertragen werden. So wurde der § 1 mit den Stimmen aller
Parteien gegen das Zentrum, von dem der Abgeordnete Zehnter mit der
Mehrheit stimmte, angenommen und mit derselben Mehrheit auch der § 2
mit der Aenderung, daß die Konzessionsdauer statt auf 30 auf 20 Jahre
festgesetzt wird und eine Konzessionsverlängerung nur mit Zustimmung des
Reichstags gestattet wird.
14. Februar. (Leipzig.) Das Reichsgericht verurteilt den
Danziger Handlungsgehilfen Paul Clemens Neumann wegen ver-
suchten Verrats militärischer Geheimnisse zu zwei Jahren Zucht-
haus und fünf Jahren Ehrverlust.
14. Februar. (Bremen.) Entwurf des Staatshaushaltsetats
für 1913.
Er weist einen Fehlbetrag von 4188000 Mark, also 1623000 Mark
mehr auf als im Vorjahr, obwohl aus der Einkommensteuer bei gleich-
bleibendem Satze anderthalb Millionen mehr als 1912 erwartet werden.
15. Februar. Die neuen Wehrforderungen.
Die Korrespondenz „Heer und Politik“ meldet darüber: In erster
Linie wird denjenigen Infanterieregimentern, denen die dritten
Bataillone noch fehlen, das dritte Bataillon gegeben. Ferner sollen
bei 80 Infanterieregimentern zum 1. Oktober die Maschinengewehr-
kompagnien aufgestellt werden, endlich wird der niedrige Etat bei 73 Ba-
taillonen auf den mittleren Etat erhöht werden. Es werden dann vom
1. Oktober ab 466 Bataillone den mittleren Etat und 185 Bataillone den
hohen Etat haben. Für die Kavallerie sieht die Wehrvorlage folgende
Maßnahmen vor: Die 16. Division (Trier) erhält die beiden fehlenden
Kavallerieregimenter, deren eines bereits im vorigen Jahr bewilligt worden
ist. Es handelt sich hierbei um die Jägerregimenter zu Pferde Nr. 7 und 8.
Ferner erhalten das 2., 4., 5., 7. und 8. bayerische Chevauleger-Regiment
die bisher fehlenden 5. Eskadrons. Wichtig ist die für die Feldartillerie
vorgesehene Verstärkung. Es sollen nämlich sämtliche Batterien der Feld-
artillerie, die noch nicht im hohen oder mittleren Etat bespannt waren, die
Bespannung für das 5. und 6. Geschütz erhalten. Bei einer Reihe reitender
Abteilungen von Feldartillerieregimentern tritt eine Umwandlung ein. Es
sind dies das 1. Garde-Feldartillerie-Regiment, die Feldartillerie-Regimenter
Nr. 1, 3, 5, 8, 10, 15, 35 und das bayerische Feldartillerie-Regiment Nr. ö.
Diese Regimenter hatten bisher je zwei reitende Batterien von je sechs
Geschützen, nunmehr erhalten sie je drei Batterien von je vier Geschützen.
Die neuformierten Abteilungen werden den aufzustellenden Kavallerie-
divisionen zuerteilt werden. Sämtliche übrigen reitenden Batterien werden
umgewandelt in fahrende Batterien mit je sechs Geschützen. Damit ver-
schwinden aus dem Heere die noch immer zahlreichen Batterien mit nur
vier beipannten Geschützen. Unser Heer wird durch die neue Militärvorlage
eine Friedenspräsenzstärke von 649000 Mann erhalten, einschließlich
der Unteroffiziere und Einjährig-Freiwilligen. Diese Zahl setzt sich zu-
sammen aus der für 1913 fesigelegten Stärke von 530999 Mann und dem
Plus für 1916.17, das 118000 Mann beträgt. Anfang des Jahres 1917