Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Zweite Hälfte. (56b)

Italien. (September 4.—20.) 987 
abreisen, 3. die türkische Regierung gestattet, daß die Italiener in Mer- 
sina, Alexandrette, Haiffa und Jaffa ungehindert abreisen können, 4. die 
örtlichen Behörden im Innern des Landes verzichten darauf, sich der Ab- 
reise der Jtaliener nach der Küste zu widersetzen, haben ihnen im Gegen- 
teil die Abreise zu erleichtern. Am 5. August, vor Ablauf der Frist von 
48 Stunden, die das Ultimatum angesetzt hatte, nahm die türkische Regie- 
rung alle vier Forderungen in einer von dem Großwesir unterzeichneten 
Note an. Auf Grund dieser feierlichen Erklärung entsandte die italienische 
Regierung zwei Schiffe nach Rhodos mit der Weisung, dort weiteren Be- 
fehl abzuwarten, um die ilalienischen Staatsangehörigen aufzunehmen, die 
schon lange die Ermächtigung erwarteten, die kleinasiatischen Häfen verlassen 
zu dürfen. Aus den von amerikanischen Konsularbehörden erhaltenen Nach- 
richten ging aber hervor, daß die Militärbehörde in Beirut am 9. August 
die kurz zuvor erteilte Erlaubnis zur Abreise zurückgezogen hatte. Auch 
in Mersina wurde die Erlaubnis zurückgezogen. Man erklärt auch, daß 
die Militärbehörden die Abreise von Angehörigen anderer Staaten aus 
Syrien verhinderten. 
Die Note schließt: Angesichts der offenbaren Verletzungen der be- 
stimmten Versprechungen der Türkei nach unserem Ultimatum vom 3. August, 
das durch die Winkelzüge der türkischen Regierung, besonders hinsichtlich 
der freien Abreise der italienischen Staatsangehörigen aus Kleinasien, 
veranlaßt war, hat die italienische Regierung dem Botschafter Italiens 
in Konstantinopel die Weisung erteilt, der Türkei die Kriegserklärung zu 
überreichen. 
4. Sept. General Joffre traf in Monfalcone mit König Victor 
Emanuel und den Generalen Cadorna und Porro zusammen. Er 
weilte darauf zwei Tage im Hauptquartier und besichtigte die haupt- 
sächlichsten Teile der Front. 
Das Abschiedstelegramm Cadornas an Joffre s. in der Beck'schen Chronik 
des Deutschen Krieges Bd. VIII S. 267. 
Sept. Rohe und verarbeitete Baumwolle, Baumwollabfälle 
und Baumwollgarne werden für Bannware erklärt. 
7. Sept. General Ameglio teilt der libyschen Bevölkerung den 
Ausbruch des Krieges mit der Türkei mit. 
Den Wortlaut s. Beck'sche Chronik des Deutschen Krieges Bd.VIII S.301. 
18. 22. Sept. Finanzielle Maßnahmen. 
Sie betreffen erstens eine Steuer für Ausfuhrbewilligungen, zweitens 
Erhöhung der Ansätze für den Verkauf von Tabak, drittens eine Steuer 
für den Verkauf von Mineralölen außer Petroleum, viertens Reform der 
Gesetzgebung über den Alkohol und besondere Maßnahmen für Sardinien, 
fünftens Umgestaltung der Biersteuern und sechstens Zuschlagsteuer für die 
Fabrikation von Zucker. 
Die Regierung beschließt, während des Krieges Ausfuhrzölle, meist 
von 1 Prozent, zu erheben. Die Preise von Tabak, Zigarren und Zigaretten 
werden um 10 bis 25 Prozent erhöht, der Einfuhrzoll auf Zucker um 5 Lire, 
auf Petroleum um 8 Lire, auf Spirituosen um 20 Lire per Hektoliter. 
20. Sept. Feier des Nationalfestes. 
Der Bürgermeister von Rom richtet an den König eine Depesche, 
worauf dieser antwortet: Der Gruß, den an diesem denkwürdigen Tage die
	        
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