Greßbrikannien. Jannar 10. 725
Wir wünschen nicht zu viel Gewicht auf unvollständige Statistiken zu
legen: die obigen Zahlen sind nicht als schlüssig gegeben, und wir sind be-
reit, jeden weiteren Aufschluß über den Stand des Handels mit jenen neu.
tralen Ländern zu prüfen, der auf ein andersartiges Ergebnis hinweisen
oder zeigen könnte, daß es das Vorgehen der Regierung Sr. Majestät im
besonderen und nicht das Vorhandensein des Kriegszustandes und die daraus
folgende Verminderung der Kaufkraft und des Handels sind, die für die
schädlichen Wirkungen auf den Handel mit den neutralen Ländern verant-
wortlich sind.
Daß das Vorhandensein eines Kriegszustandes in derartig großem
Maße wie heutzutage einen sehr schädigenden Einfluß auf gewisse Groß.-
industrien gehabt hat, wie z. B. Baumwolle, ist offenkundig, aber es ist zu
beachten, daß dies die Folge ist der allgemein verminderten Kaufkraft in
solchen Ländern wie Frankreich, Deutschland und England eher als die
Folge einer Einmischung in den Handel mit neutralen Ländern. Was
Baumwolle angeht, so mag daran erinnert sein, daß die britische Regierung
vermittelst der Liverpooler Baumwollbörse besonders mithalf an dem Wieder-
aufleben des Baumwollgeschäfts nicht nur in Großbritannien, sondern auch
in vielen neutralen Ländern.
Die Note Ew. Erzellenz nimmt besonders Bezug auf die Zurückhaltung
von Kupfer. Die Zahlen, die den amtlichen Angaben für die Ausfuhr von
Kupfer aus den Vereinigten Staaten nach Italien entnommen sind, und
zwar für die Monate, während welcher der Rrieg im Gange war, bis
zum Ende der drei ersten Wochen im Dezember lauten folgendermaßen:
1913: 7271000 Pfund Sterling, 1914: 35347000 Pfund Sierling.
Bei solchen Zahlen ist die Vermutung sehr stark, daß die große Menge
des Kupfers, die nach diesen Ländern konsigniert war, in der jüngsten zeit
nicht für ihren eigenen Gebrauch bestimmt war, sondern für den einer krieg-
führenden Macht, die nicht unmittelbar einführen kann. Es ist daher eine
zwingende Notwendigkeit für die Sicherheit dieses Landes, solange es im
Kriege ist, daß die Regierung Sr. Majestät alles tut, was in ihrer Kraft
steht, um den Teil dieser Kupfereinfuhr zu hindern, der nicht wirklich für
neutrale Länder bestimmt ist.
Ew. Exzellenz führen keine bestimmte Verschiffung von Kupfer nach
Schweden an, die mit Beschlag belegt worden sei. Es sind jedoch vier
Ladungen nach Schweden an Kupfer und Aluminium gegenwärtig vor-
handen, die, obwohl Schweden als ihr endgültiger Bestimmungsort an-
gegeben worden ist, nach positiver Kenntnis, die sich im Besitz der Regierung
Sr. Majestät befindet, letzten Endes für Deutschland bestimmt sind.
Ich kann nicht glauben, daß die Regierung der Vereinigten Staaten
bei solchen Zahlen und in solchen Fällen, wie die eben erwähnten, das gute
Recht der Regierung Sr. Masestät in Frage stellen sollte, verdächtige Ladungen
einem Prisengericht zuzuführen, und wir sind überzeugt, daß es weder dem
Lunsche der Regierung noch dem des Volkes der Vereinigten Staaten ent-
sprechen kann, das internationale Recht zu beugen zugunsten privater Inter-
essen und dadurch Großbritannien zu hindern, solche berechtigten Mittel
zu diesem Zweck zu ergreifen, wie sie in seiner Macht stehen.
Was nun die Beschlagnahme von Lebensmitteln angeht, auf die
Ew. Exzellenz Bezug nehmen, so ist die Regierung Sr. Majestät bereit,
zuzugeben, daß Lebensmittel nicht beschlagnahmt und vor ein Prisengericht
gebracht werden sollten, ohne daß die Vermutung besteht, daß sie bestimmt
sind für die Streitkräfte des Feindes oder die feindliche Regierung. Wir
glauben, daß diese Regel in der Praxis bisher befolgt worden ist: wenn
aber die Regierung der Vereinigten Staaten Beispiele für das Gegenteil