Die ästerreichischungariseze Monarchie. (Dezember 8. 9.) 697
rische Reichstag würde noch genug Gelegenheit haben, sich mit dieser Frage
zu beschäftigen.
8. Dez. Erklärungen des österreichischen Handelsministers Dr.
v. Spitzmiller über den Ausgleich mit Ungarn und über das Ver-
hältnis zum Deutschen Reiche.
Beim Empfange seines Beamtenstabes äußerte Dr. v. Spitzmiller über
den Ausgleich mit Ungarn, er glaube sich der Hoffnung hingeben zu dürfen,
daß der Gedanke der Gemeinsamkeit, wie er in den Ausgleichsgesetzen des
Jahres 1870 niedergelegt ist, durch den Krieg eine Stärkung erfahren und
daß sich daraus eine Festigung der wirtschaftlichen Bande beider Staaten
der Monarchie ergeben werde. Eine weitere sehr große Aufgabe betreffe
das Verhältnis zum Deutschen Reiche. Auf diesem Gebiete hätten schon
wiederholt öffentliche Erörterungen stattgesunden, das Problem sei aber zu
heikel und zu verwickelt, um es heute schon programmatisch behandeln zu
können. So viel glaube er jedoch sagen zu dürfen, daß die Neuordnung
der zoll= und handelspolitischen Beziehungen der Monarchie zum Deutschen
Reich im Sinne der Herbeiführung einer innigen wirtschaftlichen Annäherung
eine der wichtigsten, größten und schwerwiegendsten Aufgaben sei, die die
Regierungen der Monarchie in der nächsten Zeit beschäftigen werden.
9. Dez. (Ungarisches Abgeordnetenhaus.) Graf Apponyi
(oppositionell) beantragt mit Rücksicht darauf, daß der Heldenmut,
den die Honvedarmee in diesem Krieg bewiesen, zu den größten
moralischen Schätzen der ungarischen Nation gehört, und mit Rück-
sicht darauf, daß diese Tapferkeit für das politische Gewicht des
Landes schwer in die Wagschale fällt, die Regierung aufzufordern,
die Waffentaten der Wehrmacht Ungarns amtlich festzustellen und
darüber dem Parlament Bericht zu erstatten. Nachdem der Minister-
präsident sich mit dem Antrag einverstanden erklärt hat, wird er
einstimmig angenommen.
9. Dez. (Ungarisches Abgeordnetenhaus.) Die Verwal-
tung der durch die Armee besetzten feindlichen Gebiete.
Ueber diese Frage äußerte sich in Beantwortung einer Interpellation
des Abg. Moritz Esterhazy (oppos.) Graf Tisza, daß während der Kriegs-
handlungen die Verwaltung den Kommandos der kämpfenden Armee ob-
liege. Insofern aber größeres zusammenhängendes feindliches Gebiet in den
Besitz unserer Armee gelangt, wird auf diesem Gebiete eine militärische
Verwaltung aufgestellt, der ein entsprechendes Personal von Zivilbeamten
zugeteilt wird. Diese Verwaltung ist dem Armeeoberkommando unterstellt.
Eine solche Verwaltung ist bloß in den von unseren Truppen in Russisch-
Polen besetzten Gebieten eingerichtet. In Serbien verfügen heute noch
Etappenkommandos, jedoch wird eine Verwaltung, wie sie hier dargestellt
wird, ehestens eingerichtet werden. Die ungarische Regierung stellte sich
auf den Standpunkt, daß es schon wegen der Sprachenfrage zweckmäßig
sei, wenn auf russisch-polnischem Gebiet in erster Reihe österreichisches Ver-
waltungspersonal verwendet wird. Hingegen kommt bei Errichtung der
Verwaltung in dem besetzten serbischen Gebiet ungarisches Verwaltungs-
personal in Betracht. Ohne mich irgendwie in den Wirkungskreis der
Armeeoberkommandanten einzumischen, halte ich es schon heute für meine