Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LII. Band. (52)

Samstag  den  13.  August  1887.  52.  Jahrgang.  M#  17.
Dr.  J.  A.  Feuffert's

Plütter  für  Rechtsunwendung

zunächst  in  Bayern.

In  hali:  Kosten  im  Subhastatlonsversahren.  —  Tefstirprivileglen  der  kathe-Mi-—


beilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Kgl.  Bayer.  Obersten  Landesgerichts
  in  München:  Ciollrecht  und  Civllprozeß;  Nichtstrelllge
Rechtepstege.  —  Mitthellungen  aus  der  Rechisprechung  des  Kol.
Bayer.  Oberlanbesgerichis  München  in  Strafsachen;  aus  dem  Geblete
des  Landesrechts.

Kosten  im  Subhastati  fahren).

Unter  obiger  Ueberschrift  wird  in  Nr.  9  S.  129
des  52.  Jahrgangs  der  „Blätter  für  Rechtsonwendung“
  eine  Entscheidung  des  kgl.  Landgerichts  Bamberg
  mitgetheilt,  welche  meines  Wissens  mit  der
Praxis  der  Vollstreckungsgerichte  nicht  im  Einklange
  steht.  «

Ich  bin  auch  der  Ansicht,  daß  sich  die  vom  kgl.
Landgerichte  Bamberg  vertretene  Anschauung  und
Auffassung  angesichts  des  Art.  107  der  Subh.-O.
nicht  halten  läßt.  Zwar  kann  dem  kgl.  Landgerichte
Bamberg  darin  beigetreten  werden,  daß  zu  den  vorweg
  zu  deckenden  Massakosten  nach  Art.  107  l.c.
nur  die  im  Interesse  aller  Betheillgten  erwachsenen
Kosten  gehören.

Vgl.  Bl.  f.  RA.  Bd.  46  S.  165.

Allein  das  kgl.  Landgericht  Bamberg  bestreitet
ja  auch  gar  nicht  die  Elgenschaft  der  hier  fraglichen
  Kosten  als  Massakosten  im  Sinne  des  Art.  107

*)  Nachdem  wir  es  für  eine  Hauptaufgabe  der  Bl.  f.
Rü.  halten,  darin  neuauftauchende  Fragen  zur  Besprechung
  mit  Rede  und  Gegenrede  zu  bringen,  geben
wir  auch  obiger  Erwiderung  unbedenklich  Raum.

Neue  Folge  Band  XXXII.