894 fra#kreich. (Januar 25.—30.)
Zolleinnahmen sind um 177, die Stempelabgaben um 43, die Registrierungs-
abgaben um 219, die indirekten Steuern um 151, die Posteinnahmen um
34 Millionen geringer als im Vorjahr. Der gesamte Rückgang beträgt
658 Millionen.
25. Jan. Die Beschlagnahme der feindlichen Vermögen.
Laut Mitteilungen des Justizministers Briand sind in Frankreich bis
zum 5. Januar insgesamt die Vermögen von 4001 feindlichen Geschäfts-
betrieben und von 2187 Privatpersonen beschlagnahmt worden. Davon
entfallen die Vermögen von 1142 Betrieben und 449 Privaten auf das
Seine-Departement.
W. Jan. Der Generalzahlmeister der Armee, Deschaurx, wird
wegen umfangreicher Unterschlagungen verhaftet.
Deschaux wird durch das Kriegsgericht in Paris am 25. März zu
7 Jahren Zuchthaus und zu Degradation verurteilt.
28. Jan. (Kammer.) Vermehrung der Schatzscheine. Auf-
hebung der Naturalisation von Angehörigen feindlicher Mächte.
Die Kammer nimmt nach Erklärungen des Finanzministers Ribot
zwei Gesetzentwürfe an, über die Ribot bereits vor der Budgetkommission
sowie der zuständigen Senatskommission berichtet hat, durch welche die Er-
höhung der Emissionsgrenze für Schatzscheine auf 3,5 Milliarden,
sowie die Ausgabe von kurzfristigen Obligationen bestimmt wird,
deren Verfallzeit 1925 nicht überschreiten darf.
Sodann berät die Kammer über den unterm 14. Januar eingebrachten
Gesetzentwurf, durch den die Regierung ermächtigt wird, die Naturali-
sation gewisser Angehöriger feindlicher Mächte aufzuheben. Delahaye findet
den Regierungsvorschlag ungenügend und begründet einen Gegenvorschlag,
der die gesetzmäßige Entnaturalisierung aller Oesterreicher und Deutschen.
fordert, die seit einer gewissen Zeit zu Franzosen naturalisiert wurden.
Ein ähnlicher Vorschlag wird von Emile Constans eingebracht. Beide Vor-
schläge werden auf Ersuchen Briands verworfen.
29. Jan. (Senat und Kammer.)
Der Senat erteilt den von der Kammer angenommenen Gesetz-
entwürfen, die die Regierung zur Erhöhung des Betrages der auszugebenden
Staatsschatzscheine auf 3 ½ Milliarden Franken und zur Ausgabe kurz-
fristiger Obligationen ermächtigen, seine Zustimmung.
In der Kammer gelangt der Gesetzentwurf zur Annahme, der die
Regierung zur Ungültigkeitserklärung der Dekrete über die Naturali-
sierung von Untertanen feindlicher Mächte ermächtigt. Die Ungültigkeits-
erklärung erfolgt, 1. wenn der Naturalisierte seine ursprüngliche Nationalität
beibehielt, als er die neue Nationalität erwarb, 2. wenn er gegen Frank-
reich Waffendienst tat, 3. wenn er im Falle des Krieges sich der fran-
zösischen Militärpflicht entzog und 4. wenn er während des Krieges iner
fremden Nation irgendwelche Hilfe leistete. Die Ungültigkeit kann durch
ein Dekret des Staatsrats auf die Gattin und auf die Kinder ausgedehnt
werden. Die Gattin und die Kinder können binnen Jahresfrist die fran-
zösische Nationalität ablegen.
30. Jan. Über die Zustände im französischen Okkupationsgebiet
berichtet die „Agence Havas“:
Mehrere französische Militärärzte, die von den Deutschen in St. QOuentin
festgehalten worden waren, schildern die Lage in der Stadt unter der deutschen