frankreich. (Februar 1.—7.) 895
Herrschaft wie folgt: „Die Situation ist durchaus gut. Die Verwaltung
der Stadt wird in Abwesenheit des Bürgermeisters von dem ersten Magi-
stratssekretär geführt. Die Verpflegung erfolgt in durchaus normaler Weise
durch die Vermittlung einer städtischen Kommission. Die Preise der Lebens-
mittel sind beinahe normal. Die Stimmung der Bevölkerung ist aus-
gezeichnet. Mit Ausnahme der üblichen Kriegskontribution, die die Deutschen
erhoben haben, hat keinerlei Eigentumsverletzung stattgefunden, ebensowenig
sind irgendwelche Fälle von Plünderung bekannt geworden. Auch ist kein
einziges Gebäude zerstört oder in Brand gesteckt worden.“
1.7. Febr. (Paris.) Konferenz der Finanzminister Frank-
reichs, Rußlands und Englands.
Die Minister einigen sich zu der Erklärung, daß die drei Mächte
entschlossen sind, ihre finanziellen Hilfsquellen ebenso wie ihre militärischen
zu vereinigen und den Krieg bis zum schließlichen Siege fortzusetzen. Zu
diesem Zwecke beschließen sie, ihren Regierungen vorzuschlagen, im gleichen
Verhältnis die Vorschüsse auf sich zu nehmen, die denjenigen Ländern ge-
währt wurden oder noch zu gewähren sind, welche gegenwärtig an ihrer
Seite kämpfen oder geneigt sind, demnächst für die gemeinsame Sache ins
Feld zu ziehen. Der Betrag dieser Vorschüsse soll gedeckt werden durch die
eigenen Hilfsquellen der drei Länder und die Emission einer Anleihe, die
zu gegebener Zeit im Namen der drei Mächte aufzunehmen ist. Die Frage
der Herstellung der Beziehungen zu den Emissionsbanken der drei Länder
dildet den Gegenstand eines besonderen Abkommens. Die Minister be-
schlietben ein gemeinsames Vorgehen hinsichtlich der Ankäufe, welche ihre
Länder in den neutralen Ländern zu machen haben. Sie ergreifen die er-
forderlichen Finanzmaßnahmen, um Rußland seinen Export zu erleichtern
und soweit als möglich einen gleichmäßigen Wechselkurs zwischen Rußland
und den verbündeten Nationen herzustellen. Sie beschließen endlich, von
neuem zusammenzutreten, wenn die Umstände es erfordern. Die nächste
Konserenz soll in London stattfinden.
4. Febr. Die Kammer nimmt ein Gesetz an, durch das eine
Auszeichnung für Soldaten, das „Kriegskreuz“, eingeführt wird.
Das Kriegskreuz wird den Offizieren, Unteroffizieren und Mann-
schaften verliehen, die seit Kriegsausbruch im Tagesbefehl des Heeres mit
Nomen aufgeführt worden sind. Den dreimal namentlich im Tagesbefehl
aufgeführten Heeresangehörigen wird das Recht auf das Kreuz der Ehren-
legion zuerkannt.
6. Febr. Nach einem Geheimbericht, der in höheren französischen
Militärkreisen zirkuliert, betragen die Verluste Frankreichs an Ge-
fallenen bis Ende Januar über 450000 Mann.
6. Febr. Militärische Ernennungen.
Der frühere Militärgouverneur von Paris, Divisionsgeneral Michel,
wird an Stelle des Generals Mercier, der auf seinen Wunsch zur Dis-
vosition gestellt wird, zum Kommandeur der Nordzone des befestigten Lagers
von Paris ernannt. Divisionsgeneral Lamaze wird zum Kommandeur der
Südzone des befestigten Lagers von Paris ernannt.
7. Febr. Das vom Papst verfaßte Gebet für die Wiederherstel-
lung des Friedens in der Welt, das am 7. Februar in allen Kirchen
verlesen werden soll, wird auf Anordnung des französischen Ministers
Europäischer Geschichtskalender. LVI. 57