218 Das Programm des Ministeriums.
Zeiten war der Fall nicht vorgekommen, daß Kultus und Unterricht
einem nichtdeutschen Minister anvertraut worden wären. Man sah
darin ein dem deutschen Geiste Oestreichs bereitetes unverdientes
Sedan. Daß dieses Ministerium für das deutsche Reich wenig
Wohlwollen, wenige Sympathien habe, dafür bürgten schon die
beiden Czechen, Anhänger der böhmischen Ausgleichpartei, und der
Handelsminister Schäffle, welcher in seiner schwäbischen Heimat
durch seinen Preußenhaß sich ausgezeichnet hatte. Dies zeigte sich
gleich im März, als in verschiedenen Städten die Feier der deutschen
Siege begangen werden sollte. Während in Pesth keine Behörde
daran Anstoß nahm, wurde die Feier in Wien und in Graz verboten
und an letzterem Orte zuletzt nur unter der Bedingung erlaubt,
daß sie in geschlossener Gesellschaft stattfinden solle. Graf
Hohenwart vertheidigte das Verbot mit der geschraubten Wendung,
daß die Neutralität nur dann einen inneren Werth habe, wenn ihr
eine gewisse Stetigkeit über die Dauer des Krieges hinaus verliehen
werde.
In ähnlichen Phrasen bewegte sich das von der „Wiener Zeitung“
am 7. Februar veröffentlichte Programm der Regierung, als dessen
Verfasser man Schäffle angab: „Die Regierung werde allen berechtigten
Eigenthümlichkeiten freien Spielraum gewähren, dagegen
nimmermehr größere Kompromisse mit dem Separatismus auf Kosten
der unentbehrlichen Attribute der Staatseinheit abschließen. Das
bestehende Verfassungsrecht sei der Boden, auf dem die Regierung
stehe. Auf diesem Boden werde sie berechtigten Wünschen entgegenkommen
und vor allem die Versöhnung dadurch anstreben,
daß sie die Staatsgrundgesetze, namentlich den Artikel 19 über die
allgemeinen Rechte der Staatsbürger, welcher allen Volksstämmen
gänzliche Gleichberechtigung gewährleiste, nicht bloß dem Wortlaute,
sondern auch dem Geiste nach zur vollen Ausführung bringe. In
allen diesen Fragen herrsche unter den Mitgliedern der neuen Regierung
bereits ein vollständiges, alle wesentlichen Einzelheiten umfassendes
grundsätzliches Einverständniß. Demzufolge werde die Regierung
selbst durch eine Reihe von Vorlagen an den Reichsrath
und an die Landtage die Initiative ergreifen, um den Ländern jene
mögliche Erweiterung der legislativen und administrativen Autonomie
zuzuwenden, welche mit der nothwendigen, die einzelnen Länder selbst
schützenden Reichseinheit vereinbarlich sei. Die Regierung werde