Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Zweite Hälfte. (56b)

Greßbrikannien. Jannar 10. 725 
Wir wünschen nicht zu viel Gewicht auf unvollständige Statistiken zu 
legen: die obigen Zahlen sind nicht als schlüssig gegeben, und wir sind be- 
reit, jeden weiteren Aufschluß über den Stand des Handels mit jenen neu. 
tralen Ländern zu prüfen, der auf ein andersartiges Ergebnis hinweisen 
oder zeigen könnte, daß es das Vorgehen der Regierung Sr. Majestät im 
besonderen und nicht das Vorhandensein des Kriegszustandes und die daraus 
folgende Verminderung der Kaufkraft und des Handels sind, die für die 
schädlichen Wirkungen auf den Handel mit den neutralen Ländern verant- 
wortlich sind. 
Daß das Vorhandensein eines Kriegszustandes in derartig großem 
Maße wie heutzutage einen sehr schädigenden Einfluß auf gewisse Groß.- 
industrien gehabt hat, wie z. B. Baumwolle, ist offenkundig, aber es ist zu 
beachten, daß dies die Folge ist der allgemein verminderten Kaufkraft in 
solchen Ländern wie Frankreich, Deutschland und England eher als die 
Folge einer Einmischung in den Handel mit neutralen Ländern. Was 
Baumwolle angeht, so mag daran erinnert sein, daß die britische Regierung 
vermittelst der Liverpooler Baumwollbörse besonders mithalf an dem Wieder- 
aufleben des Baumwollgeschäfts nicht nur in Großbritannien, sondern auch 
in vielen neutralen Ländern. 
Die Note Ew. Erzellenz nimmt besonders Bezug auf die Zurückhaltung 
von Kupfer. Die Zahlen, die den amtlichen Angaben für die Ausfuhr von 
Kupfer aus den Vereinigten Staaten nach Italien entnommen sind, und 
zwar für die Monate, während welcher der Rrieg im Gange war, bis 
zum Ende der drei ersten Wochen im Dezember lauten folgendermaßen: 
1913: 7271000 Pfund Sterling, 1914: 35347000 Pfund Sierling. 
Bei solchen Zahlen ist die Vermutung sehr stark, daß die große Menge 
des Kupfers, die nach diesen Ländern konsigniert war, in der jüngsten zeit 
nicht für ihren eigenen Gebrauch bestimmt war, sondern für den einer krieg- 
führenden Macht, die nicht unmittelbar einführen kann. Es ist daher eine 
zwingende Notwendigkeit für die Sicherheit dieses Landes, solange es im 
Kriege ist, daß die Regierung Sr. Majestät alles tut, was in ihrer Kraft 
steht, um den Teil dieser Kupfereinfuhr zu hindern, der nicht wirklich für 
neutrale Länder bestimmt ist. 
Ew. Exzellenz führen keine bestimmte Verschiffung von Kupfer nach 
Schweden an, die mit Beschlag belegt worden sei. Es sind jedoch vier 
Ladungen nach Schweden an Kupfer und Aluminium gegenwärtig vor- 
handen, die, obwohl Schweden als ihr endgültiger Bestimmungsort an- 
gegeben worden ist, nach positiver Kenntnis, die sich im Besitz der Regierung 
Sr. Majestät befindet, letzten Endes für Deutschland bestimmt sind. 
Ich kann nicht glauben, daß die Regierung der Vereinigten Staaten 
bei solchen Zahlen und in solchen Fällen, wie die eben erwähnten, das gute 
Recht der Regierung Sr. Masestät in Frage stellen sollte, verdächtige Ladungen 
einem Prisengericht zuzuführen, und wir sind überzeugt, daß es weder dem 
Lunsche der Regierung noch dem des Volkes der Vereinigten Staaten ent- 
sprechen kann, das internationale Recht zu beugen zugunsten privater Inter- 
essen und dadurch Großbritannien zu hindern, solche berechtigten Mittel 
zu diesem Zweck zu ergreifen, wie sie in seiner Macht stehen. 
Was nun die Beschlagnahme von Lebensmitteln angeht, auf die 
Ew. Exzellenz Bezug nehmen, so ist die Regierung Sr. Majestät bereit, 
zuzugeben, daß Lebensmittel nicht beschlagnahmt und vor ein Prisengericht 
gebracht werden sollten, ohne daß die Vermutung besteht, daß sie bestimmt 
sind für die Streitkräfte des Feindes oder die feindliche Regierung. Wir 
glauben, daß diese Regel in der Praxis bisher befolgt worden ist: wenn 
aber die Regierung der Vereinigten Staaten Beispiele für das Gegenteil
	        
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