Grsfßbritannien. (Oktober 14.) 837
Mac Kenna weist bei Einbringung des Gesetzes zur Legalisierung
der amerikanischen Anleihe nachdrücklich auf die große Bedeutung der
Anleihe hin. Durch sie werde der Wechselkurs verbessert. Es sei eine
Handelstransaktion unter billigen, ehrlichen Bedingungen.
Bei der Verhandlung kritisiert Sir Frederic Banbury die Bedin-
gungen, unter denen die Anleihe abgeschlossen wurde, als etwas übermäßig
günstig für die Vereinigten Staaten, jedoch sei es unvermeidlich gewesen,
da die Regierung die Angelegenheit so lange habe schleppen lassen, bis die
Unterhandlungen in ungebührlicher Eile hätten durchgeführt werden müssen.
Das Anleihegesetz wird in allen Lesungen angenommen.
Der Generalpostmeister teilt mit, die Halbpennypost werde nicht
abgeschafft. ·
Grey teilt mit, daß die Regierung beabsichtige, Baumwollstückgüter
und andere Baumwollerzeugnisse für Güter zu erklären, die bei An-
fertigung von Erplosivmitteln gebraucht werden, und die Ausfuhr solcher
Artikel nach an Deutschland und Oesterreich- Ungarn grenzenden Ländern
zu verbieten. Bei den neulich beendeten Verhandlungen über Bildung
eines nationalen Trusts in der Schweiz hätten die Regierungen der ver-
bündeten Staaten mit den besonderen ökonomischen Bedingungen der
Schweiz zu rechnen gehabt. Sie hielten es deshalb für unmöglich, da-
gegen Einspruch zu erheben, daß die schweizerischen Ausfuhrhändler gewisse
Garnsorten und Baumwollgüter nach Deutschland senden, vorausgesetzt, daß
die Güter keinen militärischen Wert besitzen.
Ein Mitglied lenkt die Aufmerksamkeit auf die Mißstimmung, die
durch die Verzögerung der Postsendungen, die über das Gebiet der
Kriegführenden verschickt werden, in einigen neutralen Ländern ent-
standen ist. Grey antwortet, diese Frage habe den Gegenstand sorgfältiger
Erwägung gebildet. Sowohl zur Zeit des südafrikanischen Krieges wie heute
sei die Regierung der Ansicht, daß, da der Kriegszustand die Anwendung
des Artikels 4 Absatz 1 der allgemeinen Postkonvention zwischen den Krieg-
führenden selbst ausschalte, das Abkommen einer der Verträge sei, die nur
in Friedenszeiten Geltung hätten. Die Regierung erachte es für unmöglich,
die Vertragsbestimmungen so auszulegen, daß sie den kriegführenden Staaten
die Verpflichtung auferlegen, als Nachrichtenkanal zu dienen. Sie halte
sich verpflichtet, von dem Rechte Gebrauch zu machen, Postsendungen zwischen
neutralen Staaten, die über England gehen, zu durchsuchen. Es werde
größte Sorgfalt darauf verwandt, eine unnötige Verzögerung oder Benach-
teiligung der rechtmäßigen Interessen der Neutralen zu vermeiden.
14. Okt. (Unterhaus.) Sir Ed. Grey gibt über die durch
den Eintritt Bulgariens in den Krieg geschaffene Lage auf dem
Balkan und die Absendung von Truppen nach Saloniki folgende
Erklärung ab:
Die Verbündeten wollten die Einigkeit auf dem Balkan erzielen und
alle redlichen Wünsche der Balkanstaaten auf dem Wege gegenseitiger Zu-
geständisse erfüllen. Die Grundlage ihrer Politik war die Absicht, den
Völkern aller Rassen und Religionen Gelegenheit zu geben, sich an den
Staat anzuschließen, mit dem sie die meiste Verwandtschaft fühlten. In-
folge der Ereignisse der letzten Jahre war aber die Politik Deutschlands
und Oesterreich-Ungarns, die darauf gerichtet war, die bestehenden Ab-
neigungen zu vergrößern und Zwietracht zu säen, leichter durchführbar als
unsere Politik der Versöhnung und der Eintracht. Zu den Bedingungen,
die die Verbündeten Bulgarien stellten, gehörte auch, daß das Land an