Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Erste Hälfte. (56a)

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Das neue gemeinsame Wappen besteht aus den Wappen Oesterreichs 
und Ungarns, die durch das kaiserliche Hauswappen verbunden sind. Vor- 
läufig werden zwei Kategorien: ein mittleres und ein kleineres Wappen 
festgesetzt; die Zusammenstellung eines größeren Wappens wird einem 
späteren Zeitpunkte vorbehalten. 
Der Armee- und Flottenbefehl lautet: 
Es ist mein Wille, daß die Fahne meines Heeres und die Flagge 
meiner Kriegsmarine ein staatsrechtlich entsprechendes Sinnbild der auf 
der pragmatischen Sanktion beruhenden Verbindung der zwei Staaten der 
österreichisch-ungarischen Monarchie darstellen. Ich habe demnach genehmigt. 
daß die Fahnen und Standarten des Heeres auf der einen Seite die 
Wappen Oesterreichs und Ungarns nebeneinander, verbunden durch das 
Wappen meines Hauses und umschlungen von dem Devisenbande „indivisibiliter 
###x inseparabiliter“ führen. Auf der anderen Seite befinden sich in der Mine 
meine Initialen. In die Ecken sind abwechselnd die Kaiserkrone und die un- 
garische heilige Krone gestellt. Fahne und Standarte sind weiß und abwechselnd 
von schwarz-gelben und rot--weiß-grünen dreieckigen Flammen umgeben. Die 
Kriegsflagge hat in ihrer unveränderten Farbenanwendung in dem Schild 
und Wappen „Haus Oesterreich“ das althistorische rot-weiße ungarische Wappen 
zu tragen. Durch diese Verfügung wird die opferfreudig zusammenwirkende 
Kraft aller Völker der Monarchie, die veredelt ist in dem sieghaften Helden- 
mut, den mein Heer und meine Flotte in dem gegenwärtigen Weltkriege 
betätigt, auch ein Gedenkzeichen erhalten für fernste Zeiten. 
Zu der Fahne und Flagge soll der Kriegsleute Treuschwur immerdar 
sich erneuern: mit vereinten Kräften zu schützen und felsenfest zu bewahren 
den Verband Oesterreich-Ungarns mit meinem Hause. Die jetzigen Fahnen. 
Zeugen aller vielbewährten militärischen Tugenden meines Heeres, ver- 
bleiben den Regimentern und werden erst nach Maßgabe der Notwendig- 
keit durch die neuen zu ersetzen sein. Vorhandene Fahnenbänder bleiben 
in widmungsgemäßer Anwendung. Die neuen Standarten treten nach der 
Ansertigung in Gebrauch. Die Kriegsmarine wird an einem noch zu be- 
stimmenden Tag zur selben Stunde die Flagge, welche alle ruhmreichen 
Traditionen meiner Flotte übernimmt, hissen. 
Mit der Durchführung alles hiernach Erforderlichen beauftrage ich 
meinen Kriegsminister und meinen Marinekommandanten. 
Franz Joseph m. p. 
14. Okt. (Russisch-Polen.) Der österreichisch -ungarische 
Generalgouverneur Baron Diller in Petrikau veröffentlicht einen 
Aufruf in polnischer und deutscher Sprache. 
Darin heißt es u. a.: Warschau, Lublin, Cholm und alle anderen 
geschichtlichen Sitze Eurer alten Kultur befinden sich in den Händen der 
Verbündeten. Wenn das Kriegsglück — worum wir Gott demütig bitten — 
nus ferner günstig bleibt, steigt für Euch und Eure heimische Erde eine 
neue Aera der freien nationalen Entwicklung und des allseitigen Fort- 
schritts herauf. Das siegreiche österreichische Heer kommt zu Euch als 
Freund und Beschüter, als Erlöser aus schwerem Mißgeschick, als Schirmer 
des Glaubens Eurer Vorfahren, als Verkünder einer besseren Zukunft. Euer 
Befinden und Euer Wohlergehen liegt uns am Herzen. Meine schönste 
Aufgabe wird es sein, Euch die unbestreitbaren Beweise unserer Fürsorge 
und unserer freundschaftlichen Gefühle zu geben. In Eurer Kraft liegt es, 
uns wirksam zu unterstützen in der Förderung und Entwicklung Eurer 
Verhältnisse, denn Ihr selbst seid berufen zur gemeinschaftlichen Arbeit, welche 
das Wiederaufblühen Eures Vaterlandes bezweckt.
	        
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