Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Zweite Hälfte. (56b)

Grofbritannien. (Oktober 6.—9.) 835 
größere Taten und weitere Siege. Ich hoffe, daß es den Kranken und Ver- 
wundeten gut geht. 
6. Okt. Über die unter Leitung Lord Derbys stehende Organi— 
sation der Werbetätigkeit wird berichtet: 
Das Kriegsamt beauftragte die Werbebehörden im ganzen Lande, die 
Männer wehrfähigen Alters, deren Namen auf den Formularen des National- 
registers nicht mit einem Stern bezeichnet sind, persönlich zum Eintritt in 
die Armee aufzufordern. Die mit einem Stern bezeichneten sind in Muni- 
tionswerken, bei den Eisenbahnen usw. beschäftigt und daher unabkömmlich. 
Die Instruktion des Kriegsamtes lautet: Da es offenbare Pflicht eines 
jeden, nicht mit einem Stern versehenen Mannes ist, sofort in die Armee 
einzutreten, müssen Sie jeden Schritt tun, den Sie für den wirksamsten 
holten, um solche Leute zum Eintritt in die Armee zu veranlassen. Die 
Lokalbehörden werden Sie jedenfalls unterstützen; Sie müssen zusehen, daß 
niemand in Ihrem Bezirke sich dahin ausreden kann, er wurde von der 
Armee nicht verlangt, da man ihn nicht geholt habe. Sie müssen auch über 
die Zahl derer berichten, die in Ihren Bezirken sich weigern, durch Ein- 
tritt in die Armee, in der sie so sehr nötig sind, dem Lande zu dienen. 
8. Okt. Überwachung des Handels der Neutralen. 
Eine königliche Verfügung bestimmt, daß das Ausfuhrverbot der 
für die Niederlande bestimmten Artikel derartig geändert wird, daß jetzt 
alle Artikel unter das Ausfuhrverbot #allen. Ausgenommen sind: 1. Druck- 
legungen, welcher Art sie auch seien; 2. leere Emballagen, die nach Holland 
zurückgeschickt werden; 3. getragene Kleidungsstücke und anderer persönlicher 
Besitzz 4. lebende Tiere, außer denjenigen, die gewöhnlich als Nahrungs- 
mittel dienen. 
Das Ausfuhrverbot tritt außer Kraft, wenn die Güter an folgende 
Behörden konsigniert sind: die niederländische Regierung oder eine ihrer 
Zweige, wenn zuvor die Erlaubnis vom Ministerium des Aeußern erteilt 
wurde; für sämtliche britischen diplomatischen oder Konsularagenten in den 
Niederlanden oder für ein anderes neutrales oder verbündetes Land, wenn 
ebenfalls hierfür zuvor die Erlaubnis des Ministeriums des Aeußern ge- 
geben wurde: für die Niederländische Uebersee-Trust-Gesellschaft oder für 
den Fall, daß es sich um relative Konterbande handelt, für die eine Aus- 
fuhrbewilligung erteilt wurde und sie dann an diejenigen Personen gerichtet 
is, die in der Ausfuhrerlaubnis genannt sind. 
9. Okt. Unter dem Titel „Auf dem Weg zum Frieden“ ver- 
öffentlicht der liberale schottische Parlamentarier R. D. Denman 
eine Flugschrift, in der er sagt: 
„Wir blickten um uns und entdeckten die emporkommende kontinentale 
Macht. Wir schreiten sofort dazu weiter, in ihr einen Rivalen zu sehen, 
ihr zu mißtrauen und sie zu fürchten, und, praktische Geschäftsleute, wie 
wir sind, benützen wir schließlich die erste cgute Gelegenheit, um ihr eins 
auf den Kopf zu geben.“ England sei in diesen Krieg nur eingetreten, 
weil es glaubte, „nie wieder eine so gute Gelegenheit zu finden“, um den 
deutschen Rivalen loszuwerden, und nichts erscheine lächerlicher als die 
Behauptung, England sei Belgiens wegen in diesen Krieg gegangen. „Die 
Geschichte wird wenig Sympathie mit der Selbstberäucherung haben, in die 
wir uns ob unseres Verhaltens gegen Belgien hüllen."“ England gab Bel- 
gien einen Stein, als es es um Brot bat, und nichts ist für den Ausländer 
„schwerer zu verstehen als Englands Enthusiasmus für kleine Nationen“.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.