Samstag den 13. August 1887. 52. Jahrgang. M# 17.
Dr. J. A. Feuffert's
Plütter für Rechtsunwendung
zunächst in Bayern.
In hali: Kosten im Subhastatlonsversahren. — Tefstirprivileglen der kathe-Mi-—
beilungen aus der Rechtsprechung des Kgl. Bayer. Obersten Landesgerichts
in München: Ciollrecht und Civllprozeß; Nichtstrelllge
Rechtepstege. — Mitthellungen aus der Rechisprechung des Kol.
Bayer. Oberlanbesgerichis München in Strafsachen; aus dem Geblete
des Landesrechts.
Kosten im Subhastati fahren).
Unter obiger Ueberschrift wird in Nr. 9 S. 129
des 52. Jahrgangs der „Blätter für Rechtsonwendung“
eine Entscheidung des kgl. Landgerichts Bamberg
mitgetheilt, welche meines Wissens mit der
Praxis der Vollstreckungsgerichte nicht im Einklange
steht. «
Ich bin auch der Ansicht, daß sich die vom kgl.
Landgerichte Bamberg vertretene Anschauung und
Auffassung angesichts des Art. 107 der Subh.-O.
nicht halten läßt. Zwar kann dem kgl. Landgerichte
Bamberg darin beigetreten werden, daß zu den vorweg
zu deckenden Massakosten nach Art. 107 l.c.
nur die im Interesse aller Betheillgten erwachsenen
Kosten gehören.
Vgl. Bl. f. RA. Bd. 46 S. 165.
Allein das kgl. Landgericht Bamberg bestreitet
ja auch gar nicht die Elgenschaft der hier fraglichen
Kosten als Massakosten im Sinne des Art. 107
*) Nachdem wir es für eine Hauptaufgabe der Bl. f.
Rü. halten, darin neuauftauchende Fragen zur Besprechung
mit Rede und Gegenrede zu bringen, geben
wir auch obiger Erwiderung unbedenklich Raum.
Neue Folge Band XXXII.