72 Has Veutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 16.—19.)
Die Staatshaushaltsrechnung für 1912 zeigt an Stelle des im Budget
vorgesehenen Fehlbetrages von 24753261 .“ nach der jetzt vorliegenden
vorläufigen Abrechnung nur einen solchen von 6929700 ", der durch
die noch vorhandenen Ueberschüsse der vorhergehenden Jahre gedeckt ist.
Die Einnahmen stellen sich auf 171945 100 4, denen 178874800 A
Ausgaben gegenüberstehen.
16. Februar. (Sonderburg, Nordschleswig.) Landrat
Schönberg weist den norwegischen Schriftsteller William Coucheron=
Aamot aus, weil er in Nordschleswig Vorträge über Japan und
China in norwegischer Sprache gehalten hat.
16. Februar. (Bamberg.) Reichstagsabgeordneter Prälat
Dr. Franz Taver Schaedler (3.) 1, 60 Jahre alt.
17. Februar. Bund der Landwirte für die Heeresvermehrung.
Einstimmige Annahme der Entschließung: „Die 20.Generalversammlung
des Bundes der Landwirte gibt in Besorgnis um das Vaterland und in Treue
zu Kaiser und Reich ihrer Ueberzeugung dahin Ausdruck, daß Deutschland
unbedingt einer Verstärkung seiner Rüstung bedarf. Unsere Sicherheit ver-
langt, unser Heer durch volle Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht
derart zu verstärken, daß wir auch dem Kriege gegen zwei Fronten ge-
wachsen sind.“
18. Februar. (Reichstag.) Die am 2. Juni 1911 in Washing-
ton unterzeichnete revidierte Pariser Ubereinkunft zum Schutze des
gewerblichen Eigentums und das Ausführungsgesetz werden in zweiter
Lesung ohne Aussprache angenommen.
18. Februar. (Hamburg.) Grundeigentümerwahlen zur
Bürgerschaft.
Von 20 Mandaten erhält die Fraktion der Linken 10, die der Rechten
2 Sitze, das Zentrum, die Sozialdemokraten, die Vereinigten Liberalen ie
einen Sitz. 5 Sitze fallen an Kandidaten ohne Parteianschluß.
18. Februar. (Reichstag.) Tafelgelder der Marineoffiziere.
In der Budgetkommission zieht der Referent die Resolution, welche
Messegelder nur auf hoher See gewähren wollte, zurück. Dafür wird
folgender Zentrumsantrag vorgelegt: „Dienstlich eingeschiffte Offiziere, Fähn-
riche, Seekadetten, Aspiranten, Deckoffiziere und Beamte, welche an Bord
Dienst tun, haben Anspruch auf freie Verpflegung. Blinde Tafelgelder
dürfen nicht gezahlt werden. Die für die Zuständigkeit der Verpflegungs-
gelder gültigen Vorschriften sind jährlich mit dem Reichshaushaltsetat vor-
zulegen." Nach längerer Debatte wird schließlich der Zentrumsantrag
gegen die Stimmen der Nationalliberalen und eines Fortschrittlers in
folgender abgeänderter Fassung angenommen: „Nur Offiziere, Fähnriche,
Seekadetten, Aspiranten, Deckoffiziere und Beamte, die an Bord Dienst tun,
haben Anspruch auf Verpflegungskosten. Sogenannte blinde Tafelgelder
dürfen nicht gezahlt werden. Die für die Zuständigkeit der Verpflegungs-
gelder gültigen Vorschriften sind jährlich mit dem Reichshaushaltsetat vor-
zulegen.“
19. Februar. (Reichstag.) Drei Lesungen und Annahme des
vom Zentrum (Dr. Schädler und Genossen) eingebrachten Entwurfs